4badd0n
Lt. Commander
- Registriert
- Jan. 2009
- Beiträge
- 1.459
Also die Situation bei uns im Unternehmen sieht aktuell folgendermaßen aus:
Die Mitarbeiter in der IT haben größtenteils permanente Adminrechte und der Arbeitgeber überlegt, die Firmenrechner auch zur privaten Nutzung, beispielweise im Rahmen von Weiterbildungen oder einem nebenberuflichen Studium, zuzulassen.
Das Problem, bzw. die Frage die dabei jedoch aufgekommen ist: Installiert ein Mitarbeiter nun Freeware-Software zum Beispiel für sein Studium, gilt das dann im Rahmen der AGB noch als private Nutzung oder da es auf einem Firmenlaptop installiert wurde schon als gewerbliche Nutzung, welche ja oft nicht mehr kostenlos ist, sodass das Unternehmen gegebenenfalls Lizenzgebühren zahlen muss?
Hat hier zufällig jemand Erfahrungswerte oder kennt ein Gerichtsurteil/Gesetzestext, welches in diesem Fall private von gewerblicher Nutzung abgrenzt? Google hat mir dazu leider keine befriedigende Antwort geben können.
Die Mitarbeiter in der IT haben größtenteils permanente Adminrechte und der Arbeitgeber überlegt, die Firmenrechner auch zur privaten Nutzung, beispielweise im Rahmen von Weiterbildungen oder einem nebenberuflichen Studium, zuzulassen.
Das Problem, bzw. die Frage die dabei jedoch aufgekommen ist: Installiert ein Mitarbeiter nun Freeware-Software zum Beispiel für sein Studium, gilt das dann im Rahmen der AGB noch als private Nutzung oder da es auf einem Firmenlaptop installiert wurde schon als gewerbliche Nutzung, welche ja oft nicht mehr kostenlos ist, sodass das Unternehmen gegebenenfalls Lizenzgebühren zahlen muss?
Hat hier zufällig jemand Erfahrungswerte oder kennt ein Gerichtsurteil/Gesetzestext, welches in diesem Fall private von gewerblicher Nutzung abgrenzt? Google hat mir dazu leider keine befriedigende Antwort geben können.