Personalausweis noch gültig nach Ablauf wenn Rechtsgrund dafür da?

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Moin ihr, ich habe da mal eine Frage:

Es gibt einige Dinge die ich im Internet mal regelmäßig erneuern muss, gerade in Anbetracht von TKG Dienstleistungen.

Nun stehe ich vor einem Problem:

Mein Personalausweis [vorläufig] ist abgelaufen, es ist ein neuer aber [ist ja klar, sonst hätte ich den ja nicht] beantragt,
nun wird aber dessen Gültigkeit seitens mehrerer in Frage gestellt und mir daraufhin mit diesem Grund [ungültig] bezahlte Leistungen verwehrt.

Ist dem rechtlich so? Meines Wissens [da bin ich gerne belehrbar] ist er solange gültig wie ich glaubhaft den Versuch eines Ersatzes nachweisen kann, was ich kann. Dass ich derzeit den Ausweis nicht abholen darf ist ja nicht meine Schuld [nur, dass ich das nicht vorher getan habe, was ich aber auch nicht musste wie ich das verstanden habe] und daher auch nicht mir anzulasten, zumal ich ja nichts neu beantragen möchte sondern es um bestehende Zugangsautorisierungen geht die mir nun aufgrund eines Datums verwehrt werden was im Ausweis steht?
Das Problem ist: Computer sagt nein und der Support sagt "nicht möglich" und beides stimmt so mMn. nicht.
Bin ich damit jetzt ein Notfall bei einer Behörde, dass ich den auch wenn zu weil Corona abholen darf? Dass er da ist weiß ich - ich muss ihn nur halt abholen weil mein vorläufiger dann ungültig ist sobald ich den neuen gewöhnlichen in der Hand habe. Austauschen via Post ist wohl nicht drin wie ich gelesen habe.

Wäre toll wenn da einer mehr weiß, derzeit ist das Karussel in dem ich sitze von außen zu, ich sitz aber drin und hatte bei Eintritt auch eine Fahrkarte. Darf nur nicht mehr raus oder noch eine Runde fahren........
Lieben Dank und Gruß, mav.

Mit Rechtsgrund dafür ist mein gesetzliches Recht auf und die Pflicht eines gültigen Ausweises - nur bin ich da ja nicht schuld dran, dass der da liegt ich ihn aber nicht haben darf, das will ja die Obrigkeit so aber so dreht es gerade jeder und da bin ich iwie mit verwirrt was nun stimmt.
 
Abholung eines Ausweises ist bei unserem Bürgerbüro mit Terminvereinbarung möglich, habe ich selbst im März gemacht.
Hast du einen Reisepass als Ersatzdokument?
 
das_mav schrieb:
Ist dem rechtlich so? Meines Wissens [da bin ich gerne belehrbar] ist er solange gültig wie ich glaubhaft den Versuch eines Ersatzes nachweisen kann, was ich kann.
Habe ich so noch nie von gehört. Auf der Website des Innenministeriums Corona-Pandemie – Ausweispflicht, Personalausweis und Online-Ausweis findet sich folgender Hinweis:
Ob und inwieweit ein abgelaufenes Ausweisdokument für einen konkreten Vorgang anerkannt wird, richtet sich jedoch nach den jeweiligen Erfordernissen. Das liegt also nicht in der Hand der ausstellenden Behörden.
 
Ruf bei Deiner Gemeinde/Stadtverwaltung an. Ausweis abholen sollte in den meisten Fällen möglich sein, gerade wenn es wie bei Dir zu Problemen im Alltag kommt.

Hier bei uns reicht ein Anruf.
 
Zuletzt bearbeitet: (Satzsalat bereinigt ;))
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Sicher kann man die abholen. Auch jetzt in dieser Situation. Es gibt genug Fälle, wo man zwingend ein gültigen Ausweis braucht. Du solltest da aktiver werden und nicht irgendwelche Ausflüchte bemühen. Hier kann ich sogar am Samstag / Sonntag einen vorläufigen Ausweis bekommen. Da kommen dann extra zwei Mitarbeiter der Behörde außerhalb der normalen Öffnungszeit und kümmern sich darum. Warum? Weil es eben wichtig ist.
 
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Erstmal gilt zu klären ob ein Reisepass vorhanden ist, dann kann er nämlich diesen zur Identifizierung nutzen und braucht sich gar nicht mit der Behörde beschäftigen.
Bei uns ist es übrigens so, dass man den neuen Ausweis nicht im Bürgerbüro abholen kann wenn ein gültiger Reisepass vorhanden ist.
 
boarder-winterman schrieb:
Hast du einen Reisepass als Ersatzdokument?

Zumindest nicht griffbereit leider, der liegt blöderweise in Österreich im Ferienhaus, ich bin aber in Hamburg.

BlubbsDE schrieb:
Du solltest da aktiver werden und nicht irgendwelche Ausflüchte bemühen.

Ich will/wollte ihn ja abholen. Man sagte mir am Telefon wann ich den holen kann, das wäre ja nicht schlimm wenn der mal ein paar Wochen nicht gültig sei, also derzeit wegen sowas eher nicht vorbeikommen - da wurde ich nun aber eines besseren belehrt. Daher frage ich ja hier bevor ich nun drauf bestehe, bzw. jemand sowas auch schon mal hatte und auch für Nichtleistung nicht zahlen musste.

Ich werde dann hartnäckig sein und drauf bestehen den abholen zu können wenn das bei euch wohl auch ginge. Bei den bisherigen Telefonaten sagte man mir es bestünde keine Notwendigkeit da der alte ja noch gültig sei.
Ergänzung ()

boarder-winterman schrieb:
Bei uns ist es übrigens so, dass man den neuen Ausweis nicht im Bürgerbüro abholen kann wenn ein gültiger Reisepass vorhanden ist.

o0... Na dann will ich mal hoffen ich kriege meinen trotzdem.
 
das_mav schrieb:
Bei den bisherigen Telefonaten sagte man mir es bestünde keine Notwendigkeit da der alte ja noch gültig sei.

Das bezieht sich auf Deinen vorläufigen Personalausweis? Wenn ja, dann ist das ja jetzt hinfällig weil ungültig. Schnapp Dir Dein Telefon und ruf an. ;)
 
Das mit dem Reisepass ist natürlich blöd, ich konnte den Ausweis dennoch abholen, da ich zum Reisepass keine Meldebestätigung hatte und er daher zur Adresslegitimation nicht ausgereicht hat.
Vielleicht kannst du so auch argumentieren. Es war aber echt nicht einfach die Leute zu überzeugen.

Oder hast du eine Möglichkeit dass dir jemand den du in Österreich kennst deinen Reisepass nachsendet?
 
So nebenbei habe ich durch diesen Thread hier mal geschaut, wie lange mein Perso noch gültig ist. 6 Monate sind es. :rolleyes:

Reicht ein Scan vom Reisepass zusammen mit einer amtlichen Beglaubigung der Echtheit nicht aus?
 
Mein Neuer Perso liegt auch im Bürgeramt, welches komplett geschlossen ist und der alte Ausweis ist abgelaufen. Schon im Januar aber bekomm mal rechtzeitig zeitnah einen Termin bei den Saftladen. Jedenfalls liegt der neue Ausweis seit einen Monat im Bürgeramt und das hat seit einen Monat geschlossen.
Laut telefonischer Auskunft von der „Dame vom Amt“ ist es jedoch möglich zunächst den abgelaufenen Ausweis normal weiter zu verwenden. Abgelaufen heißt nicht automatisch „ungültig“. Und zum Abholen des neues Ausweises werde ich ja auch den abgelaufenen Ausweis verwenden müssen.
Abgesehen davon muss ich mal schauen, wie das ab morgen ausschaut, da die Schließung zunächst bis zum 18.4. terminiert war.

Edit: Ich muss das mal präzisieren. Formal wird ein Ausweis mit Ablauf des Gültigkeitsdatums natürlich ungültig. Wie man mir das mitteilte handelt es sich, gültig oder nicht, jedoch immer noch um ein „gültiges, behördliches Dokument“ welches im Kontext (Ermessen) akzeptiert werden kann oder halt nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich stehe da morgen früh vor der Tür und mach die wach, da ist ja auch immer jemand und ich brauche meinen wirklich dringend als "gültig" denn auf diese Ermessensdiskussionen mit Leuten die meine Knete schon haben aber die Leistungen dann verwehren kann ich im Moment grad echt nicht mehr. Wenn ich den nicht bekomme ist es eben Unterschlagung und ich hab meinen Grund warum ich keinen habe. Ich habs da lieb probiert, lieb beim Anbieter den abgelaufenen zu akzeptieren, ihm eine Kopie meines alten (auf Papier gültigen) angeboten, hier nochmal gegen gefragt - ich muss ihn halt haben und wohl bekomms: Ich darf das wohl auch einfordern wie ich informiert bin, denn obwohl meiner und bereits bezahlt entscheiden dritte über seinen Verbleib, auch das wird wohl dann eine Obrigkeit klären dürfen. Denke damit in der hinterhand und nochmal netten Nachfragens und drängen auf die Dringlichkeit wird sich der Weg wohl schon auftun. Ebenso habe ich bereits vorgeschlagen meinen abgelaufenen vorläufigen per Einschreiben hinzusenden und die mir dann meinen zu wenn der da ist, ich kann damit ja gerade eh nichts mehr anfangen, aber das wollten sie auch nicht.
 
Wie kann man so unverständlich schreiben? Gabs da einen Kurs an der VHS?
Nach § 111 TKG müssen die den Ausweis anschauen. An deren Stelle würde ich auch nur Gültige gelten lassen.
 
Naja, zum kippen kaufen und den "neuen" Ausweis abholen reicht es halt noch...
Bei einer "Kontrolle" kann man das den Beamten auch glaubhaft vermitteln, zumal die aktuell angewiesen sind da milde walten zu lassen, wenn das Ablaufdatum 1. März oder später lautet.... Die wissen halt, dass man aktuell nicht an Ausweise ran kommt. In Hannover noch bis zum 4.5. habe ich gerade bei der HAZ gelesen. Also die Autotempel machen schon mal auf, die Bürgerämter bleiben jedoch weiterhin zu. Macht halt alles Sinn. Aber gut, ich hocke aktuell auch lieber im Homeoffice ;)

Einen Vertrag, der das GWG oder halt das TKG tangiert wird man mit einen abgelaufenen Ausweis jedoch nicht mehr abschließen können. Beim GWG muss der ja zum Beispiel von den Verpflichteten archiviert werden und da ist klare Ansage (zumindest in der Finanz- und Versicherungsbranche), dass das ausschließlich gültige Ausweisdokumente sein müssen, die nicht Abgelaufen sind. Immer mit den Extrahinweis auf das Ablaufdatum.

Das meine ich halt mit Ermessen. Einiges geht noch mit einen abgelaufenen Ausweis, anderes nicht.
 
Meiner liegt auch beim Amt und natürlich muss man einen 2 Termin extra zum abhollen machen den man wegen der Virus Hysterie nicht kriegt ........

Wenn Ich nicht innerhalb 6 Tage in die Pötte komm kann Ich auch kein Ident mehr machen für s Commdirekt Konto bei der Deutschen Post/DHL .........

Gute Frage ob man Sonn und Feiertage abziehen darf :D

Kann ja auch nicht angehen das man den per Einschreiben geschickt kriegt und den alten beim ersten Termin abgibt und vorübergehenden Kostenlos kriegt geschweige den alten einsendet + Bargeld bei liegend gänzlich auf Postweg >> Nein Bürokratie ohne Ende.

Früher konntest einfach Nummer ziehen und Bar beim Sachbearbeiter blechen nun must Termin machen, kriegst Quittung und damit must dann am Automaten seperat Bar zahlen .........

WTF alles ^^
 

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