Per Nachnahme bezahlt!? Trotzdem Rechnung erhalten!

Winge

Ensign
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Juli 2007
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Hallo Leute,

mir ist folgendes passiert...

Im Februar ist mein Handydisplay aufgrund zu niedriger Temperaturen gesprungen, kurz darauf habe ich mein Handy zur Reparatur eingeschickt.

Nach einigen Tagen erhielt ich einen Kostenvoranschlag über 170€ in dem folgender Satz stand.

"Nach Reparaturarbeiten erfolgt die Rücksendung des Gerätes ausschließlich per Nachnahme direkt an Sie. Die Reperaturkosten werden bei Lieferung vom Frachtführer erhoben!"

Nun war ich aber an dem Tag nicht da und mein ehemaliger WG Mitbewohner hat das Paket entgegen genommen. Da ich wusste, dass eine baldige Lieferung erfolgt, lag das Geld stets bereit in meinem Zimmer und er war auch informiert.

7 Monate später, sprich letzte Woche, kommt eine Rechnung über den gleichen Betrag bzgl. der Handyreparatur.

Ich habe sofort dort angerufen und wollte den Vorfall klären, die bestehen weiter auf den Rechnungsbetrag oder wollen eine Quittung der Übergabe durch den Postboten sehen.

Erstens ist mir nicht bekannt, dass man eine Quittung bei einer Nachnahmebestellung bekommt, denn der Postbote darf die Ware nur nach Bezahlung übergeben...und das Handy liegt hier...demnach muss auch jemand bezahlt haben und zweitens hefte ich wirklich viel ab, aber sollte ich so eine Quittung bekommen haben, dann finde ich sie beim besten Willen nicht wieder.

Erst beim Suchen nach der besagten Quittung kam ich auf einen Gedanken..was ist denn wenn der Postbote vergessen hat abzurechnen und mein ehemaliger WG-Mitbewohner sich das Geld eingesteckt hat?

Bevor ich jetzt meinen Kollegen des Diebstahls beschuldige, wollte ich euch Fragen wer nun in der Beweispflicht ist? Eine Quittung finde ich nicht und die bestehen auf das Geld.

Ich mein, per Nachnahme...bezahlen und Ware erhalten...Das Handy liegt hier, also muss doch wer bezahlt haben :/ Zudem steht auf der Rechnung die mit im Karton war: Zahlung per Nachnahme...

Was würdet Ihr machen und wie soll ich mich verhalten?
 
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Klären lassen, evtl mit Anwalt. Was bleibt sonst übrig, Du kannst es aussitzen, hast dann aber irgendwann den Vollzugsbeamten vor der Türe stehen, mit den dazugehörigen Kosten.
 
Kopie der Rechnung & Kostenvoranschlag zusenden und der Firma schreiben, dass du per Nachnahme bezahlt hast.

Die Zahlungsbedingungen hat die Firma dir auferlegt und wenn ein Abrechnungsfehler bei dennen auftritt musst du nicht dafür blechen.

Wenn der Postbote "vergessen" haben sollte die Nachnahmegebühr zu erheben, dann ist dies Pech des Zustellers - die Firma selbst hat nunmal den Zusteller als Zahlungsweg gewählt und kann sich somit gerne an die Post wenden.

Wenn weitere Probleme -> Rechtsanwalt bzw. Verbraucherschutzzentrale.

ok?
 
Danke für die Antworten.

Die zweite Variante hört sich schonmal sehr gut an! Soll ich dann auch reinschreiben, dass ich das Paket nicht persönlich entgegengenommen habe? Hier könnte es schon zu Problemen kommen...

Und Du meintest die Zahlungsbedingungen wurden mir auferlegt, sehe ich auch so. Können die mir dann einfach eine Rechnung schicken und fordern, dass ich das Geld überweise?
 
Fordern kann jeder etwas, er muss es im Zweifelsfall aber vor Gericht spätestens auch begründen können, das kann ja unter diesem Umständen schwierig werden, wenn sie Dir jetzt quasi schon die Mahnung schicken, kommt als nächstes evtl schon der Brief vom Gericht mit dem Vollstreckungsbescheid, dann wird es ernst und man sollte schnell handeln.
Lies Dich mal ein:
http://www.vollstreckungsbeamte-rlp...tion=com_content&view=category&id=8&Itemid=15
 
Vollstreckungsbeamte haben mit der gestellten Frage nun überhaupt nichts zu tun, die vollstrecken nämlich Geldforderungen des Staates (im weiteren Sinn).

Was du wohl meinst, ist der Gerichtsvollzieher...
 
Solch ein Problem wurde schon exemplarisch höchstrichterlich (BGH Urteil vom 14.09.2005, VIII ZR 369/04) geklärt. Der Empfänger muss die Zahlung an den Postboten beweisen können!
 
Ich hab schon ewig nichts mehr per NN bestellt, aber soweit ich mich erinnere, bekommt man doch von der Post keine Quittung oder so!?

Ich würd jedenfalls mal bei DHL anfragen ob die gucken können, wie die Auslieferung von statten ging. Da bräuchtest du aber wohl die Paketnummer. Mit der Paketnummer kannst du auch selbst in der Onlinesendungsverfolgung nachsehen; da steht evtl., dass der Betrag bezahlt wurde. Auf jeden Fall sollte da aber sichtbar sein, dass der NN verschickt wurde.
 
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