moodle schrieb:
Und? Das hat diese Richtung der Argumentation nun mal für sich.
Du wischst alle Argumente in dem Vorschlag mit einem Schlag weg: "Pseudowissenschaftlich". Aber du selbst argumentierst noch nicht mal pseudowissenschaftlich. Du im Alter von 12 stehst nicht für alle 12-Jährigen, die es gab und geben wird.
Die Piraten gehen in der Wiki den falschen Argumentationsweg über die Funktionsfähigkeit des Gehirns in diesem und jenen Alter. Schön und gut, das sagt aber nichts aus. Hätten sie mal lieber Lehrer, Pädagogen, Psychologen befragt ob ein durchschnittlicher 12 Jähriger reif genug für etwas ist, was kein Lehrplan ihn jemals zumuten wurde
Es geht nicht um den durchschnittlichen 12-Jährigen. Es geht um die an Politik interessierten 12- bis 17-Jährigen.
Findest DU dass du mit 12 im richtigen Alter zum Wählen gewesen wärst?!
Weiß ich nicht genau. Ich weiß ja nicht, wie man mich aufgeklärt und informiert hätte und wie ich darauf reagiert hätte. Wäre ich nicht im richtigen Alter gewesen, wäre ich wohl einfach nicht hingegangen.
@Xyn
Wahrscheinlich vielen, aber ganz sicher nicht allen 12- bis 17-Jährigen fehlt geistige Reife oder Verstand in einem Maß, das bei Wahlen evtl. wünschenswert wäre. Aber auch viele Ältere kann man für nicht wahlreif halten, z.B. Alkis, Nazis, Senile oder einfach nur Dumme, die genauso wenig die Tragweite ihres Handelns erfassen. Die kannst du nicht mit einer Altersgrenze ausschließen.
Das Wahlrecht hat nichts mit einer Wahlpflicht zu tun, daher wird keinem etwas zugemutet. Das wäre ein Recht sogar mit einer zusätzlichen Hürde laut Piratenvorschlag für die besonders jungen Interessierten, die es erst mal zu nehmen gilt. Wer in jungen Jahren so politisch interessiert ist, dass er freiwillig diese Hürde nimmt, also ausdrücklich wählen will, und dann auch noch zur Wahl geht, der hat wahrscheinlich mehr über die Wahl nachgedacht als der durchschnittliche 18-jährige oder ältere Wähler. Interessiert er sich nicht und erfasst er nicht, was passiert, geht er sicher nicht erst ins Wahlamt, danach ins Wahllokal und macht dann sein Kreuz.
Sie werden schnell genug erwachsen, mit allen Pflichten.
Das werden sie allerdings nicht mit einem Schlag am 18. Geburtstag, sondern schrittweise. Die einen sind weiter, die anderen nicht. Diejenigen, die weiter sind, erhalten ein Recht, keiner wird zum Wählen verpflichtet.
Vorschlag der Piraten schrieb:
Erstwähler, die unter 16 Jahre alt sind, müssen selbständig einmalig ihren Willen zu wählen persönlich in dem für Sie zuständigen Wahlamt beurkunden. Sobald sie als Wähler erfasst sind, erhalten sie zu jeder anstehenden Wahl, zu der sie wahlberechtigt sind, eine Einladung. Eine vollautomatische Erfassung aller Erstwähler unter 16 findet nicht statt. Wahlrecht ist keine Wahlpflicht. Dieses Recht wahrzunehmen, ist die Entscheidung des einzelnen Wählers, der damit auch eine Verantwortung übernimmt.