polizeiliches Führungszeugnis bei Antritt einer Ausbildung von Nöten?

Mortiss

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Hallo,


nein - ich habe keinen Mist gebaut :king:


Aber ich trete zu, 01.09. eine Ausbildung an. Nun wurde mir gesagt, dass die vielleicht ein polizeiliches Führungszeugnis haben wollen - und ich solle mich darum kümmern.


Wenn das stimmt - wie gehe ich das an - soll ich denen sagen "hey jungs - mein Zeugnis?" - übertragener Sinn versteht sich

wenn das nicht stimmt - soll ich warten, bis dir mir etwas dazu sagen?


Gruß
Mortiss
 
Du gehst zum Einwohnermeldeamt und beantragst es. Kostet 13,-€, nach ein paar Wochen ist es fertig. Ich würde es aber nur beantragen, wenn es von Arbeitgeberseite gefordert wird.
 
Ja, das bekommt man beim Einwohnermeldeamt deines Ortes, kostet ca 15€ und es dauert in der Regel ca. zwei Wochen. Hierbei wird aber auch unterschieden zwischen einem normalen z.B für den sozialen Bereich oder dem erweiterten für die Beamtenlaufbahn. Solange du nicht eingesessen hasst, fallen die meist positiv aus:)
Und keine angst, auch wenn du mal ne Anzeige wegen Diebstahl, BTM oder auch deinen Führerschein abgeben musstest, fällt dein Führungszeugnis positiv aus, es sei denn du willst in den Staatsdienst;)
 
Mortiss schrieb:
nein - ich habe keinen Mist gebaut :king:
Na und selbst wenn, müßtest Du dazu stehen.

Arbeitgeber haben oft mit Gewalt- und Eigentumsdelikten (Diebstahl, Raub, Erpressung etc -auc Kombinationen möglich) Probleme, alles andere ist VHB und kein direkter Ablehnungsgrund.

@eric04
Grundsätzlich gilt die erweiterte Version nur für den von dir beschriebenen Fall und AUCH jede Justizbehörde bekommt sie. Da stehen alle Verurteilungen (auch Jugendstrafrecht) drin.

In dem öffentlichen FZ steht immer nur die letzte und wie schon auf der verlinkten Seite beschrieben, ist man nach 5 oder 10 Jahren wieder "sauber".
 
super dann erstmal lieben Dank für die hinreichenden Informationen.


Dann warte ich mal ab - denn es wurde ja nicht angefordert.
 
Die Kosten bekommt man ja zurückerstattet, bei mir war es sogar schon innerhalb von 2 Tagen da.
 
Salut,

seit wann bekommt man denn die Kosten als Azubi zurückerstattet ?
 
Es gibt unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen. Es hängt in der Tat von dem Anfordernden ab, welche Konsequenzen evtl. Einträge dort haben.

Interessant ist vor allem aber, was in ein Pol. Führungszeugnis eingetragen wird. So werden dort nur echt Vorstrafen eingetragen, d.h., wenn Du als Jugendlicher mal beim Kiffen erwischt wurdest (Verst. BtmG) oder beim Klauen, so findet das i.d.R. keinen Eintrag, sofern Du nicht rechtskräftig zu einer Jugendstrafe verurteilt wurdest. auch Auflagen, Arrest etc., sind keine Vorstrafen!

Anders ist es, wenn Du ein öffentliches Amt bekleiden möchtest, also z.B. eine Ausbildung bei der Polizei beginnen willst. Denn jede Straftat wird registriert und in den Dateien der Polizeien der Länder eingetragen. Die Behörden haben da natürlich Zugriff und es dürfte dann nicht zu einer Einstellung kommen.

Aber auch hier gibt es einen Trost, und zwar liegt der in einem Gesetz, welches sich "Prüffristenverordnung" schimpft. Dort ist festgelegt, wann Daten gelöscht werden müssen, sofern keine weiteren Straftaten begangen werden. Bei Kindern (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) sind dies 2 Jahre, bei Jugendlichen (bis zum 18. Lebensjahr) 5 Jahre und als Heranwachsender bzw. Erwachsener zählen 10 Jahre. Läuft diese Frist ab und wurden keine Straftaten mehr begangen, werden die Daten, i.d.R. automatisch gelöscht. Es gibt Ausnahmen, aber die spielen hier keine Rolle.

Wenn Du näheres wissen willst oder mir konkrete Angaben (via PN, ICQ o.ä.) machst, kann ich Dir für Deinen Fall mehr sagen.
 
@Kaigo

Das ist korrekt, entspricht zwar schon meinem Beitrag oben, allerdings habe ich das mit der Vorstrafe vergessen zu erwähnen. Dazu für nicht eingeweihte noch:

Ab 90 oder mehr Tagessätzen Geldstrafe oder Haft (inkl. Haft auf Bewährung) gilt man als vorbestraft.
 
@Gelbsucht:

Verurteilungen nach JGG stehen nur dann im Führungszeugnis, wenn es sich um eine Jugendstrafe handelt. Verwarnungen, Ermahnungen oder Jugendarrest können auch Inhalt einer Verurteilung sein, finden aber keinen Niedergang im Führungszeugnis und stellen auch keine Vorstrafe dar.

Aber das war ja gar nicht die Fragestellung im thread... *g*
 
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