Pendlerpauschale absetzen und dabei "Gewinn" machen?

Sebbo-

Lt. Commander
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Ich arbeite als 1.7. in Münster (einfacher Arbeitsweg 70 km).

Aktuell bin ich noch Student und kann mein NRW-Ticket bis Anfang Oktober noch benutzen.

Ich habe mir das mal ausgerechnet, bei 230 Arbeitstagen kommt man auf absetzbare Werbungskosten der Pendlerpauschale von 4.830 Euro.

Wie gesagt kann ich bis Oktober eh noch kostenlos mit dem Ticket fahren. Darüber hinaus könnte ich mich ab Oktober aber doch weiterhin für irgendeinen Studiengang einschreiben, um ein neues NRW-Ticket zu bekommen ?!

Dann würde ich im ganzen Jahr unter 350 Euro für 2x Semestergebühren zahlen, bekomme aber 4.830 Euro Pendlerpauschale...

Ich kenne mich mit der ganzen Geschichte wirklich kaum aus daher meine Frage: Wo ist der Haken an meinem Konstrukt? ;)
 
Von diesem Betrag musst du sowieso schon mal 920€ (glaube das war der Betrag) abziehen, erst das was drüber kommt, wird erstattet. Zudem kriegst du maximal die gezahlte Lohnsteuer und den Solizuschlag zurück... Wenn du also nur insgesamt ~2000€ abgegeben hast, wirst du keine 4000 wiederbekommen...

Die Zahlenwerte sind ohne Gewähr, aber das Grundprinzip sollte stimmen.

Gruß

Micha
 
Lohnsteuer wird schon mehr werden denke ich, der Verdienst dort ist ganz okay.

Die generellen Zahlen sind ja erstmal egal, mich interessiert ob der Gedankengang eher generell so richtig ist.
 
Zwei Sachen:

1.) Du planst eine Steuerhinterziehung...denke nicht, dass das hier unterstützt wird!

2.) Du willst dich in einen Unigang einschreiben, gleichzeitig aber einen Arbeitsvertrag mit Lohnsteuer, Krankengeld, Versciherung etc.pp. erfüllen?!?! Ahha! :rolleyes:

/edit/

Fahtkosten werden bis 4500€ Kosten akzeptiert. Darüber hinaus musst du Nachweise (Fahrtenbuch) kiefern...und du bist hier hart an der Grenze!
 
2.) Du willst dich in einen Unigang einschreiben, gleichzeitig aber einen Arbeitsvertrag mit Lohnsteuer, Krankengeld, Versciherung etc.pp. erfüllen?!?! Ahha!
Geht das nicht?
 
Mir gehts nur um das Ticket, ob ich im Endeffekt als Vollzeitstudent oder sonst was geführt werde ist mir ziemlich egal. Müsste doch gehen oder nicht?
 
Du darfst nur tatsächlich entstandene Kosten absetzen.
Bei deinem Beispiel also maximal die Semestergebühren, noch eher aber nur den Anteil des Semestertickets.
Keine Ahnung was das bei dir dann wäre, aber mein Semesterticket kostet 110€.
Damit kommst du also nicht mehr über die 920€ um überhaupt was zu bekommen.

Dein "Gedankengang" ist Steuerhinterziehung, also per Definition verboten.

Grüße vom:
Jokener
 
Jetzt schieben wir mal alle Gedankengänge zum Thema "Steuerhinterziehung" beiseite, so dumm und illegal ist das Vorhaben nämlich nicht.
Natürlich darfst Du dein Semesterticket auch für den Arbeitsweg verwenden - und trotzdem von der Pendlerpauschale profitieren.
Die ist ja auch dazu gedacht, dem Finanzamt bei Kleinbeträgen die Bearbeitung des Steuerfalls zu erleichtern.

Das einzige Problem, dass ich sehe:
*Vollzeitstudent und 5x die Woche Arbeitsweg von 70 km (die sind nicht doof beim Amt)
*wenn du also morgens mit der Bahn zur Uni (Münster) fährst und hinterher um die Ecke arbeitest -> vergiss die Sache
* Wo verdient man als Nebenjob deutlich >10'000€ / Jahr - sonst lohnt der LSt-Ausgleich gar nicht(!)

Von der Pendlerpauschale (4500€) verbleiben dir bei (wohlwollend angenommenem) Grenzsteuersatz von 25% nach Abzug der Werbungskostenpauschale (und ohne weitere Kosten):

(4500 € - 920 €) x 0,25 = max. 900 €
 
Zuletzt bearbeitet: (sorry, falsch gerechnet)
Also Promotionsstudent ist das übrigens alles kein Thema :)
Da kannste Semesterbeiträge und Ticket ansetzen sowie die gefahrenen Kilometer (1fache Strecke, geht auch wenn du mitm Zug fährst)
Erstattet das Finanzamt auch alles. Die Frage ist halt ob es sich für dich lohnt jeden Tag zu pendeln.
Ich find ja schon die 20km nach Dortmund jeden Tag scheisse :)
 
Okay, dann lassen wir die ganze Pendlerpauschale mal bei Seite und kümmern und erstmal darum wie ich überhaupt weiterhin an ein Semesterticket komme.
Das ich mit meiner Freundin nach Dortmund ziehen werde und von dort aus täglich nach Münstern pendeln werde steht quasi fest.

Daher müsste ich mich nach meinem jetzigen Studium ab Oktober für einen anderen Studiengang einschreiben.
Was genau muss denn dabei beachtet werden und welche Probleme kann es geben? Viele (Bachelor-)Studiengänge haben ja mittlerweile auch Anwesenheitspflicht, das kommt natürlich nicht in Frage.

Ich habe bisher übrigens an der TU Dortmund studiert und bin nun Dipl.-Ing.
 
Viele (Bachelor-)Studiengänge haben ja mittlerweile auch Anwesenheitspflicht, das kommt natürlich nicht in Frage.

Grausam, wenn's ganz blöd kommt, muss man seine Promotion auch noch selbst schreiben :lol:

Spaß beiseite, Einschreiben und Semestergebühren zahlen, nur um ans vergünstigte Ticket zu kommen.
Lohnt sich das?
 
Zuletzt bearbeitet:
Scherzkeks :)
Generell begrüße ich Anwenheitspflicht im Studium auch.
Wenn es, wie in meinem Fall, allerdings nur um das Semesterticket geht ist das schon eher unvorteilhaft ;-)
 
Es gibt beispielsweise von der Bahn spezielle Tickets, die auf einer bestimmten Route gelten.
Also quasi eine BahnCard 100 für den Arbeitsweg und nichts anderes.
Alternativ kann man so ein Bundesland-spezifisches Ticket aber auch als nicht-Student kaufen.

Grüße vom:
Jokener
 
Klar, das kostet dann nur wahrscheinlich ungefähr das 10-fache von einem Semesterbeitrag.

Alleine ein simples Monatsticket für den VRR-Bereich (Stufe C) kostet rund 150 Euro monatlich.
 
Darf man als Student nicht ohnehin maximal 20 Stunden/ Woche arbeiten, um vor dem gesetzt als ordentlicher Student zu gelten?

Zumal man sagen muss, dass du im Bachelorstudiengang Grenzen gesetzt bekommst - so musst du nach 2 Semestern mindestens 20 (glaub ich) Creditpoints in dem Studiengang nachweisen, sonst wirst du zwangsexmatrikuliert mit all den unangenehmen Folgen.

Weiß nicht, ob ich das riskieren würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmal ne kurze Frage:
Ich fahre jetzt seit dem 01.07 regelmäßig 150 km pro Tag nach Münster hin&zurück.
Brauche ich darüber irgendwelche Nachweise, dass ich wirklich jeden Tag diese Strecke zurücklege?

Gibt ja auch Leute die sich in Fahrgemeinschaften organisieren und daher nur jeden zweiten Tag fahren oder so.

Glauben die mir bei der Steuererklärung das ich die Strecke jeden Tag gefahren bin oder sollte ich mir den KM-Stand irgendwo offiziell bescheinigen lassen und dann zum Ende des Jahres nochmal oder so?
 
Du kannst eigentlich nur eine Strecke angeben (Also 75km, es wird für die Pendlerpauschale nur . Aber wenn halt Wohn und Arbeits/Studienort soweit auseinander liegen ist das okay. Probleme könnte es geben wenn du einen Wohnsitz in Münster hast.

Und was auch vermutlich deine Fragen gelöst hätte wäre sowas:
http://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale
 
Ne, Wohnsitz in Münster habe ich keinen.
Wohne aktuell noch in Bochum, und ab 01.08. in Dortmund. Dadurch werden es wenns hoch kommt aber vielleicht ~5 km weniger.
 
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