UNDERESTIMATED
Banned
- Registriert
- März 2012
- Beiträge
- 8.110
Moin ihr, ich habe da mal eine Frage:
Es gibt einige Dinge die ich im Internet mal regelmäßig erneuern muss, gerade in Anbetracht von TKG Dienstleistungen.
Nun stehe ich vor einem Problem:
Mein Personalausweis [vorläufig] ist abgelaufen, es ist ein neuer aber [ist ja klar, sonst hätte ich den ja nicht] beantragt,
nun wird aber dessen Gültigkeit seitens mehrerer in Frage gestellt und mir daraufhin mit diesem Grund [ungültig] bezahlte Leistungen verwehrt.
Ist dem rechtlich so? Meines Wissens [da bin ich gerne belehrbar] ist er solange gültig wie ich glaubhaft den Versuch eines Ersatzes nachweisen kann, was ich kann. Dass ich derzeit den Ausweis nicht abholen darf ist ja nicht meine Schuld [nur, dass ich das nicht vorher getan habe, was ich aber auch nicht musste wie ich das verstanden habe] und daher auch nicht mir anzulasten, zumal ich ja nichts neu beantragen möchte sondern es um bestehende Zugangsautorisierungen geht die mir nun aufgrund eines Datums verwehrt werden was im Ausweis steht?
Das Problem ist: Computer sagt nein und der Support sagt "nicht möglich" und beides stimmt so mMn. nicht.
Bin ich damit jetzt ein Notfall bei einer Behörde, dass ich den auch wenn zu weil Corona abholen darf? Dass er da ist weiß ich - ich muss ihn nur halt abholen weil mein vorläufiger dann ungültig ist sobald ich den neuen gewöhnlichen in der Hand habe. Austauschen via Post ist wohl nicht drin wie ich gelesen habe.
Wäre toll wenn da einer mehr weiß, derzeit ist das Karussel in dem ich sitze von außen zu, ich sitz aber drin und hatte bei Eintritt auch eine Fahrkarte. Darf nur nicht mehr raus oder noch eine Runde fahren........
Lieben Dank und Gruß, mav.
Mit Rechtsgrund dafür ist mein gesetzliches Recht auf und die Pflicht eines gültigen Ausweises - nur bin ich da ja nicht schuld dran, dass der da liegt ich ihn aber nicht haben darf, das will ja die Obrigkeit so aber so dreht es gerade jeder und da bin ich iwie mit verwirrt was nun stimmt.
Es gibt einige Dinge die ich im Internet mal regelmäßig erneuern muss, gerade in Anbetracht von TKG Dienstleistungen.
Nun stehe ich vor einem Problem:
Mein Personalausweis [vorläufig] ist abgelaufen, es ist ein neuer aber [ist ja klar, sonst hätte ich den ja nicht] beantragt,
nun wird aber dessen Gültigkeit seitens mehrerer in Frage gestellt und mir daraufhin mit diesem Grund [ungültig] bezahlte Leistungen verwehrt.
Ist dem rechtlich so? Meines Wissens [da bin ich gerne belehrbar] ist er solange gültig wie ich glaubhaft den Versuch eines Ersatzes nachweisen kann, was ich kann. Dass ich derzeit den Ausweis nicht abholen darf ist ja nicht meine Schuld [nur, dass ich das nicht vorher getan habe, was ich aber auch nicht musste wie ich das verstanden habe] und daher auch nicht mir anzulasten, zumal ich ja nichts neu beantragen möchte sondern es um bestehende Zugangsautorisierungen geht die mir nun aufgrund eines Datums verwehrt werden was im Ausweis steht?
Das Problem ist: Computer sagt nein und der Support sagt "nicht möglich" und beides stimmt so mMn. nicht.
Bin ich damit jetzt ein Notfall bei einer Behörde, dass ich den auch wenn zu weil Corona abholen darf? Dass er da ist weiß ich - ich muss ihn nur halt abholen weil mein vorläufiger dann ungültig ist sobald ich den neuen gewöhnlichen in der Hand habe. Austauschen via Post ist wohl nicht drin wie ich gelesen habe.
Wäre toll wenn da einer mehr weiß, derzeit ist das Karussel in dem ich sitze von außen zu, ich sitz aber drin und hatte bei Eintritt auch eine Fahrkarte. Darf nur nicht mehr raus oder noch eine Runde fahren........
Lieben Dank und Gruß, mav.
Mit Rechtsgrund dafür ist mein gesetzliches Recht auf und die Pflicht eines gültigen Ausweises - nur bin ich da ja nicht schuld dran, dass der da liegt ich ihn aber nicht haben darf, das will ja die Obrigkeit so aber so dreht es gerade jeder und da bin ich iwie mit verwirrt was nun stimmt.