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Green Mamba
Gast
Hallo,
im Oktober letzten Jahres wurde mein MacBook Pro für ca. 1800€ gekauft. Nach dem Auspacken wurde festgestellt (mit zwei Zeugen), dass das Display im zugeklappten Zustand nicht ganz plan auf dem Notebook-Gehäuse aufliegt.Wir gingen davon aus, dass es sich hier um eine notwendige Justage handelte und nicht mehr.
Da das Notebook direkt dringend gebraucht wurde, wurde die Reklamation aufgeschoben. Im Januar wurde aus eigentlich anderen Gründen telefonisch Kontakt mit dem Apple-Support aufgenommen und das Problem geschildert. Die Auskunft vom Support war, dass das gerichtet werden kann und es wurde eine Fallnummer übergeben. Da diese Reparatur zu diesem Zeitpunkt beim Händler 2 Wochen gedauert hätte, wurde die Reparatur wiederum aufgeschoben.
Da jetzt ein weiterer Grund zur Reklamation aufkam, wurde da Notebook letztendlich zur Reparatur gegeben. Die Antwort des Händlers war, dass die Reparatur auf Garantie nicht durchgeführt (abgelehnt von Apple) werden kann, da das Gehäuse vom Notebook (Alugehäuse aus einem Guss) verbogen sei!? Dies sei nicht durch die Garantie abgedeckt.
Daraufhin wurde Kontakt mit Apple direkt aufgenommen, der folgendes Unterstellte: Dieses Gehäuse kann verbogen werden, wenn man es geschickt auf Blöcke auflegt, dann ein Kissen darauf platziert und sich anschließend darauf stellt.
Das Notebook hat keinerlei Kratzer oder Beulen oder sonst irgendwelche Anzeichen von Gewalteinwirkung. Es ist bislang hauptsächlich zwischen Schreibtisch und Wohnzimmer transportiert worden. Die Unterstellung des Mitarbeiters ist meiner Meinung nach sehr abstrus.
Wie erwähnt sind Zeugen vorhanden, die belegen können, dass das Problemchen bereits zum Zeitpunkt des Auspackens bestand. Der Hersteller hat zudem angekündigt, alle weiteren Garantieanfragen kategorisch abzulehnen, da das Gehäuse vom Kunden verbogen wurde.
Welche Rechte habe ich? Muss Apple das reparieren? Kann jegliche Garantieleistung verweigert werden?
Viele Grüße,
Mamba
im Oktober letzten Jahres wurde mein MacBook Pro für ca. 1800€ gekauft. Nach dem Auspacken wurde festgestellt (mit zwei Zeugen), dass das Display im zugeklappten Zustand nicht ganz plan auf dem Notebook-Gehäuse aufliegt.Wir gingen davon aus, dass es sich hier um eine notwendige Justage handelte und nicht mehr.
Da das Notebook direkt dringend gebraucht wurde, wurde die Reklamation aufgeschoben. Im Januar wurde aus eigentlich anderen Gründen telefonisch Kontakt mit dem Apple-Support aufgenommen und das Problem geschildert. Die Auskunft vom Support war, dass das gerichtet werden kann und es wurde eine Fallnummer übergeben. Da diese Reparatur zu diesem Zeitpunkt beim Händler 2 Wochen gedauert hätte, wurde die Reparatur wiederum aufgeschoben.
Da jetzt ein weiterer Grund zur Reklamation aufkam, wurde da Notebook letztendlich zur Reparatur gegeben. Die Antwort des Händlers war, dass die Reparatur auf Garantie nicht durchgeführt (abgelehnt von Apple) werden kann, da das Gehäuse vom Notebook (Alugehäuse aus einem Guss) verbogen sei!? Dies sei nicht durch die Garantie abgedeckt.
Daraufhin wurde Kontakt mit Apple direkt aufgenommen, der folgendes Unterstellte: Dieses Gehäuse kann verbogen werden, wenn man es geschickt auf Blöcke auflegt, dann ein Kissen darauf platziert und sich anschließend darauf stellt.
Das Notebook hat keinerlei Kratzer oder Beulen oder sonst irgendwelche Anzeichen von Gewalteinwirkung. Es ist bislang hauptsächlich zwischen Schreibtisch und Wohnzimmer transportiert worden. Die Unterstellung des Mitarbeiters ist meiner Meinung nach sehr abstrus.
Wie erwähnt sind Zeugen vorhanden, die belegen können, dass das Problemchen bereits zum Zeitpunkt des Auspackens bestand. Der Hersteller hat zudem angekündigt, alle weiteren Garantieanfragen kategorisch abzulehnen, da das Gehäuse vom Kunden verbogen wurde.
Welche Rechte habe ich? Muss Apple das reparieren? Kann jegliche Garantieleistung verweigert werden?
Viele Grüße,
Mamba