Blutschlumpf
Fleet Admiral
- Registriert
- März 2001
- Beiträge
- 20.384
Hi,
ich müsste mal wissen ob jemand Erfahrung in der Richtung Eintreibung von Privatschulden hat.
Folgendes Szenario:
Person a und b sind Schwestern, Person c der Vater von den beiden.
Person c erbt Geld vom Großvater, welches auf die Schwestern verteilt wird.
Da b allerdings verschuldet war (und wieder ist), wurde der Anteil von a (2000 Euro) an b gegeben und vereinbart, dass b die mit 20 Euro / Monat an a abbezahlt.
Das ganze ist etwa 8 Jahre her, natürlich ohne Schriftstück vereinbart worden (wäre ja sonst zu einfach), ein Zins wurde nicht abgesprochen.
b hat nichts gezahlt, a wollte keinen Ärger in der Familie und hat bis dto nichts schriftliches angemahnt. c lebt noch, könnte also als Zeuge fungieren.
a überlegt jetzt den fälligen Betrag schriftlich einzufordern und dann (nach vorhersehbarer Nichtzahlung) einen Mahnbescheid anzustoßen.
Sie braucht ja erstmal einen offenen Betrag. Ich würde gerne wissen wie man die Verzugszinsen bzw. die offene Summe berechnet.
Nun die Fragen:
Ich finde hier z.B. eine Tabelle mit den Sätzen: http://www.n-heydorn.de/verzugszinsrechner.html
Sind das (5% + Wert in der Tabelle) die Zinsen mit denen man in diesem Fall rechnet oder gelten hier andere Werte?
Logisch gesehen ist b ja nicht von Beginn an 2000 Euro in Verzug sondern 20 je vergangenem Monat.
Berechne ich jetzt die Rate des ersten Monats (also 20 Euro) + Verzugszins davon (monats-anteilig), dann das Ergebnis + 20 Euro (für Monat 2) + Verzugszins usw bis zum aktuellen Monat oder funktioniert das anders?
Kann man evtl. die Zinsen auf die ganze Summe von Anfang an ansetzen und das damit begründen, dass nie eine Zahlung erfolgt und demnach die Kreditabsprache als solches ungültig ist?
Bedeutet keine Absprache über den Zinssatz automatisch eins zinsloses Darlehen oder kann man dann einen Standard-Satz ansetzen?
Andere Tips/Tricks um die Summe in die Höhe zu treiben?
Kann man evtl. höhere Sätze ansetzen wenn a in der Folgezeit selber einen Privatkredit mit deutlich mehr als dem hatte Verzugszins abzahlen musste?
Gibt es einen Zeitraum der Rückzahlung, den man einhalten muss? Sprich kann man die Zahlung zu sofort oder innerhalb von 14 Tagen einfordern oder muss man da x Tage/ Monate einhalten?
Muss man irgendwas beachten weil kein schriftlicher Vertrag vorliegt oder reicht es c als Zeugen zu haben?
ich müsste mal wissen ob jemand Erfahrung in der Richtung Eintreibung von Privatschulden hat.
Folgendes Szenario:
Person a und b sind Schwestern, Person c der Vater von den beiden.
Person c erbt Geld vom Großvater, welches auf die Schwestern verteilt wird.
Da b allerdings verschuldet war (und wieder ist), wurde der Anteil von a (2000 Euro) an b gegeben und vereinbart, dass b die mit 20 Euro / Monat an a abbezahlt.
Das ganze ist etwa 8 Jahre her, natürlich ohne Schriftstück vereinbart worden (wäre ja sonst zu einfach), ein Zins wurde nicht abgesprochen.
b hat nichts gezahlt, a wollte keinen Ärger in der Familie und hat bis dto nichts schriftliches angemahnt. c lebt noch, könnte also als Zeuge fungieren.
a überlegt jetzt den fälligen Betrag schriftlich einzufordern und dann (nach vorhersehbarer Nichtzahlung) einen Mahnbescheid anzustoßen.
Sie braucht ja erstmal einen offenen Betrag. Ich würde gerne wissen wie man die Verzugszinsen bzw. die offene Summe berechnet.
Nun die Fragen:
Ich finde hier z.B. eine Tabelle mit den Sätzen: http://www.n-heydorn.de/verzugszinsrechner.html
Sind das (5% + Wert in der Tabelle) die Zinsen mit denen man in diesem Fall rechnet oder gelten hier andere Werte?
Logisch gesehen ist b ja nicht von Beginn an 2000 Euro in Verzug sondern 20 je vergangenem Monat.
Berechne ich jetzt die Rate des ersten Monats (also 20 Euro) + Verzugszins davon (monats-anteilig), dann das Ergebnis + 20 Euro (für Monat 2) + Verzugszins usw bis zum aktuellen Monat oder funktioniert das anders?
Kann man evtl. die Zinsen auf die ganze Summe von Anfang an ansetzen und das damit begründen, dass nie eine Zahlung erfolgt und demnach die Kreditabsprache als solches ungültig ist?
Bedeutet keine Absprache über den Zinssatz automatisch eins zinsloses Darlehen oder kann man dann einen Standard-Satz ansetzen?
Andere Tips/Tricks um die Summe in die Höhe zu treiben?
Kann man evtl. höhere Sätze ansetzen wenn a in der Folgezeit selber einen Privatkredit mit deutlich mehr als dem hatte Verzugszins abzahlen musste?
Gibt es einen Zeitraum der Rückzahlung, den man einhalten muss? Sprich kann man die Zahlung zu sofort oder innerhalb von 14 Tagen einfordern oder muss man da x Tage/ Monate einhalten?
Muss man irgendwas beachten weil kein schriftlicher Vertrag vorliegt oder reicht es c als Zeugen zu haben?