Hallo,
ich habe mich versucht darüber zu informieren aber lese nur Gegensätzliches. Da blickt irgendwie niemand mehr durch.
Mein Problem sieht so aus:
Angenommen ich verkaufe ein original verpacktes Neugerät (Kaffeemaschine) und lege die Originalrechnung bei, so dass sich
der Käufer im Falle eines spätere Defekts nach 6 Monaten an den Hersteller wenden kann, muss ich dann dennoch irgendwas bewußt ausschließen? Ich habe hier was gelesen was irgendwie verunsichernd klingt:
http://www.ebay.de/gds/EU-Recht-und...-Garantieausschluss-/10000000001641743/g.html
Bedeutet das, dass der Käufer dann irgendwann nach Monaten ankommen kann von wegen das Gerät ist kaputt und er will nun sein Geld zurück oder er fordert, dass ich das Gerät zurücknehme und mich um die Reparatur kümmere?
Ich dachte eigentlich, dass sich so etwas erübrigt wenn man die Rechnung dazu legt.
ich habe mich versucht darüber zu informieren aber lese nur Gegensätzliches. Da blickt irgendwie niemand mehr durch.
Mein Problem sieht so aus:
Angenommen ich verkaufe ein original verpacktes Neugerät (Kaffeemaschine) und lege die Originalrechnung bei, so dass sich
der Käufer im Falle eines spätere Defekts nach 6 Monaten an den Hersteller wenden kann, muss ich dann dennoch irgendwas bewußt ausschließen? Ich habe hier was gelesen was irgendwie verunsichernd klingt:
- Auch Privatverkäufer haften zwingend mindestens ein Jahr bei Neuwaren!
http://www.ebay.de/gds/EU-Recht-und...-Garantieausschluss-/10000000001641743/g.html
Bedeutet das, dass der Käufer dann irgendwann nach Monaten ankommen kann von wegen das Gerät ist kaputt und er will nun sein Geld zurück oder er fordert, dass ich das Gerät zurücknehme und mich um die Reparatur kümmere?
Ich dachte eigentlich, dass sich so etwas erübrigt wenn man die Rechnung dazu legt.