Pixelfehler Grund für Garantieanspruch?

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Hupfdole

Ensign
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Hey Leute,
ich habe mir im November letzten Jahres ein Surface Pro 4 gekauft. Leider habe ich nun schon zwei Pixelfehler festgestellt. Den einen sieht man sogar seht gut. Er leuchtet im schön grellen Grün und befindet sich mitten auf dem Bildschirm. Der andere (rot) ist an einer Ecke und fällt nicht so auf.
Nun die Frage: Habe ich einen Garantieanspruch deshalb? Könnte ich das Gerät einschicken und es würde kostenlos repariert werden?
Danke schon mal im Voraus.
 
Hi,

Nun die Frage: Habe ich einen Garantieanspruch deshalb? Könnte ich das Gerät einschicken und es würde kostenlos repariert werden?

lies dir deine Garantiebestimmungen durch oder Frage den Microsoft Support.

Nachdem es noch keine 6 monate her ist würde ich gar nicht über die Garantie gehen sondern ggü. dem Verkäufer einen Gewährleistungsanspruch stellen und versuchen das Gerät tauschen zu lassen.

VG,
Mad
 
Was für eine Pixel Fehler klasse hat den dein Gerät?
 
Die Pixelfehlerklasse die dein Gerät besitzt, verrät dir ganz genau was sein darf und was nicht. Einfach mal nachschauen.
 
Wobei bei Pixelfehlern im Sichtfeld normalerweise unabhängig von der Pixelfehlerklasse getauscht wird.
 
Das ist dann aber eine reine Kulanzsache.
Wenn es eine Onlinebestellung war, würde ich womöglich schlicht zurückschicken und neu bestellen. Bei der Retoure aber klar den Grund für den Widerruf angeben! Im Zweifel halt mal beim Support von Microsoft nachhaken, ob die das Gerät via Garantie umtauschen würden, wenn du erläuterst, dass der Pixelfehler mitten im Bild ist.
 
Einfach zurückschicken und neu bestellen ist bei ihm schon mal nicht, da er im November 2015 gekauft hat. das sind jetzt um die fünf Monate. Da gibt es keinen Widerruf mehr. Er wird sich also wohl mal mit dem Microsoft-Support auseinandersetzen müssen
 
Hupfdole schrieb:
Hey Leute,
ich habe mir im November letzten Jahres ein Surface Pro 4 gekauft. [...]

kachiri schrieb:
[...] Wenn es eine Onlinebestellung war, würde ich womöglich schlicht zurückschicken und neu bestellen. Bei der Retoure aber klar den Grund für den Widerruf angeben![...]

Wohl nicht nach FAG.

Frag bei Microsoft direkt an. Die haben für die Surface Reihe eine Online-Page. Da kannst du anscheinend mit einem Mitarbeiter chatten.
 
Innerhalb der ersten 2 Jahre hat man gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Der Händler!!! hat zu sorgen, dass es entweder repariert oder ausgetauscht wird. Weil es noch innerhalb der 6 Monate ist, muss der Händler beweisen, dass du Schuld an dem Fehler ist.

Lass dir nichts anderes einreden und nicht vom Händler abwimmeln. Gewährleistung hat nichts mit Garantie zu tun.
 
0711 schrieb:
Gewährleistung greift aber nur wenn es mehr Fehler sind wie die Pixelfehlerklasse zulässt.
Was ist dass für ein Quatsch, Cartillius hat es schon richtig formalisiert. Denn Gewährleistung bedeutet nur... ich verkaufe dir was was kein Fehler hat und dass Gewährleiste ich dir! Das bedeutet dass ein Fehler schon beim Kauf bestanden haben muss und dieses der Händler in den ersten 6 Monate beweisen muss dass es nicht so war.

Alles andere gehört zur Hersteller Garantie und wenn diese Greift oder nicht ist eine andere Frage. In diesem Sinn würde der TS dem Händler unterstellen dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war, tut er dass nicht dann wird es ein Garantiefall und der Austausch dauert 4-6 Wochen, da ein Händler nicht verpflichtet ist in einem Garantiefall sofort austauschen zu müssen.

Amazon ist da von sich aus meist Kulant und tauscht direkt aus, ist aber eine Freiwillige Geste von Amazon in so einem Fall.

Wir können hier auch viel Spekulieren, was am ende nur alles komplizierter macht, die einzige richtige Lösung dazu ist den Händler zu kontaktieren.
 
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IICARUS schrieb:
Was ist dass für ein Quatsch, Cartillius hat es schon richtig formalisiert. Denn Gewährleistung bedeutet nur... ich verkaufe dir was was kein Fehler hat und dass Gewährleiste ich dir! Das bedeutet dass ein Fehler schon beim Kauf bestanden haben muss und dieses der Händler in den ersten 6 Monate beweisen muss dass es nicht so war.
es wird ein gerät mit zugesicherten Eigenschaften verkauft, dazu zählt u.a. die pixelfehlerklasse. Sind die fehler also innerhalb der pixelfehlerklassetoleranz ist es kein fehlerhafter Gegenstand und damit besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.
"Den Quatsch" verzapfst du, das hat rein gar nichts mit der Beweislastumkehr zu tun...

Befindet sich das Gerät innerhalb der Toleranz kann er max auf die Kulanz hoffen - da kann er sich aussuchen an wen er sich wendet, MS ist da i.d.R. relativ kulant

Auch der rest von deinem geschrieben stimmt ganz und gar nicht, in einem Gewährleistungsfall muss der Händler nicht tauschen solange die Reparatur in einem zumutbaren Zeitraum stattfindet (i.d.R. geht man hier von 1-2 Wochen aus), ein Austausch kommt erst mal nur in frage wenn es für den Händler zumutbar ist (wenn er nur ein weiteres gleiches gerät auf lager hat ist das schon nicht mehr gegeben, möglicher verdienstausfall). Für die Garantieabwicklung ist der Händler nicht der Ansprechpartner, er leitet maximal (aus Kulanz) weiter...kann aber auch eine Garantieabwicklung generell ablehnen. Die Dauer eines Garantietausch ist vom Hersteller abhängig, bei MS dauert das i.d.R. so lange wie eine Reparatur 1-2 wochen.
 
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Lassen wir es du scheinst einer davon zu sein der glaubt Gewährleistung ist eine Wundertüte zu Gunsten den Kunden. Und Gewährleistung wäre gleich einer Garantie zu setzen.... :p

Im Übrigem gibt es Hersteller die mit dem Endkunden keine Garantie abwickeln, daher hat dieses nichts mit Kulanz des Händlers was zu tun, sondern er ist dazu verpflichtet ein Garantiefall in der Gewährleistungszeit weiter zu reichen.
 
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Gewährleistung greift nur bei Mängeln.
ob die defekten Pixel ein Mangel darstellen hängt von der Pixelfehlerklasse ab.

Wo kein Mangel vorliegt, da greift auch keine Gewährleistung...
 
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@Hupfdole
Ruf am Montag dein Händler an und sag denen du hättest diese Pixelfehler seit erhalten des Gerätes und hättest die ganze Zeit versucht es zu ignorieren. Aber da dich dieser Fehler jetzt doch stark stören würde würdest du dass Gerät als Gewährleistungsfall gerne austauschen lassen. Der Händler wird versuchen dich abzuspeisen und ein Garantiefall daraus zu machen, lass dich darauf nicht ein und sende dass ganze auch Schriftlich vor Ablauf der 6 Monate ein, damit du Rechtlich was in der Hand hast.

Sollte es als Garantiefall ein gesendet werden dann ist die Garantie des Herstellers eine freiwillige Leistung und kann dann auch beschließen ob es Tragbar wäre und die Garantie verweigert wird. Es könnte auch sein dass dich dein Händler schon vor beginn abspeisen möchte und es unter Tragbar einstufen möchte um sein Kopf aus der Schlinge zu nehmen um sich gar nicht damit beschäftigen zu müssen.

Mit allem was hier im Forum geschrieben wird, wirst du sonst nur noch mehr verwirrt was am ende nur Zeit verstreichen lässt.
 
Nur das das Forum und allen voran florian recht hat.

Hier die Einteilung der Pixelfehlerklassen und welche Fehlerpixel dort keinen Garantiefall bedeuten:
https://de.wikipedia.org/wiki/Pixelfehler

Es wäre also durchaus wünschenswert zu wissen in welche Pixelfehlerklasse das Surface gehört. Versuchen würde ich es auf jeden Fall.
 
Das wird dann der Händler bzw. der Hersteller entscheiden.
Und wenn ich mir ein neues Gerät kaufe hat dieser Fehlerfrei zu sein, denn bei einer Neuware erwarte ich keine B-Ware oder Gebrauchte oder gar defekte Ware.

Mein Beitrag ist auch an den Themenstarter gerichtet und was hier sonst so geschrieben wird muss nicht von belang sein. Sobald die 6 Monate verstrichen sind wird es ein Garantiefall und dann könnte es wirklich dazu kommen was bisher hier geschrieben wurde.
 
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Es gibt bei Displays aber halt diese Pixelfehlerklassen - und da muss der Verbraucher dann am Ende wirklich mit solchen Fehlern leben, wenn weder Händler, noch Hersteller Kulanz zeigen. Einige Händler bieten ja entsprechende "Tests" an, wo ein Display auf solche Fehler untersucht wird und damit eine Garantie ausgestellt wird, dass das Gerät keine Pixelfehler aufweist.

MF z.B.: http://www.mindfactory.de/info_center.php/icID/19

Will man natürlich nicht haben - gerade im direkten Sichtfeld - also ziemlich zentral, wo man ständig draufschaut... Aber es ist halt zulässig und kein "Defekt", in dem Sinne.
 
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