Problem mit alter T-Com T-Online Rechnung

Osborn

Lt. Junior Grade
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Juli 2005
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510
Ich fange mal ganz vorne an.
Ich habe vor einem Monat eine Mahnung von der Telekom erhalten.
Mit Telekom meine ich jetzt erstmal T-Com und T-Online zusammen.
Ich bin seit Ende 2004 nicht mehr Kunde bei der Telekom.
In der Mahnung stehen offene Rechnungen von Ende 2003 und Mitte 2004.

1. Warum kommt diese Mahnung so spät?

Ich habe 2003 und Anfang 2004 woanders gewohnt als jetzt.
Da hatte ich einen Telekom Vertrag.
Diesen Vertrag habe ich gekündigt.
Ich bin umgezogen und habe einen neuen Vertrag abgeschlossen (nur bis 11/04)
Die Mahnung ist an meine alte Adresse geschickt worden.
Dadruch habe ich diese Mahnung sehr spät erhalten.
Dadruch wiederrum ist es zu einer weiteren Mahnung gekommen, weil ich nicht geantwortet habe.
Diese weitere Mahnung kam nicht von der Telekom, sondern von einem Anwalt mit der Überschrift: "Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung" (ab jetzt LAZA).
Diese LAZA habe ich sofort bezahlt, weil ich Zeit zum nachdenken brauche.
Jetzt geht es darum, dass ich mein Geld zurück bekomme, weil ich mich als unschuldig ansehe.

2. Verjährt eine offene Rechnung nicht nach einer weile, wenn keine Aufforderung danach kommt?

Mir fehlen die Unterlagen, um zu beweisen, dass ich schon bezahlt habe.

3. Was nun?

4. Wie lange speichert eine Bank Überweisungsdaten?

Danke.
 
Zuletzt bearbeitet:
Osborn schrieb:
2. Verjährt eine offene Rechnung nicht nach einer weile, wenn keine Aufforderung danach kommt?


... Rechnungen aus 2003 oder 2004 verjähren nicht bereits 2005

Osborn schrieb:
Mir fehlen die Unterlagen, um zu beweisen, dass ich schon bezahlt habe.


... versuch mal bei deiner Bank, eine Kopie des entsprechenden Kontoauszugs zu bekommen (sollte man nie wegwerfen, erst nach mind. 4 vollne Jahren)

3. Was nun?

Osborn schrieb:
4. Wie lange speichert eine Bank Überweisungsdaten?


... lange genug, um eine Kopie bekommen zu können
 
Okay, dann kann ich nur noch hoffen, dass die mir sagen können, dass ich schon bezahlt habe. Die entsprechende Überweisung zu indentifizieren wird auch schon ein Problem. Ansonsten werde ich wohl wirklich der schuldige sein, aber ...

5. Kann ich die Mahnkosten, Verzugszinsen und die Anwaltskosten zurückverlangen, weil die Telekom die Briefe an eine alte/falsche Adresse geschickt hat?

Schließlich haben Sie auch meine neue Adresse gehabt. Das war zwar nicht so, dass ich den Anschluss für den ich die Mahnungen bekommen habe, umgemeldet habe, aber unter dem gleichen Namen haben die meine neue Adresse.
 
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