22428216 schrieb:
"[...]Die Tracking-Daten sollen nicht zu Marketing- oder Werbezwecken[...]"
aha. Das glauben wir mal. Vor allem, wenn Facebook mit im Spiel ist.
Aus eigener Erfahrung:
Das Wichtige bei solchen Informationen ist, dass die sich mit solchen Äußerungen einfach nur juristisch absichern.
Aus juristischer Sicht werden die Daten nicht zu "Marketing- oder Werbezwecken" verwendet, aber trotzdem arbeitet man mit den Daten und die Umsetzung hat einfach nur einen anderen Begriff.
Und schon kann man mit den Daten genau das machen, was man schon immer gemacht hat, aber für den Laien klingt es erstmal so, als wäre irgend eine Form von Sicherheit oder Änderung des Verhaltens gegeben.
Juristisch kann man logischerweise ebenfalls nicht vorgehen, weil die Äußerung juristisch gesehen korrekt ist.
Simpel formuliertes Beispiel:
Aus "Wir verwenden ihre Daten nicht zu Werbezwecken." wird "Wir anonymisieren ihre und von Anderen Daten, fassen sie zu einer Einheit zusammen, geben diese an einen Dritten weiter und die Dritten verwenden die Daten zu Werbezwecken."
Das bedeutet: Unternehmen A nutzt es nicht zu Werbezwecken, sondern Unternehmen B über einen Umweg.
Ein ganz anderes bekanntes Beispiel aus der Lebensmittelindustrie:
Wenn im Erdbeer-Joghurt keine einzige Erdbeere ist, sondern Schimmelpilze mit extremer Ähnlichkeit zum Erdbeer-Geschmack, schreibt man auf den Becher nicht "Erdbeer-Joghurt", sondern "Joghurt mit Erdbeergeschmack".
Voilà, juristisch nicht mehr anfechtbar...
Fazit:
Es hat sich bei Niantic NICHTS geändert! (außer eine intelligent angepasst formulierte Datenschutzbestimmung)