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PC Spiel verkaufen - muss man dann den Account löschen ?

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don-omar

Lt. Junior Grade
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Sep. 2013
Beiträge
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Hallo,

will ein paar Pc Spiele über die Bucht verkaufen.

Diese wurden z.B. bei Ubisoft registriert... Muss ich das dann löschen oder kann ich das Spiel gar nicht verkaufen ?
 
Kannst die Spiele nicht verkaufen, da sie an den account gebunden sind. Die Keys sind damit nutzlos.
 
Geht nicht ausser du würdest deinen Account mitverkaufen was aber laut AGB nicht erlaubt ist.
 
gibts irgendwo neue keys ??
 
Finde es auch doof,weil ich meinen Steam Account mit so vielen Spielen verkaufen will. Sowas sollte mal besser geklärt werden.
 
Emissary1978 schrieb:
Geht nicht ausser du würdest deinen Account mitverkaufen was aber laut AGB nicht erlaubt ist.
Was aber laut EU Recht unrechtmäßig ist... . Sprich Account verkaufen ist erlaubt völlig egal was in den AGB steht. Sprich du verkaufst nicht den eigentlichen Account sondern die daran gebundenen Nutzerlizenzen.

Und klar gibt es neue Keys wenn du die Spiele neu kaufst... . Bisher kann der jeweilige Anbieter noch nicht gezwungen werden die Spiele von den Accounts zu lösen, die entsprechenden Gerichtsverhandlungen laufen noch. z.B. http://www.surfer-haben-rechte.de/cps/rde/xchg/digitalrechte/hs.xsl/75_2546.htm

Der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin findet am 21.01.2014 statt.
Vielleicht sollte ich schon den Schampus kalt stellen
 
Zuletzt bearbeitet:
Was aber laut EU Recht unrechtmäßig ist... . Sprich Account verkaufen ist erlaubt völlig egal was in den AGB steht.
Weil das Urteil in diesem Zusammenhang völlig verkehrt wiedergegeben wird: Natürlich kannst Du accountgebundene Software verkaufen. Hindert Dich selbst niemand daran. Der Dumme wäre dann der Käufer, da in diesem Fall Ubisoft den Account problemlos sperren kann. Ist halt nicht AGB-konform. Und nein, eine Accountbindung verstösst derzeit nicht gegen geltendes EU-Recht, gleichgültig wie oft etwas anderes behauptet wird.

Da wir das Thema aber schon mehrfach hatten, bitte ich darum, ein Date mit der Suchfunktion zu vereinbaren.
 
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