Hallo Leute,
mir ist folgendes passiert...
Im Februar ist mein Handydisplay aufgrund zu niedriger Temperaturen gesprungen, kurz darauf habe ich mein Handy zur Reparatur eingeschickt.
Nach einigen Tagen erhielt ich einen Kostenvoranschlag über 170€ in dem folgender Satz stand.
"Nach Reparaturarbeiten erfolgt die Rücksendung des Gerätes ausschließlich per Nachnahme direkt an Sie. Die Reperaturkosten werden bei Lieferung vom Frachtführer erhoben!"
Nun war ich aber an dem Tag nicht da und mein ehemaliger WG Mitbewohner hat das Paket entgegen genommen. Da ich wusste, dass eine baldige Lieferung erfolgt, lag das Geld stets bereit in meinem Zimmer und er war auch informiert.
7 Monate später, sprich letzte Woche, kommt eine Rechnung über den gleichen Betrag bzgl. der Handyreparatur.
Ich habe sofort dort angerufen und wollte den Vorfall klären, die bestehen weiter auf den Rechnungsbetrag oder wollen eine Quittung der Übergabe durch den Postboten sehen.
Erstens ist mir nicht bekannt, dass man eine Quittung bei einer Nachnahmebestellung bekommt, denn der Postbote darf die Ware nur nach Bezahlung übergeben...und das Handy liegt hier...demnach muss auch jemand bezahlt haben und zweitens hefte ich wirklich viel ab, aber sollte ich so eine Quittung bekommen haben, dann finde ich sie beim besten Willen nicht wieder.
Erst beim Suchen nach der besagten Quittung kam ich auf einen Gedanken..was ist denn wenn der Postbote vergessen hat abzurechnen und mein ehemaliger WG-Mitbewohner sich das Geld eingesteckt hat?
Bevor ich jetzt meinen Kollegen des Diebstahls beschuldige, wollte ich euch Fragen wer nun in der Beweispflicht ist? Eine Quittung finde ich nicht und die bestehen auf das Geld.
Ich mein, per Nachnahme...bezahlen und Ware erhalten...Das Handy liegt hier, also muss doch wer bezahlt haben :/ Zudem steht auf der Rechnung die mit im Karton war: Zahlung per Nachnahme...
Was würdet Ihr machen und wie soll ich mich verhalten?
mir ist folgendes passiert...
Im Februar ist mein Handydisplay aufgrund zu niedriger Temperaturen gesprungen, kurz darauf habe ich mein Handy zur Reparatur eingeschickt.
Nach einigen Tagen erhielt ich einen Kostenvoranschlag über 170€ in dem folgender Satz stand.
"Nach Reparaturarbeiten erfolgt die Rücksendung des Gerätes ausschließlich per Nachnahme direkt an Sie. Die Reperaturkosten werden bei Lieferung vom Frachtführer erhoben!"
Nun war ich aber an dem Tag nicht da und mein ehemaliger WG Mitbewohner hat das Paket entgegen genommen. Da ich wusste, dass eine baldige Lieferung erfolgt, lag das Geld stets bereit in meinem Zimmer und er war auch informiert.
7 Monate später, sprich letzte Woche, kommt eine Rechnung über den gleichen Betrag bzgl. der Handyreparatur.
Ich habe sofort dort angerufen und wollte den Vorfall klären, die bestehen weiter auf den Rechnungsbetrag oder wollen eine Quittung der Übergabe durch den Postboten sehen.
Erstens ist mir nicht bekannt, dass man eine Quittung bei einer Nachnahmebestellung bekommt, denn der Postbote darf die Ware nur nach Bezahlung übergeben...und das Handy liegt hier...demnach muss auch jemand bezahlt haben und zweitens hefte ich wirklich viel ab, aber sollte ich so eine Quittung bekommen haben, dann finde ich sie beim besten Willen nicht wieder.
Erst beim Suchen nach der besagten Quittung kam ich auf einen Gedanken..was ist denn wenn der Postbote vergessen hat abzurechnen und mein ehemaliger WG-Mitbewohner sich das Geld eingesteckt hat?
Bevor ich jetzt meinen Kollegen des Diebstahls beschuldige, wollte ich euch Fragen wer nun in der Beweispflicht ist? Eine Quittung finde ich nicht und die bestehen auf das Geld.
Ich mein, per Nachnahme...bezahlen und Ware erhalten...Das Handy liegt hier, also muss doch wer bezahlt haben :/ Zudem steht auf der Rechnung die mit im Karton war: Zahlung per Nachnahme...
Was würdet Ihr machen und wie soll ich mich verhalten?
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