privater Verkäufer aus Forum liefert nicht

F

Furtano

Gast
Hallo,
ich habe in einem dslr-Forum ein Objektiv von dem hier gekauft für 100€.

Das Geld ist schon seit 26.1.2012 auf seinem Konto eingegangen. Er meinte er verschickts sofort, aber er kann mir bis heute weder Beleg vorweisen (wir hatten DHL Paket ausgemacht) noch is das Paket da.
Auf Fragen antwortet er nicht, obwohl er täglich online ist.

Habe ihn schon eine 2te Mahnung geschickt, dass er das Geld zurück überweisen soll (habe leider nur seine Mail, Name und Bankdaten), und darauf hat er auch nix geantwortet.

Wie würdet ihr weiter vorgehen ?
 
Frist setzen und nett darauf hinweisen das man nach Ablauf keine andere Möglichkeit sieht als eine Anzeige zu machen, wenn man mit dem Anwalt so etwas macht hat man unter Umständen noch Kosten, bei Anzeige der Verkäufer aber ein tatsächliches Problem.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das wird aber nicht einfach sein.
 
Nur mit Bankdaten kommst Du nicht an seine Adresse dran, die nötig ist, um ihm rechtswirksam einen Mahnbescheid zukommen zu lassen. Also ist eine Anzeige nötig, damit die Polizei die Adresse ermitteln kann.

An die kommst Du dann immer noch nicht dran, weil nur ein Anwalt Akteneinsicht erhält.

Fazit also: Wie man es auch dreht, um den Anwalt kommst Du eher nicht herum (außer der Typ knickt nach der Anzeige ein, was ich aber eher nicht denke, da er darauf spekulieren könnte, dass das Verfahren eingestellt wird.)

Jan
 
Wieso sollte die Polizei im Ermittlungsverfahren von der Bank die Personalien des Kontoinhabers nicht erfahren dürfen?

Fraglich ist hier eher, ob die Polizei bzw. StA überhaupt ermitteln oder den Käufer nicht vielmehr auf den Zivilrechtsweg verweisen.

Rückbuchen lassen könnte man auch?

Seit wann kann man Überweisungen zurückbuchen lassen?
 
Den Gedanken kann man bei der verstrichenen Zeit getrost verwerfen. Es sei denn man zeigt jetzt eine Bank die als Frist mehrere Wochen hat, was unwahrscheinlich ist.
 
Solange das Geld die überweisende Bank noch nicht verlassen hat und es dem Empfänger noch nicht gut geschrieben wurde, dann ist es sehr einfach, alles Andere wird sehr schwer werden.
 
Seit 2012 gelten für die Banken neue Überweisungsfristen. Demnach muss eine Überweisung spätestens nach einem Geschäftstag beim Empfänger angekommen sein.

Du kannst mal schauen ob du mit seiner e-mail adresse und Namen mit denen er in anderen Foren oder dergleichen aktiv ist nicht ein kleines "Täterprofil" ;) erstellen kannst. Ich hatte den gleichen Fall und hab so die Telefonnummer rausbekommen. Nach einem Gespräch mit dem Vater ging dann plötzlich alles recht schnell.
 
Buttkiss schrieb:
Seit 2012 gelten für die Banken neue Überweisungsfristen. Demnach muss eine Überweisung spätestens nach einem Geschäftstag beim Empfänger angekommen sein.

wenn du aber papierform für überweisung nimmst,ist das dann aber nicht so.
 
xpower ashx schrieb:
Frist setzen und nett darauf hinweisen das man nach Ablauf keine andere Möglichkeit sieht als eine Anzeige zu machen
Das zeigt aber leider bei so manch abgebrühten Typen keinerlei Wirkung.
Hier im Forum haben wir ja aktuell auch so einen Fall, in dem ein User 2 andere betrogen hat und auf keinerlei Kontaktversuch reagiert, obwohl er mehrmals täglich hier online ist, schlechte Bewertungen im Marktpkatz jucken ihn ebenfalls nicht.
Da hilft tasächlich nur noch eine Strafanzeige.
 
Ich habe mit meiner Bank sehr gute Erfahrungen machen können. Ich habe sie darum gebeten Versicherungsbeiträge zurückbuchen zu lassen. Das hat sie gemacht. Das wäre das erste, was ich versuchen würde, falls der Verkäufer das Geld nicht zurückbucht und sich nicht meldet. Du musst der Bank erklären, was los ist, dann wird sie es schon machen. ;)
 
Limone schrieb:
Ich habe mit meiner Bank sehr gute Erfahrungen machen können. Ich habe sie darum gebeten Versicherungsbeiträge zurückbuchen zu lassen. Das hat sie gemacht. Das wäre das erste, was ich versuchen würde, falls der Verkäufer das Geld nicht zurückbucht und sich nicht meldet. Du musst der Bank erklären, was los ist, dann wird sie es schon machen. ;)

Falsch, die Versicherung hat bei dir Geld abgebucht (Lastschriftverfahren; die Initiative der Geldabbuchung ging von der Versicherung aus) während er das Geld überwiesen hat (die Initiative ging vom Kontoinhaber aus).

Das sind getrennte Vorgänge, bei einer Lastschrift kannst du eine Rückbuchung beantragen, bei einer Überweisung nicht.
 
JanKrohn schrieb:
Und mit welcher Rechtsgrundlage?

http://de.wikipedia.org/wiki/Akteneinsicht#Akteneinsicht_im_Strafverfahren

Glücklicherweise sind wir hier noch nicht so weit, dass die Polizei willkürlich datenschutztechnisch sensible Daten in der Gegend herum verteilt. Dafür muss der Geschädigte einen Anwalt beauftragen. So ist hier der Preis der Freiheit.

Nach 406e V StPO kann der Verletzte Auskünfte und Abschriften aus den Akten verlangen, dazu wird kein Rechtsanwalt benötigt.
Als Begründung ist das Betreiben einer Zivilklage ausreichend.
 
Man kann doch auch jederzeit bei seiner Bank eine (kostenpflichtige) Nachverfolgung der Überweisung beantragen und darüber den Namen des Kontoinhabers in Erfahrung bringen. Zumindest wenn nachweislich Strafanzeige gestellt wurde sollte sich die Bank da sicher nicht querstellen.
Anschließend müsste man natürlich immer noch zivilrechtlich gegen Ihn vorgehen um an sein Geld zu kommen, falls die Anzeige als "Druckmittel" keine Wirkung zeigt.
 
Zurück
Oben