Preisfehler - darf Händler nachbelasten ?

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Tenchi Muyo

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Hi!

Ich würde gerne etwas bestellen was offensichtlich ein Preisfehler ist.

Wie sieht es nun aus, falls die Bestellung tatsächlich verschickt werden würde - darf der Händler die Differenz nachbelasten?

Ich könnte den Artikel ja ungeöffnet 30 Tage lang lagern...

Was mein Ihr?
 
normalerweise läuft es so, dass Du eine Mail bekommst das der Preis falsch ist und ob Du zum richtigen Preise die Bestellung aufrecht erhalten möchtest!
= Deine Entscheidung!

Listet der Händler einen Preis falsch, kannst Du zu dem Preis bestellen. Du hast aber keinen Anspruch auf die Ware zu dem falschen Preis!

Es gab schon Händler die dann kulanter Weise gesagt haben ok, wir belassen es dabei - aber in Zeiten globaler EDV-System mit Plausibilitätskontrollen, geht heute kaum noch eine Sendung zum falschen Preis raus!
 
Aber er kann jetzt nicht verlangen das ich den normalen Preis bezahle?
Die Zahlung würde ja mit Paypal erfolgen und an sich damit abgeschlossen.

Es könnte also nur eine Stornierung mit Rückzahlung erfolgen?
 
Dad kommt drauf an, wie es in den AGB geregelt ist. Gilt die Bezahlung als Annahme der Bestellung hat der Händler Pech. Gilt die Bestellung erst mit einer Ab als angenommen, kann der Händler zurück treten. Wenn der Händler die Bestellung angenommen hat, kann er MMn nur schwer zurück treten. Über welche Differenz sprechen wie denn hier?

Edit: Nein der händler kann nicht von dir verlangen den regulären Preis zu zahlen, deine Bestellabsicht bezog sich ja nur auf den vermeintlich falschen Preis.
 
Zuletzt bearbeitet:
Selbst mit wirksamen KV hat der Verkäufer die Möglichkeit anzufechten.

Was bedeuten die 300€ denn prozentual? Also was ist der realistische Preis?
Ich denke, deine Chancen stehen schlecht. Wenns ein großer, professioneller Shop ist, wird es wohl rechtzeitig auffallen. Spätestens, wenn es eine kleine Unternehmung ist, sollte der eigene Anstand sowas verbieten.
Falls du es dennoch probieren willst, sollten dir dabei keine Kosten entstehen (sofern du dort nicht mit dem gleichen Nick angemeldent bist und der Verkäufer diesen Thread finden sollte).
 
Zunächst einmal frage ich mich, wie man Fehler anderer Menschen zum eigenen Vorteil so schamlos ausnutzen kann. Wenn eine offensichtlich falsche Preiskennzeichnung vorliegt, dürfte klar sein, dass zu diesem Preis nicht angeboten werden soll.

Es wird also darauf gehofft, dass der Fehler entweder nicht bemerkt werde oder aber nach erfolgter Lieferung erst bemerkt und dann nicht korrigiert werde. Also aus einem Fehler anderer hübsch Profit schlagen, der einem gar nicht zusteht. Armselig.


Zur rechtlichen Situation:
Das "Angebot" des Händlers ist kein Angebot im rechtlichen Sinne, sondern eine invitatio ad offerendum, also eine Einladung an den potenziellen Käufer, seinerseits ein Angebot abzugeben. Ein Anspruch auf Lieferung besteht, das wurde oben bereits richtig gesagt, in Ermangelung eines wirksamen Kaufvertrages nicht.

Doch auch wenn (zB durch Lieferung) ein Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist, ist es dem Anbieter möglich, diesen im Nachhinein durch Anfechtung wegen Irrtums wieder aufzulösen. Dann ist er rückabzuwickeln (Ware zurück, Geld zurück). Hierfür hat der Anbieter jedoch mehr Zeit als 30 Tage, es gelten die allgemeinen Verjährungsvorschriften.


Die richtige Verfahrensweise (die man von jedem Menschen auch genau so erwarten darf) wäre also:
Anrufen, abklären ob der Preis stimmt, wenn ja bestellen, wenn nein nicht bestellen.


MfG,
Dominion.
 
Kurz:
Nachfordern kann der Händler nicht, aber er hat sehr gute Chancen den Handel anzufechten und rück abzuwickeln.

Erinnert mich an ne echt fiese Aktion aus dem Studium;-)
Musste auch Online Recht belegen was ein Anwalt (mit eigener Kanzlei) gemacht hat.
Es wurde ein Angebot gefunden, bei dem Punkt und Komma verwechselt wurden. Also war ein tausende € Produkt (War kruz nach der € Einführung) für wenige € zu haben. Der ganze Kurs hat einfach etliche male Bestellt und der Shop hat direkt auch eine Bestellbestätigung rausgehauen. Wären für den Shop an die 100.000€ Schaden gewesen!!!
Der Shopbetreiber erkennt Tags drauf seinen Fehler, und will logischerweise rückabwickeln. Der Dozent fordert über die Kanzlei Lieferung was vermutlich den Bankrot des Shops zu folge gehabt hätte. Er hat wirklich verzweifelt gebettelt. Verständlich!
Der hat das bis kurz vor ein Gerichtsverfahren durchgezogen (damals war die rechtliche Situation nicht so klar wie heute).
Als er das dann aufgelöst hat, hat man noch im Rhein Main Gebiet gehört wie dem Shopbetreiber in Hamburg ein Stein vom Herzen gefallen ist;-)
Der arme Mann muss wirklich mit den Nerven am Ende gewesen sein! War schon echt fies...
 
@dominion1

Ich verstehe Deine Argumente, allerdings:

Wenn hier im Forum ein Preisfehler bekannt wird z.b. ein Preisfehler bei einer Grafikkarte - stürzen sich alle wie die Geier drauf und es wird in heerscharen bestellt.

Bei mir ist es nur ein Preis, der evtl. durch einen Coupon Code oder ähnliches ausgelöst wurde.

Bei einem 2ten Account oder auch ohne Anmeldung erscheint der Preis - nicht!

Nur wenn ich eingeloggt bin.

Am Rande: es geht um eine Software.
 
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