Praktikum nach 1. Tag kündigen - Vertrag nicht vorhanden (Praktikum fürs Studium erforderlich)

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Metperl

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N´Abend zusammen,

es geht um meinen Neffen der ein 3-wöchiges Praktikum als Vorbedingung für ein Studium benötigt.
Nach dem 1. Tag will er dort nicht mehr hin - furchtbar. (Ich würde auch nicht mehr hingehen wollen, ordentliche Gründe liegen vor).

Es liegt kein Praktikumsvertrag vor!
Wie kommt er jetzt da raus, sodass er morgen oder übermorgen nicht mehr hin muss!?

Welche Art der Kündigung Bedarf es?
Er ist 18 Jahre alt.

Bitte euch um Rat:rolleyes:
 
Metperl schrieb:
Es liegt kein Praktikumsvertrag vor!
Metperl schrieb:
Welche Art der Kündigung Bedarf es?

Welchen nichtvorhandenen Vertrag willst du wie kündigen? ^^
PS: Auch mündliche Verträge sind bindend. Klar nachweisen ist natürlich schwerer als getrocknete Tinte auf Papier.

MfG, R++
 
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Meine Frage wurde immer noch nicht beantwortet🥱
Es gibt kein Vertrag.

Kann Er morgen einfach nicht mehr hingehen - die werden sicherlich Gedanken haben, wo Er sein könnte.
 
Wurde denn das Praktikum mündlich vereinbart?
Oder ist er einfach in eine Firma gegangen und hat angefangen zu arbeiten, ohne mit jemand zu sprechen?
 
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Also mündlich, der Vertrag soll in den kommenden Tagen unterschrieben werden, aber diese ganze Arbeitstelle ist ein Witz.

Also reicht einfach eine E-Mail über die Kündigung oder muss er schriftlich per Word etwas verfassen?
 
Metperl schrieb:
Es gibt kein Vertrag.
Du meinst es gibt keinen schriftlichen Vertrag. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, das nur die Schriftform einen Vertrag begründet.
Ich gehe daher davon aus, das irgendeine mündliche Vereinbarung besteht.
Diese Vereinbarung könnte einen Arbeitsvertrag begründen, der dann mit gesetzlicher Kündigungsfrist einhergeht.

Metperl schrieb:
Nach dem 1. Tag will er dort nicht mehr hin - furchtbar. (Ich würde auch nicht mehr hingehen wollen, ordentliche Gründe liegen vor).
Was ist so furchtbar, das er da nicht mehr hingehen kann/will?
Gewalt, sexuelle Übergriffe, Mobbing, strafbare Handlungen?

Metperl schrieb:
Meine Frage wurde immer noch nicht beantwortet
Ein Ja oder Nein als Antwort wäre zum Ersten Rechtsberatung, die hier nicht erlaubt ist, und außerdem selbst für einen Anwalt mit den vorliegenden Infos nicht zu bearbeiten.

Heute Abend werdet Ihr keinen Anwalt mehr finden, Ihr müsst mit gesunden Menschenverstand abschätzen, was die schlechtest möglichen Folgen wären, wenn der Neffe morgen nicht mehr erscheint.
Ergänzung ()

Metperl schrieb:
Welche Art der Kündigung Bedarf es?
Das habe ich übersehen…
Also wenn man annimmt, das ein mündlicher Vertrag besteht, kann man ihn immer versuchen zu kündigen. Ich würde einfach mal nach dem Stichworten „Kündigung“ oder „außerordentliche Kündigung“ googeln.
 
Hast du mal im Internet gesucht?
Erstes Ergebnis bei Google:
https://www.praktikum.info/karrieremagazin/rechtliches/praktikumsvertrag


Als Praktikant kannst du das Praktikum jederzeit kündigen und musst keine Fristen für eine Kündigung einhalten – solange du noch in der Probezeit bist. Nach der Probezeit darfst du weiterhin jederzeit ordentlich kündigen, dein Arbeitgeber muss sich nach der Probezeit an eine Kündigungsfrist von vier Wochen halten.
 
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Hab mal meine alten Verträge im Studium durchgeforstet: Kündigungsfrist steht auch im Vertrag dann - bei Praktika/Werkstudententätigkeiten in Länge von zwei Wochen. Ist aber dann individualvertraglich explizit geregelt. Probezeit wurde keine vereinbart (da die ja meistens die gesamte Dauer des Semesters wäre = 6 Monate).

Steht nichts drin, gilt § 622 BGB: vier Wochen.

Auch kenne ich die Klausel, dass für Kündigungen § 623 BGB gilt (Schriftform).

Ohne Vertrag gibt es keine Pflichten und keine Rechte.
Bei mündlich - wie hier- musst du den schriftlichen Vertrag lesen/abwarten. Oder was eben mündlich mitgeteilt wurde.

MfG, R++
 
In der Probezeit gibts keine Kündigungsfrist. Wenn der Vertrag nur mündlich geschlossen wurde und dazu nichts gesagt wurde, gehe ich von einer "üblichen" Probezeit aus.
 
Soweit ich weiß, gibt es nur eine Probezeit, wenn sie explizit vereinbart wurde. Eine „übliche“ oder gar „gesetzliche“ Probezeit gibt es nicht.
 
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TomH22 schrieb:
Eine „übliche“ oder gar „gesetzliche“ Probezeit gibt es nicht.
Korrekt.
Jedoch Zusatzhinweis von meinem Post oben: gem. § 622 Abs. 3 BGB auf max. 6 Monate begrenzt, sofern überhaupt eine vereinbart wurde.

MfG, R++
 
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Ja stimmt, hatte das vergessen.
Allerdings ist bei einem Praktikum die ganze Sache glaube ich etwas anders zu betrachten. Es geht ja nicht, dass die Kündigungsfrist länger als das ganze Praktikum ist.
 
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Wenn dein Neffe da ab morgen nicht mehr hin möchte muss er sich eh dort melden und kann das auch gleich klären.
Hier können wir nur auf Grund der nicht definieren "Gründe" mutmaßen und wie schon geschrieben keine Rechtsberatung geben.
 
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Metperl schrieb:
Also reicht einfach eine E-Mail über die Kündigung oder muss er schriftlich per Word etwas verfassen?
Die weiter oben verlinkte Seite beschreibt eigentlich alle Aspekte rund um das Thema Praktikum recht gut.
Ergänzung ()

Metperl schrieb:
Also mündlich, der Vertrag soll in den kommenden Tagen unterschrieben werden, aber diese ganze Arbeitstelle ist ein Witz.
Wenn sie den Zweck erfüllt, für das Studium anerkannt zu werden, ist das doch egal, oder? Gerade bei drei Wochen.
Wie kommst Du zu der Einschätzung? Nur aus der Beschreibung des 18 jährigen Neffen, der noch nie vorher gearbeitet hat?
 
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TomH22 schrieb:
Wie kommst Du zu der Einschätzung? Nur aus der Beschreibung des 18 jährigen Neffen, der noch nie vorher gearbeitet hat?
Es gibt ja nicht näher beschriebene "ordentliche Gründe", von daher bleibt es für uns Rätselraten.
 
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Okay der Thread kann geschlossen werden. Leider wurde mir hier nicht geholfen, wegen zu vieler verschiedener Antworten.
 
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