Zunächst einmal frage ich mich, wie man Fehler anderer Menschen zum eigenen Vorteil so schamlos ausnutzen kann. Wenn eine offensichtlich falsche Preiskennzeichnung vorliegt, dürfte klar sein, dass zu diesem Preis nicht angeboten werden soll.
Es wird also darauf gehofft, dass der Fehler entweder nicht bemerkt werde oder aber nach erfolgter Lieferung erst bemerkt und dann nicht korrigiert werde. Also aus einem Fehler anderer hübsch Profit schlagen, der einem gar nicht zusteht. Armselig.
Zur rechtlichen Situation:
Das "Angebot" des Händlers ist kein Angebot im rechtlichen Sinne, sondern eine invitatio ad offerendum, also eine Einladung an den potenziellen Käufer, seinerseits ein Angebot abzugeben. Ein Anspruch auf Lieferung besteht, das wurde oben bereits richtig gesagt, in Ermangelung eines wirksamen Kaufvertrages nicht.
Doch auch wenn (zB durch Lieferung) ein Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist, ist es dem Anbieter möglich, diesen im Nachhinein durch Anfechtung wegen Irrtums wieder aufzulösen. Dann ist er rückabzuwickeln (Ware zurück, Geld zurück). Hierfür hat der Anbieter jedoch mehr Zeit als 30 Tage, es gelten die allgemeinen Verjährungsvorschriften.
Die richtige Verfahrensweise (die man von jedem Menschen auch genau so erwarten darf) wäre also:
Anrufen, abklären ob der Preis stimmt, wenn ja bestellen, wenn nein nicht bestellen.
MfG,
Dominion.