Hallo, habe vor mir ein Handy von Microsoft zu kaufen (Privatkauf) auf ebay oder sonstwoher. Frage ist jetzt wie ist das mit der Garantie. Kann ich davon Gebrauch machen oder sagen die "ne ist nicht" weil ich nicht der Erstkäufer bin. Weiß das jemand?
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Privatkauf, Frage zur Garantie
- Ersteller Bogeyman
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de la Cruz
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Grundsätzlich solltst Du die Garantie ins Anspruch nehmen können; allerdings könnte der Hersteller das für Weiterverkauf ausschließen; da hilft es Dir weiter, die Garantiebedingungen einfach mal durchzulesen; wenn da nix ausgeschlossen ist, gilt die Garantie auch bei Weiterverkauf; entscheidend ist dann das Datum des ursprünglichen Kaufbeleges.
Allerdings, besser ist es ohnedies in den meisten Fällen, anstatt Garantieansprüche gegen den Hersteller die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler geltend zu machen, insbesondere innerhalb des ersten halben Jahres nach dem Kauf.
Allerdings, besser ist es ohnedies in den meisten Fällen, anstatt Garantieansprüche gegen den Hersteller die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler geltend zu machen, insbesondere innerhalb des ersten halben Jahres nach dem Kauf.
Lies Dir die Garantiebestimmungen durch, da steht drin wer unter welchen Voraussetzungen Garantieleistungen erhalten kann. Bei SSDs ist es z.B. nich so unüblich, dass nur dem Erstkäufer Garantie gewährt wird, da sollte also nicht ein anderer Name auf der Rechnung / Quittung stehen.
Naja aber wenn der Händler am anderen Ende Deutschlands sitzt? Wie ist das bei Mediamarkt und Co? Ich schätze nen MM in München nimmt sich keine Sachen an die ich im MM Köln gekauft habe? Trägt der Händler auch die Versandkosten wenn ich das über die Gewährleistung regeln möchte?
Wobei ich mir über die Garantie doch ne bessere Abwicklung erhoffe. Ist mir lieber ich bekomme Ersatz direkt vom Hersteller statt von nem Händler der mir nen Gerät sonstwoher dann schickt als Ersatz
Wobei ich mir über die Garantie doch ne bessere Abwicklung erhoffe. Ist mir lieber ich bekomme Ersatz direkt vom Hersteller statt von nem Händler der mir nen Gerät sonstwoher dann schickt als Ersatz
Scythe1988
Commodore
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Dann ist das so. Versandkosten hin werden nicht erstattet, zurück trägt der Händler. Ob MM das macht: keine Ahnung. Rechtlich sind das verschiedene Filialen. Auf Nummer sicher gehst du nur, wenn du es direkt neu kaufst.
Wenn ein Mangel vorliegt, sind vom Verkäufer selbstverständlich auch die Hinsendekosten zu tragen. Geht er damit in Vorleistung, hat er sogar nicht mal einen Erstattungsanspruch gegen den Käufer, wenn sich später herausstellt, dass doch kein zur Gewährleistung berechtigender Mangel vorlag, und der Käufer dies nicht grob fahrlässig verkannt hat.
Doc Foster
Fleet Admiral
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Scythe1988 schrieb:Dann ist das so. Versandkosten hin werden nicht erstattet, zurück trägt der Händler. Ob MM das macht: keine Ahnung. Rechtlich sind das verschiedene Filialen. Auf Nummer sicher gehst du nur, wenn du es direkt neu kaufst.
Transportkosten hat der Verkäufer bei der Gewährleistung zu tragen, da gibt es keine Unterscheidung zwischen Hin- und Rückversand.
Fraglich ist hier nur, welcher Mediamarkt Vertragspartner ist, weil jeder Markt rechtlich ja verselbständigt ist.
de la Cruz
Banned
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Am besten mal in Deinem nächsten MM anrufen und Dich informieren, od die Gewährleistungen für einen anderen MM übernehmen; ansonsten an den MM einsenden, wo Du gekauft hast.
Wenn wir schon dabei sind, ein kleiner Auszug aus den Microsoft Garantiebedingungen für Smartphones.
http://www.microsoft.com/de-de/mobile/support/eingeschrankte-herstellergarantie/
Wichtig ist, dass du auf jeden Fall einen Originalkaufbeleg erhälst, wenn du das von einer Privatperson kaufst.
http://www.microsoft.com/de-de/mobile/support/eingeschrankte-herstellergarantie/
2. GARANTIE
Ab dem Datum, an dem das Produkt - nachgewiesen durch den Originalkaufbeleg - das erste Mal an einen Endkunden verkauft wird, garantiert der Hersteller wie folgt, dass das Produkt keine Material- oder Verarbeitungsmängel („Mangel“) aufweist:
(i) Vierundzwanzig (24) Monate für das Hauptgerät,
(ii) zwölf (12) Monate für Zubehörartikel, unabhängig davon, ob das Zubehör in der Verkaufspackung enthalten war oder selbstständig verkauft wurde, mit Ausnahme von Akkus, Covern, Kabeln und Ladegeräten und
(iii) Sechs (6) Monate für alle Akkus, Covern, Kabeln und Ladegeräte,
Vorstehendes gilt, sofern nicht etwas anderes in der Bedienungsanleitung des Produkts beschrieben ist.
Wichtig ist, dass du auf jeden Fall einen Originalkaufbeleg erhälst, wenn du das von einer Privatperson kaufst.
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