Private Haftpflicht und Rohrverstopfung

wosik

Lt. Junior Grade
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Ist vielleicht nicht das ideale Forum für diese Frage, aber ich versuche es trotzdem mal: ;)

In unserer Mietwohung ist eine Rohrverstopfung entstanden, da leider ein Duftstein in die Toilette gespült wurde. Wir sind also die Verursacher und das wurde auch so in der Rechnung der Firma dokumentiert. Da unsere Haftpflichtversicherung auch Mietsachschäden versichert, haben wir das ganze eingereicht. Leider hat die Versicherung abgelehnt mit folgender Begründung:

bei dem eingereichten Versicherungsfall handelt es sich um einen Eigenschaden bzw. keinen Sachschaden.

Versichert wäre ein Sachschaden an einem fremden Dritten. D.h. hier in diesem Fall konkret nur der Folgeschaden durch die Verstopfung.

Da aber eine reine Verstopfung keinen Sachschaden im Sinne der Bedingungen darstellt, können wir für diesen Fall keinen Versicherungsschutz gewähren.

Ich gehe davon aus, dass die Antwort so korrekt ist und wir die Rechnung selber bezahlen müssen. Mich würde trotzdem mal interessieren, ob so eine Rohrverstopfung grundsätzlich kein Sachschaden ist.

Gibt es da Meinungen?
 
Wie kann ein Duftstein ein Abflussrohr verstopfen?

Gruß
Henrsch
 
Die Klausel mit Mietsachschäden betrifft z.B. folgendes:

Dir fällt etwas in das Waschbecken und es geht dabei zu Bruch. -> Mietsachschaden.

Oder dir fällt etwas auf das Laminat welches dem Vermieter gehört. -> Mietsachschaden.

Bei der Rohrverstopfung ist ja dem Grunde nach kein Schaden entstanden.
 
Ja, kann man so sehen. Auf der anderen Seite ist das Klo ja nicht mehr nutzbar, von daher ist indirekt doch ein Sachschaden entstanden. Und damit haben wir ja unseren Vermieter geschädigt...

Das Beispiel mit dem Waschbecken ist richtig und eindeutig. Leider hat google mir keine eindeutigen Ergebnisse gegeben, ob eine Rohrverstopfung ohne Folgeschaden grundsätzlich nicht versichert ist.
 
Das stimmt schon mit dem Klo.
Aber Schäden an gemieteten, geliehenen und gepachteten Dingen sind meist ausgeschlossen.
Nur mit der Klausel der Mietsachschäden wieder eingeschlossen.

Sogenannte Mietsachschäden gehören laut Ziffer 7.6 der AHB des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft nicht mehr zum versicherten Geltungsbereich einer Privathaftpflichtversicherung.

Man geht bei gemieteten Dingen davon aus, dass man diese so behandelt wie seine eigenen.
Folglich geht man im Schadenfall davon aus, dass es einem Eigenschaden gleichzusetzen ist.
Und der ist nicht versicherbar.

Nur als Hinweis:

Wenn du dir von einem Kumpel etwas ausleihst und es geht dabei kaputt ist auch nicht die Privathaftpflichtversicherung zuständig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Versicherungen haften idR für Schäden die man selbst bei ANDEREN verursacht.

Wenn Du bei Dir selbst den Schaden verursachst, zahlt die Versicherung nicht.

Wenn Du also den Klostein in die Toilette in der Wohnung eines Freundes geworfen hättest, würde Deine Versicherung für den Schaden bei Deinem Freund aufkommen, den Du verursacht hast.
 
Also in meinem Fall sind Mietsachschäden in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Von daher greift die Versicherung schon, wenn ich in meiner gemieteten Wohnung ( habe somit einen ANDEREN geschädigt) einen Sachschaden verursache.

Hier geht es mehr um die Frage, ob eine Kloverstopfung ein Sachschaden ist. Laut Versicherung ist es kein Sachschaden. Meines Erachtens könnte man es auch Sachschaden bewerten, da wie gesagt das Klo nicht mehr nutzbar ist durch die Verstopfung...

Ich habe diesbezüglich aber im Netz nichts gefunden, ob Verstopfungen als Mietschaden grundsätzlich ausgeschlossen sind...
 
Du hast doch keinen Schaden gehabt. Erst wenn du gespült und die bude unter wasser gesetzt hättest, wäre ggf. ein SChaden entstanden oder aber wenn der Stein das Rohr geschrottet hätte. Wäre ja noch schöner, wenn die Versicherungen alles übernehmen würden:
Hey meine Glühbirne ist kaputt gegangen, weil ich sie zu häufig genutzt habe --> zahlt mal .....
 
Eine Verstopfte Toilette ist beschädigt genug um es Sachschaden zu nennen. Ob das Rohr oder die Toilette geschädigt wurde muss man erstmal bestimmen.

Wenn das Wasser bis zu Rand steht und nicht abfließt. Da braucht die noch nicht überflutet zu sein. Da ist die Beeinträchtigung schon da.

Eine zu häufige Nutzung siehe meinem Vorredner ist alleine bestimmt keine Sachbeschädigung.
 
Also ist es eine Interpretationssache, ob eine verstopfte Toilette ein Sachschaden ist. Das erkennt man ja an diesen Antworten hier. Natürlich war unsere Toilette nicht mehr nutzbar, da das Wasser bis zum Rand stand und selbst aus der Badewanne der ganze Dreck hochkam.

Von daher wäre es interessant, ob alle Versicherungen eine Verstopfung nicht als Mietsachschaden sehen.
 
Es ist kein Sachschaden entstanden. Und wenn das WC übergelaufen wäre, dann wäre der Schaden auch nicht das WC sondern der Folgeschaden wie z.B. beschädigtes Parkett oder ähnliches.
 
Zuletzt bearbeitet:
Selbstverständlich ist es ein Sachschaden. Deine Versicherung entscheidet nicht was es ist. Nur was sie bezahlen will und was nicht.

Wenn es kein Sachschaden wäre, dann würde auch die Versicherung eines Fremden Kloverstopfers nicht zahlen. Und soweit ist es noch nicht.

Nebenbei bemerkt solltes du deine Versicherung fragen was sie nun meinen. Also entweder Eigenschaden oder kein Sachschaden. Dann brauchst du auch nicht so rumrätseln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich stellte mir auch die Frage, wie etwas ein Sachschaden sein kann, wenn gar keine Sache beschädigt wurde. Einen Hinweis liefert hier der Eintrag zum Thema Sachschaden in der Wikipedia: "[..] Sachschaden im Sinne des § 1 der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen ist jede wertmindernde Einwirkung auf den Zustand einer Sache, die deren wirtschaftliche Brauchbarkeit für den vorgesehenen Zweck beeinträchtigt. [..]"

Wenn also die Sache nicht mehr ihrer Bestimmung gemäß genutzt werden kann, dann ist das offenbar auch ein Sachschaden :)
 
Ich habe noch nie gehört/gelesen, dass ein verstopftes Rohr freimachen von einer Versicherung als Haftpflichtschaden reguliert wurde und ich arbeite in der Immobilienbranche.
Das ist in etwa vergleichbar mit abgerissener Wandtapete der Mietsache (=Mietwohnung), verschmutztem Teppichboden, defektem Tür- oder Fensterglas o.ä. Solche Schäden an der eigenen Mietsache werden nicht von der eigenen Haftpflichtversicherung bezahlt!
 
henrsch schrieb:
Wie kann ein Duftstein ein Abflussrohr verstopfen?

Och, das geht das gut :cool_alt:
Hatte ich auch schon mal, also ich war es nicht, ich habe es aus dem Rohr gezogen....
Wenn man den Stein komplett mit Halter runtersprühlt dann ist das allein schon mit dem Haken drann keine Super Sache, da bleibt der Rest der nachkommt auch noch drann hängen... nun ja :cool_alt:
 
ThomasK_7 schrieb:
Ich habe noch nie gehört/gelesen, dass ein verstopftes Rohr freimachen von einer Versicherung als Haftpflichtschaden reguliert wurde und ich arbeite in der Immobilienbranche.
Das ist in etwa vergleichbar mit abgerissener Wandtapete der Mietsache (=Mietwohnung), verschmutztem Teppichboden, defektem Tür- oder Fensterglas o.ä. Solche Schäden an der eigenen Mietsache werden nicht von der eigenen Haftpflichtversicherung bezahlt!

Das liegt wahrscheinlich daran, das normalerweise Verstopfungen wegen normaler Verwendung passiert. Ungewöhnlicher ist aber eine zeitlich abgrenzbare und vollumfänglich ursächliche Einwirkung und die ist gleich einer Beschädigung. Die Beweisbarkeit und Vernunft mal ausser acht gelassen. Wenn das Rohr aber wegen abgelagerten oder verfestigten Abfällen verstopft, dann ist es eine ganz normale Abnutzung die saniert werden muss.
Und ich denke es ist umso seltener, das dann noch jemand der was in sein Klo schmeisst es von Handwerkern wieder entfernen lässt.

Ein weitaus häufiger Fall ist der mit Unfällen. Ist denn nun ein schmerzender Fuss nach dem Wandern, Bergsteigen, Laufen, Arbeiten ein Unfall oder eine Krankheit. Analog zu Sachbeschädigung oder Abnutzung. Und Versicherungstechnisch bzw finanziell weitaus relevanter. Viele Fälle basieren darauf, das jemandem kein Unfall anerkannt wird, und er das einklagen muss. Mitunter mit Erfolg. Das lässt sich natürlich auch nachlesen.
 
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Ich habe der Versicherung zurückgeschrieben, dass es auf alle Fälle kein Eigenschaden ist, sondern ich meinem Vermieter geschadet habe, da die Toilette von mir gemietet wurde. Da Mietsachschäden in meiner Haftpflicht versichert sind, sollte der Punkt nicht das Problem sein.

Es geht in der Tat mehr darum, ob so eine Verstopfung ein Mietsachsschaden ist. Und da kann man wohl geteilter Meinung sein. Wenn man Wikipedia liest, würde ich es als Mietsachschaden bezeichnen. Die Versicherung muss mir schon eindeutig belegen, dass eine Rohrverstopfung kein Saschaden ist. Wie gesagt, unser Klo war nicht mehr nutzbar, da bis zum Rand das Wasser stand und die Badewanne war voller Dreck, da durch das Badewannenabfluss der ganze Mist hochgekommen ist.

Nun ja, habe es der Versicherung so geschrieben. Wenn man mir es plausibel erklärt und auch belegt, dass so ein Schaden niemals versichert ist, habe ich keine Probleme die Kosten zu übermehmen.
 
Na ja, wenn die Versicherung mir ihre Bedingungen vorlegt und nicht nur einfach behauptet, dass es sich hier um keinen Sachschaden handelt, kann ich damit anders umgehen. Wenn nicht, kann man sich evtl. auch juristisch mal mit dem Thema auseinandersetzen.
 
So läuft das aber nicht. Wenn dir jemand gegenüber jemand etwas behauptet, bist du gezwungen die Gegenbehauptung anzustrengen, oder es so zu belassen wie es ist.
 
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