private Haftpflicht bei Notebooktastatur Reinigung

glpsy

Lieutenant
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Mai 2006
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Hallo,
kann mir jemand sagen, ob meine private Haftpflicht zahlen muss (darf)?:

Also ... ich habe bei dem Notebook einer bekannten die Tastatur ausgebaut, etwas gereinigt (ohne Wasser(!) und wieder eingebaut. Allerdings ist der Kontakt, der die Tastatur und das Notebook verbindet (ein Plastikteil mit Kontakten) dabei durchgebrannt. Wie das passieren konnte weiß ich selber nicht. Ich habe nur das Flachkabel wieder in diese Buchse geschoben. Die Tasten funktionierten auch wieder. Allerdings schmorte der Kontakt weg.
Wenn man sich das Notebook nun genau anschaut, ist die Tastatur und das Mainboard des Notebooks kaputt.

Die Tastatur wurde mit 3 Schrauben auf der Rückseite befestigt. Man kann die Tastatur also ausbauen ohne das Notebook zu zerlegen.

Ich bin privat Haftpflicht versichert. Müsste diese jetzt den Schaden ersetzen bzw. den Preis bezahlen, was ein Notebook diesen Types heute wert ist?
Oder halt den Einbau eines neues Mainboards.
Es soll hier NICHT darum gehen das man irgendwie Geld abstauben kann, Sinn ist es, dass die Person ein funktionierendes Notebook zurück erhält.

Das ich einen IT-Beruf gelernt habe, ist für den Fall nicht wichtig oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bewusste Handlung. Das war ja kein "Unfall" oder nicht absehbarer Schaden.

Privathaftpflicht anrufen und fragen wäre eine Lösung.
 
MEld es doch einfach deiner Versicherung
 
@ TE

Ruf doch einfach Deine Haftpflichtvers. an und schildere den Schaden. Ich gehe aber davon aus, das Du den Schaden selber tragen mußt, da es sich um keinen Unfall handelte...
Am besten nachfragen, die sagen es Dir dann genau

Greets
 
Haftpflich zahlt nicht bei Vorsatz, war es nicht.
Haftpflicht zahlt nicht immer bei grober Fahrlässigkeit, klären ob es mit abgedeckt ist und ob es als das eingestuft wird.
Haftpflicht zahlt bei Fahrlässigkeit, klären ob es als das eingestuft wird.
 
impressive schrieb:
ich hoffe du hast im text ein ganz wichtiges "nicht" vergessen ;)

Was meinst Du?
Ergänzung ()

Ich habe da schon angerufen und mir wird so ein zettel zugeschickt. Allerdings machte die Frau mir am telefon keine wirkliche Hoffnung.

Also das das Kabel durchbrennt bzw. der Kontakt dafür, war in meinen Augen nicht absehbar. Weil das Kabel ja wieder in die Buchse kam, in der es auch steckte.
 
Es soll hier (NICHT) darum gehen das man irgendwie Geld abstauben kann

glpsy schrieb:
...
Also das das Kabel durchbrennt bzw. der Kontakt dafür, war in meinen Augen nicht absehbar. Weil das Kabel ja wieder in die Buchse kam, in der es auch steckte.

Naja, entweder das Kabel ist durchgebrannt, weil du bei deiner bewussten Handlung etwas falsch gemacht hast, was aber weder du noch die Versicherung beweisen können, oder aber das Kabel ist aus einem völlig anderen Grund durchgebrannt und es war nur Zufall, dass es gerade zu diesem Zeitpunkt passiert ist.

In beiden Fällen wirst du von der Haftpflicht wohl kaum einen Cent sehen, da
a) du das Notebook in vollem Bewusstsein beider Parteien an dich genommen hast und vorsätzlich daran gearbeitet hast (auch die Bekannte war einverstanden)
b) für einen zufällig entstandenen Schaden der nicht auf einen Unfall mit deiner Beteiligung zurückzuführen ist die Haftpflicht sowieso nichts übernimmt (du bist ja nicht gestolpert und auf das Notebook gefallen oder es ist dir aus der Hand gerutscht, oder du hast unabsichtlich ein Glas Wasser drübergeschüttet usw.)
 
Zuletzt bearbeitet:
@glpsys: "Es soll hier darum gehen das man irgendwie Geld abstauben kann, Sinn ist es, dass die Person ein funktionierendes Notebook zurück erhält."
 
Nein an der Stelle habe ich ein NICHT vergessen.
Es soll definitiv NICHT darum gehen sich die Taschen voll zu schlagen.
Es soll nur wieder der Zustand von vorher bestehen.

Also sie wusste das ich das Notebook nehme. Sie wusste aber nicht das ich die Tastatur raus nehme. Also passierte die Aktion nicht so ganz im Einverständnis von Beiden.

Es kann ja auch sein das ein Schweißtropfen von mir auf die Stelle getropft ist. Ich habe zum ersten mal gesehen, dass so ein Flachkabel in der Buchse schmort. Ich wüsste nicht wie das sonst gehen soll. Weil ja nicht mit dem Strom gespielt wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Haftpflicht kommt sicher mit dem Stichwort "Gefälligkeitshandlung". Wenn in deinem Vertrag sowas abgedeckt ist, kannst du Hoffnung haben.
 
Edit: zu langsam


Evt. hast Du eine Chance wenn Deine Privathaftpflicht sogenannte "Gefälligkeitsschäden" mit abdeckt!
Allerdings wird das in Deinem Fall trotzdem schwer!
 
Gefälligkeitshandlung. Sowohl das Leihen, als auch das Reinigen. Somit zahlt da keine Versicherung, wenn diese Gefälligkeiten nicht ausdrücklich mitversichert sind.
 
bin mir nicht sciher, aber selbst wenn gefälligkeitshandlung mitversichrt wäre, glaube ich nicht, dass sie hier zahlen würden. denn du hast hier eine reparatur versucht zu machen, für die du (so nehme ich mal an) nicht die offizielle kompetenz hast.

ich kann dir deinen rasen mähen, aber für das reparieren des rasenmähers bin ich nicht ausgebildet. also darf ich das erst gar nicht (aus der sciht der versicherung) versuchen.
 
wenn das Kabel verschmort ist, dann hast du das Kabel vermutlich krumm eingesteckt wodurch du einen Kurzschluss verursacht hast.

mach mal ein bild des Schadens.
bevor man das notebook weg wirft, kann man das eventuell einfach reparieren.
 
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