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pixmania zahlt keine versandkosten zurück
- Ersteller firebal
- Erstellt am
TheRaven666
Lieutenant
- Registriert
- Feb. 2011
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- 878
Wie kommst du darauf, dass Pixmania dir den Versand schuldet?
derChemnitzer
Fleet Admiral
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- 12.553
war der reine Artikelpreis über 40€?
Achterbahnpilot
Lt. Junior Grade
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- 333
Wie bitte? In der Garantie-Zeit oder in der Widerrufsfrist?
Ansonsten bei einem Warenwert von unter 40€ ganz normal.
Ansonsten bei einem Warenwert von unter 40€ ganz normal.
Doc Foster
Fleet Admiral
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- 10.138
Hier läuft wieder alles durcheinander, Garantie, Gewährleistung, Widerruf sind grundverschiedene Dinge.
Was wurde genau weshalb eingeschickt und wie war der Ablauf?
Was wurde genau weshalb eingeschickt und wie war der Ablauf?
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 10.138
Der Verkäufer hat in diesem Fall grds. nicht das Recht, einfach den Kaufpreis zurück zu erstatten, er muss im Falle einer unmöglichen Nachbesserung dann eben einen mangelfreien Artikel nachliefern.
Der Käufer kann das Angebot der Rückabwicklung natürlich annehmen, aber dann würde ich auf die Erstattung der VK bestehen.
Leider kennen viele Verbraucher ihre Rechte nur unzureichend und reagieren entweder falsch oder überhaupt nicht.
Der Käufer kann das Angebot der Rückabwicklung natürlich annehmen, aber dann würde ich auf die Erstattung der VK bestehen.
Leider kennen viele Verbraucher ihre Rechte nur unzureichend und reagieren entweder falsch oder überhaupt nicht.
lufkin
Admiral
- Registriert
- Jan. 2003
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- 9.439
Es geht also nicht um eine Widerruf im Sinne des FAG (ja ich weiß, gibt es nicht mehr), sondern um einen Gewährleistungsfall.
In dem Fall spielen die 40€ keine Rolle, der Verkäufer muss die Versandkosten erstatten.
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/
In dem Fall spielen die 40€ keine Rolle, der Verkäufer muss die Versandkosten erstatten.
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/
Bekomme ich die Versandkosten ersetzt, wenn ich die defekte Ware per Post an den Verkäufer zurück schicke?
Schicken Sie das defekte Produkt per Post an den Händler zurück, so muss dieser Ihnen die Portokosten und die Versandkosten ersetzen. Haben Sie zuvor bei einer kostenpflichtigen Hotline angerufen, so ist der Händler auch zum Ersatz dieser Telefonkosten verpflichtet.
Doc Foster
Fleet Admiral
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- Mai 2008
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- 10.138
Den Rückversand im Rahmen der Reklamation muss der Verkäufer in jedem Fall tragen.
Ob die ursprünglichen VK im Falle des Rücktrittes erstattet werden müssen, kann ich im Moment gerade aus dem Stehgreif nicht beantworten.
Da hier aber nicht vom Vertrag zurückgetreten wurde, ist dies auch unerheblich, es gilt das oben geschriebene....
Die schlechten Bewertungen von pixmania bei geizhals.at kommen aber sicherlich nicht aus dem Nichts...
Ob die ursprünglichen VK im Falle des Rücktrittes erstattet werden müssen, kann ich im Moment gerade aus dem Stehgreif nicht beantworten.
Da hier aber nicht vom Vertrag zurückgetreten wurde, ist dies auch unerheblich, es gilt das oben geschriebene....
Ergänzung ()
Die schlechten Bewertungen von pixmania bei geizhals.at kommen aber sicherlich nicht aus dem Nichts...
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 10.138
Woher soll ich das wissen, Doc Foster != pixmania.
@Doc
Kann es bei pixmania nicht anders sein vom Recht her?
Sie haben ja ihren Sitz nicht in DE sondern mWn in FR.
Könnte das auch nochmal Unterschiede machen?
Wobei ich von Pixmania noch nichts gutes(!) gehört habe.
Alle Kritiken/Resonanzen waren durchweg negativ.
Sie sind halt immer oben in geizhalt, weil der Preis immer ein gutes Stück unter dem nächstbilligen ist - nicht ohne Grund, denk ich mal
Kann es bei pixmania nicht anders sein vom Recht her?
Sie haben ja ihren Sitz nicht in DE sondern mWn in FR.
Könnte das auch nochmal Unterschiede machen?
Wobei ich von Pixmania noch nichts gutes(!) gehört habe.
Alle Kritiken/Resonanzen waren durchweg negativ.
Sie sind halt immer oben in geizhalt, weil der Preis immer ein gutes Stück unter dem nächstbilligen ist - nicht ohne Grund, denk ich mal
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 10.138
So sehe ich das auch, solche Bewertungsportale machen schon Sinn.
Grds. dürfte ggü. deutschen Verbrauchern auch deutsches Recht zur Anwendung kommen, wobei ich das jetzt nicht genau nachgeprüft habe.
Grds. dürfte ggü. deutschen Verbrauchern auch deutsches Recht zur Anwendung kommen, wobei ich das jetzt nicht genau nachgeprüft habe.
R
Ribery88
Gast
lufkin schrieb:In dem Fall spielen die 40€ keine Rolle, der Verkäufer muss die Versandkosten erstatten.
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/
Du hast dir den Text durchgelesen oder?
Weil da steht nur, dass der Händler die Versandkosten erstatten muss, wenn der Käufer die Ware selber eingeschickt hat und dafür das Porto bezahlt hat.
Hier handelt es aber um die Versandkosten beim Kauf, die überhaupt nichts mit diesem Fall zutun haben, deswegen würde ich es auch verneinen, dass du ein Anrecht hast, die Versandkosten zurück zu erhalten
- Registriert
- Dez. 2007
- Beiträge
- 1.827
hab ich wird trotzdem nicht angezeigt. Steht auch in der Belehrung das KS nur 3 Monate gilt.
lol geht sogar nur 45 tage
Der Konflikt wurde geschlossen, da er mehr als 45 Tage nach der Transaktion gemeldet wurde oder die Kriterien zur Meldung eines Problems nicht erfüllt sind.
Ergänzung ()
lol geht sogar nur 45 tage
Der Konflikt wurde geschlossen, da er mehr als 45 Tage nach der Transaktion gemeldet wurde oder die Kriterien zur Meldung eines Problems nicht erfüllt sind.
Heretic Novalis
Banned
- Registriert
- Jan. 2002
- Beiträge
- 8.048
hast du überhaupt gewährleistungsansprüche geltend gemacht oder über pixmania die herstellergarantie in anspruch genommen?
imo ist das noch nicht ganz klar hier...
imo ist das noch nicht ganz klar hier...
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