Problem mit Garantie -> Gewährleistung Notebook in Anspruch nehmen

angHell

Commander
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Aug. 2008
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2.275
Stichwort Beweislastumkehr:

Liebe Leute,

kenne jemanden, dessen NB ein Problem hat, dass der Bildschirm kurz ausfällt beim zuklappen, bzw. beim Druck aufbauen. Nun hat die Person Angst dass das Ding den Löffel abgibt, nach beinah 12 Monaten (war ein Gebrauchtgerät) wurde es zurückgeschickt und "nichts" gefunden, wsa natürlich nicht sein kann, nun zieht sich der Hersteller auf die Gewährleistung und die Beweispflicht des Kunden zurück, wie soll man nun nachweisen, dass der Fehler schon vorher da war? Wie kann man überhaupt als Kunde so etwas nachweisen? Gar nicht?

Bin für alle Vorschläge offen!

Danke
 
Zuletzt bearbeitet:
Film mit der Handykamera aufnehmen vom Fehler und als CD beilegen.
Danach nochmal einschicken? :)
 
Wie gesagt, die ziehen sich darauf zurück, dass nach einem halben Jahr ja die Beweislastumkehr in Kraft tritt, man also beweisen muss, dass der PC schon vor dem Kauf den Fehler aufwies! Ansonsten dennoch eine gute Idee falls es zu einem nächsten einschicken kommen wird! :)
 
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