[Problem] Samsung GS III

moby_jones

Lt. Junior Grade
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Feb. 2008
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Moin liebe Leute,

folgendes gewaltiges Problem.
Meine Mutter hat mich vorhin ganz verzweifelt angerufen, dass meine Oma und meine 13 jährige Schwester heute in Schwerin im O2 Shop das Samsung GS 3 für 600 Euro gekauft haben und keine wusste was davon...
Das Problem, die Sachen wurden von meiner Oma unterschrieben und ich weiß nicht wie, warum und weshalb das passiert ist.
Jedenfalls brauch ich Hilfe ob ich das Ding wieder zurück geben kann und die Kohle wiedersehe. Wie kommt man da am besten mit der Kulanz bei rum???
Habt ihr da Erfahrungen?
14 Tage Rückgaberecht hab ich ja nicht, weil im Laden gekauft...

Mal ne persönliche Sache: wie skrupellos kann ein Verkäufer sein einer 68jährigen und ner 13jährigen ein 600!!! Telefon anzudrehen:freak:
 
Ganz einfach verkaufen und basta.
 
Würde mal hingehen und freundlich nachfragen, wenns Vertrag ist direkt widerrufen.

Eigentnlich sollten die schon so Kulant sein, aber man weiß ja nie
 
Das schreit fast nach nem Fall für den Anwalt, falls deine Oma wirklich getäuscht wurde
 
Also widerrufsrecht hast du nicht:

Wikipedia schrieb:
Im Deutschen Recht gewährt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus Gründen des Verbraucherschutzes einem privaten Käufer (Verbraucher) gegenüber einem gewerblich tätigen Verkäufer (Unternehmer) bei speziellen Vertragsarten ein Widerrufsrecht:

Haustürgeschäft (§ 312 BGB),
Fernabsatzvertrag (§ 312b und § 312d BGB); hierbei wurde mit der Änderung des Gesetzes der Kauf in Online-Auktionshäusern (beispielsweise eBay) dem in Verbindung mit anderen Fernabsatzgeschäften (zum Beispiel Online-Shops) gleichgestellt
Teilzeit-Wohnrechtevertrag (§ 481 und § 485 BGB), siehe dazu Ferienwohnrecht,
Verbraucherdarlehensvertrag, (§ 491 und § 495 BGB) sowie im Fall von Verbundenen Geschäften und
Ratenlieferungsvertrag (§ 505 BGB);
sowie außerhalb des BGB beim Fernunterrichtsvertrag (§ 4 des Fernunterrichtsschutzgesetzes)
und im Versicherungsrecht
 
Jeden Vertrag kann man zu den vereinbarten Fristen kündigen.

Ein 14 tägiges Widerrufsrecht besteht in der Regel nicht. Aber wieso versucht ihrs erstmal einfach nicht, es irgendwie widerzurufen? Vlt. habt ihr Glück...

EDIT: Aber bei dir steht nicht, ob es mit irgendwelchen Tarifen gekauft worden ist... die 600€ sind ja das Handy selbst?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab die Unterlagen noch nicht gesehen.
Denke mal das ist ohne Vertrag gekauft.
Wollt bloß wissen ob ihr da schon irgendwie Erfahrungen drin habt oder davon gehört und so.
 
moby_jones schrieb:
Mal ne persönliche Sache: wie skrupellos kann ein Verkäufer sein einer 68jährigen und ner 13jährigen ein 600!!! Telefon anzudrehen:freak:


Der Unterton "Betrug" gefällt mir mal gar nicht, vor allem wenn eine erwachsene Frau einen regulären Kauf tätigt.
Zudem, was heisst hier "skrupellos"...wenn eure 68 jährige Oma nicht senil ist (und da sie mit der 13 jährigen Enkeling rumläuft denke ich mal nicht) sollte sie wissen dass man nicht 600€ so auf den Tisch knallt oder? Außer sie hat das nötige Kleingeld und dann verstehe ich das Gehäule nicht? Also immer langsam mit den jungen Pferden bevor man Jemanden Täuschung vorwirft, vielleicht mal mit der OMA reden bevor du hier rumbrüllst, Löwe? Und die 13jährige hat sicher nicht zum Kauf "gedrängelt" um das neueste tollste Smartphone zu bekommen?

Zum Fall: es gibt KEIN WIDERRUFSRECHT beim Ladenkauf, außer du kannst beweisen dass:
1. das Produkt nicht so funktioniert wie es verkauft wurde, z.b. weil es kein LTE hat obwohl der Verkäufer das gesagt hätte
2. Oma ist nicht Geschäftsfähig ergo nicht zum Kauf berechtigt

Lösung:
1. zum Shop gehen und auf Kulanz hoffen (oder O2 direkt anrufen)
2. Vertrag+Gerät an eine andere Person überschreiben/verkaufen (Ebay)
3. Gerät verkaufen und dann den Vertrag vorzeitig kündigen und Ausgleichszahlung mit Verkaufserlös des Gerätes begleichen

Am besten noch gleich solange das S3 knapp ist und gutes Geld für gebrauchte Geräte bezahlt wird.

P.S. zudem werde ich den Verdacht nicht los dich ärgert nicht der Kauf vom S3 an sich, sondern der überteuerte Kauf (600€) weil das Gerät billiger zu haben ist? So verständlich das auch wäre muss man nicht gleich "Betrug" brüllen, sondern mit Oma/Kind reden dass man solche Käufe bei solchen Summen nicht uninformiert tätigt. Dabei lernt das Kind noch was.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bias schrieb:
das recht mit 14 tage besteht auch wenn du es im laden kaufst ^^

Nein! Beim stationären Kauf kann man nur auf die Kulanz hoffen :-)

TNM hat es richtig geschrieben, mehr kann man nicht hinzufügen!
 
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