Privatverkauf Vordruck für Einschreiben für eine Zahlungsaufforderung

Knuddelbearli

Commodore
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Privatverkauf Vordruck für Einschreiben für eine Zahlungsfrist

Moin,
habe über das Internet privat was verkauft ( Ich bin in Österreich er in Deutschland ), da er mehr Bewertungen hat als ich, in mehreren Foren aktiv ist und er mir von der Onlineüberweisung einen Screen geschickt hat ging es raus bevor das Geld da war.
Geld ist ca 3 Wochen später immer noch nicht da, angeblich hat er bei seiner Bank einen Nachforschungsauftrag gestellt der aber angeblich 1-3 Monate dauern kann. Mir kam das zulange vor und auch meine Hausbank meinte das dürfte maximal 1-2 Wochen dauern normalerweise nur einige wenige Tage.
Jetzt will ich ihm per Einschreiben eine Zahlungsfrist stellen. Kennt jemand dazu einen Vordruck?

MfG

Knuddelbearli



kann ein mod das topic anpassen? hab es zu spät gesehen und konnte es dann nicht mehr ändern kA wie ich da auf Zahlungsaufforderung kam ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du seine Adresse? In deutschland kann sowas formlos gestaltet werden. Kannst einfach einen Satz schreiben wo du ihn aufforderst das Geld zu überweisen, mit Zahlungsfrist.

Übrigens wenn er den Screen gefälscht hat, würde ich sogar über eine Strafanzeige in deutschland nachdenken. Wie weit du damit kommst, bleibt offen. Aber jemand der sowas macht, wird nicht das zum ersten mal versucht haben.
 
na noch gehe ich von davon aus das da vielleicht wirklich was schief gegangen ist oder er es nur verschleppt da er mit dem Geld knapp ist. Also keine Böswilligkeit. Aber falls es wirklich zur Strafanzeige kommt ( bzw kommen muss ) will ich schon alles erledigt haben.

Die Kosten für den Brief kann ich in die Zahlungsaufforderung mit rein nehmen oder?
 
ginge das so ok?

da ich auf meinem Konto immer noch kein Zahlungseingang verbuchen konnten, fordere ich Sie hiermit letztmalig auf, dafür zu Sorgen das der fällige Betrag von € zuzüglich der Einschreibegebühr in Höhe von € spätestens 5 Werktage nach Erhalt dieses Briefes auf meinem Konto aufscheint.

Sollte die Frist erneut ohne Zahlung verstreichen, sehe ich mich leider gezwungen, den Fall zur Anzeige zu bringen und weitere Schritte einzuleiten. Beachten Sie bitte, dass dies erhebliche Mehrkosten für Sie zur Folge hat.

Mit freundlichen Grüßen

Fordernder ton ist mir inzwischen egal ich habe ihm bereits mehrmals 1 Woche Aufschub gegeben da er jedesmal mit einem anderen angeblichen Problem aufgetaucht ist. Geht mir vor allem um das mit bei mir aufscheint, ist das so rechtens?
Er redet sich ja bis jetzt damit drauf das Überweisung gemacht wurde aber scheinbar da was falsch gelaufen ist und er bei der Bank schon einen Nachforschungsauftrag in Auftrag gegeben hat ( während er mein Verkaufsobjekt bereits wieder hier im MP anbietet ... )

Und wie ist das mit Inkassounternehmen? kann ich die auch als Privater beauftragen oder hoffen das er nach der Anzeige dem Druck nachgibt?
 
aufgrund welcher Rechtsgrundlage willst du, dass er DEINEN Brief bezahlt?
und 5 Tage als Frist sind etwas sehr knapp idr. gelten 2 Wochen als Angemessen.
 
er muss alle kosten tragen das ist normal so und da bin ich mir auch ganz sicher, wieso sollte ich den Schaden tragen wenn er nicht bezahlt? ^^
theoretisch dürfte ich sogar was für die Unkosten aufschlagen aber das geht mir dann doch zu weit
 
Zuletzt bearbeitet:
in einem eventuellen Rechtsstreit vielleicht, aber doch nicht einfach so weil du ihm einen Brief schreiben willst.
 
Das Schreiben, was einen Zahlungsverzug erst begründet, muss er nicht zahlen. Außerdem ist die Frist, welche du ihm setzen möchtest zu kurz.
 
In Deutschland kann man bei Gericht ein sogenanntes gerichtliches Mahnverfahren eröffnen, weiß aber nicht wie es bei euch in Österreich ist.
Nenne ein genaues Datum, sollte aber mindestens 14 Tage dauern, vom Versanddatum.
 
hmm ok 14 tage ab absenden ist ja nicht viel mehr als 5 Werktage ab Erhalt ( rechne mit 2-3 Sendungstage )

@ danfi bist du dir da ganz sicher? Den auch Firmen hauen immer sofort Mahngebühren drauf. ( Daher stamm auch die grobe Vorlage für das schreiben )
 
Mahngebühren entstehen immer erst, wenn die Fälligkeit überschritten wurde!
Da Du anscheinend mangels Vereinbarung in der Auktionsbeschreibung noch gar keine Fälligkeit für die Kaufpreiszahlung hast, muss der Käufer auch keine Kosten für das Schreiben mit der Zahlungsaufforderung tragen. Noch Fragen?
 
gab schon mehrere Fristen per pn
mache das mit dem brief nur weill es mir empfohlen wurde weill es dann alles beim Gericht ein wenig beschleunigt
 
Dann schicke den Brief morgen wie oben von Dir formuliert ab !
 
Knuddelbearli schrieb:
Und wie ist das mit Inkassounternehmen? kann ich die auch als Privater beauftragen oder hoffen das er nach der Anzeige dem Druck nachgibt?

Manche Inkasso-Unternehmen kann man auch als Privatmensch nutzen. Schau mal auf www.inkasso-sofort.de
Ich habe selbst keine Erfahrung mit denen, Google wirft aber eine Reihe positiver Erfahrungsberichte aus.

Viele Gruesse,
Jan
 
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