Privatkredit eintreiben - Fragen zu Zinsen, Verzugszinsen usw

Blutschlumpf

Fleet Admiral
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Hi,
ich müsste mal wissen ob jemand Erfahrung in der Richtung Eintreibung von Privatschulden hat.

Folgendes Szenario:
Person a und b sind Schwestern, Person c der Vater von den beiden.
Person c erbt Geld vom Großvater, welches auf die Schwestern verteilt wird.
Da b allerdings verschuldet war (und wieder ist), wurde der Anteil von a (2000 Euro) an b gegeben und vereinbart, dass b die mit 20 Euro / Monat an a abbezahlt.
Das ganze ist etwa 8 Jahre her, natürlich ohne Schriftstück vereinbart worden (wäre ja sonst zu einfach), ein Zins wurde nicht abgesprochen.
b hat nichts gezahlt, a wollte keinen Ärger in der Familie und hat bis dto nichts schriftliches angemahnt. c lebt noch, könnte also als Zeuge fungieren.

a überlegt jetzt den fälligen Betrag schriftlich einzufordern und dann (nach vorhersehbarer Nichtzahlung) einen Mahnbescheid anzustoßen.
Sie braucht ja erstmal einen offenen Betrag. Ich würde gerne wissen wie man die Verzugszinsen bzw. die offene Summe berechnet.

Nun die Fragen:
Ich finde hier z.B. eine Tabelle mit den Sätzen: http://www.n-heydorn.de/verzugszinsrechner.html
Sind das (5% + Wert in der Tabelle) die Zinsen mit denen man in diesem Fall rechnet oder gelten hier andere Werte?

Logisch gesehen ist b ja nicht von Beginn an 2000 Euro in Verzug sondern 20 je vergangenem Monat.
Berechne ich jetzt die Rate des ersten Monats (also 20 Euro) + Verzugszins davon (monats-anteilig), dann das Ergebnis + 20 Euro (für Monat 2) + Verzugszins usw bis zum aktuellen Monat oder funktioniert das anders?
Kann man evtl. die Zinsen auf die ganze Summe von Anfang an ansetzen und das damit begründen, dass nie eine Zahlung erfolgt und demnach die Kreditabsprache als solches ungültig ist?

Bedeutet keine Absprache über den Zinssatz automatisch eins zinsloses Darlehen oder kann man dann einen Standard-Satz ansetzen?

Andere Tips/Tricks um die Summe in die Höhe zu treiben?
Kann man evtl. höhere Sätze ansetzen wenn a in der Folgezeit selber einen Privatkredit mit deutlich mehr als dem hatte Verzugszins abzahlen musste?

Gibt es einen Zeitraum der Rückzahlung, den man einhalten muss? Sprich kann man die Zahlung zu sofort oder innerhalb von 14 Tagen einfordern oder muss man da x Tage/ Monate einhalten?

Muss man irgendwas beachten weil kein schriftlicher Vertrag vorliegt oder reicht es c als Zeugen zu haben?
 
Ganz ehrlich? Auf den Zins verzichten und erstmal schauen dass ihr was Schriftliches bekommt. Am besten eine Rückzahlungsvereinbarung aus der hervorgeht, wieviel noch geschuldet wird und wie hoch die Monatsrate sein soll.

Ansonsten gilt immer der Verzugszins nach BGB ... ein höherer Zins kann auch sittenwidrig sein und von jemand der überschuldet ist, sollte man generell erstmal überhaupt froh sein Geld zurück zu erhalten. Im Zweifel macht er eine Privatinsolvenz und ist dann schuldenfrei ... ne?
 
Was genau wurde vereinbart?

1. Hat C (ohne Rücksprache mit A) der B das Geld gegeben und ihr aufgetragen, an A jeden Monat 20 Euro zu zahlen, oder
2. haben A und B sich gemeinsam geeinigt (dann liegt ein Darlehensvertrag vor)?
 
Also Verzugsszinsen kannst du erst verlangen, wenn man zu einem vereinbarten Termin seine GELDSCHULD nicht wie vereinbart erbracht hat.
So braucht man in der Regel auch keine Mahnung um in Verzug zu sein. Da ich keine Vereinbarung aus deinem Fall lesen kann müsste man mit einer Mahnung den "Verzug" ansetzen und so damit beginnen. Die jeweiligen § findest du im BGB ab 100 - 300.

Der Verzugszins ist gedeckelt. Als Basis kann / muss man den Basiszinsatz verwenden.
§ 497 i.V.m § 288 BGB Basiszinssatz + 5 % = (-0,73 %) + 5,00 % = 4,27 %. Stand: 30.11.2014
 
Wie du richtig erkannt hast, halten die bisherigen Angaben trotz des umfassenden Textes nicht ausreichend her. Überhaupt: Das bisherige Parteiverhalten muss sorgfältig ausgelegt werden, der TE kann an dieser Stelle schon ohne durchwachsene Ratschläge einiges falsch machen. Ob jemand mit der erforderlichen Kompetenz auch angesichts der obigen Beschreibung nachhelfen will, bezweifle ich mal.

Von mir nur so viel: Außer den Zinsen (keine Zinsen vereinbart, Geschwister = wohl am ehesten "unentgeltliches Darlehen"; damit rede ich aber nicht von den Verzugszinsen) stellen sich noch sehr viel gewichtigere Fragen, zB inwiefern die Rückzahlung im Einzelnen verjährt ist.

Nur nebenbei: § 497 kommt nicht zur Anwendung, da es sich nicht um ein Verbraucherdarlehen handelt.
 
Ist nicht schon Verjährung eingetreten?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

Und wenn tatsächlich nichts schriftliches vereinbart und nichts angemahnt wurde...
 
Naja, wenn er es schafft, eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben zu lassen, dann wirkt diese gegen die Verjährung. Aber ohne Schriftstück siehts da echt schlecht aus.
 
Kossem schrieb:
Was genau wurde vereinbart?

1. Hat C (ohne Rücksprache mit A) der B das Geld gegeben und ihr aufgetragen, an A jeden Monat 20 Euro zu zahlen, oder
2. haben A und B sich gemeinsam geeinigt (dann liegt ein Darlehensvertrag vor)?
Habe ich in Erfahrung gebracht: A, B und C haben die Ratenzahlung von B an A vorab vereinbart. C und A haben darauf hin das Erbe ausgeschlagen, somit hat B geerbt.

Kossem schrieb:
Wie du richtig erkannt hast, halten die bisherigen Angaben trotz des umfassenden Textes nicht ausreichend her. Überhaupt: Das bisherige Parteiverhalten muss sorgfältig ausgelegt werden, der TE kann an dieser Stelle schon ohne durchwachsene Ratschläge einiges falsch machen.
Welche Infos fehlen denn?

§ 497 kommt nicht zur Anwendung, da es sich nicht um ein Verbraucherdarlehen handelt.
Was würde hier zur Anwendung kommen?
 
Blutschlumpf schrieb:
Habe ich in Erfahrung gebracht: A, B und C haben die Ratenzahlung von B an A vorab vereinbart. C und A haben darauf hin das Erbe ausgeschlagen, somit hat B geerbt.

Und bei dem Geld handelt es sich um das Erbe?
Wenn A und C das Erbe ausgeschlagen haben, dann ist es doch völlig in Ordnug, wenn alles an B geht.
Da wäre dann gar nichts zurück zu zahlen.
 
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