Hi Leute, ich habe ein Problem.
Habe vor etwas über 6 Monaten einen Audi A4 Baujahr 2000 privat verkauft. Habe hierzu den Vordruck von mobile.de genutzt.
Heute komme ich nun aus dem Urlaub zurück und habe ein Brief vom Anwalt im Briefkasten. Das Fahrzeug wäre ein Unfallfahrzeug, hatte im Jahr 2001 einen Heckschaden.
Ich habe das Fahrzeug als meines Wissens Unfallfrei beschrieben, wie auch mir der Vorbesitzer dies versichert hat.
Habe dann eben gleich den Vorbesitzer angerufen und er hat gesagt, kein Problem, ich bezeuge, dass niemand etwas von einem Unfallschaden wusste. (ich war der 4 Halter)
Nun ist aber das "Problem" das im Anwaltsschreiben folgendes steht:
Der in dem von Ihnen vorgelegten Vertragsvordruck enthaltene Ausschluss "der Gewährleistung" ist unwirksam, da die zwingend erforderliche gesetzliche Ausnahme von Personenschäden nicht enthalten ist.
Ist das tatsächlich so?
Wäre dankbar für eine Aussage von personen die sich damit AUSKENNEN, bitte keine Prognosen.
Habe vor etwas über 6 Monaten einen Audi A4 Baujahr 2000 privat verkauft. Habe hierzu den Vordruck von mobile.de genutzt.
Heute komme ich nun aus dem Urlaub zurück und habe ein Brief vom Anwalt im Briefkasten. Das Fahrzeug wäre ein Unfallfahrzeug, hatte im Jahr 2001 einen Heckschaden.
Ich habe das Fahrzeug als meines Wissens Unfallfrei beschrieben, wie auch mir der Vorbesitzer dies versichert hat.
Habe dann eben gleich den Vorbesitzer angerufen und er hat gesagt, kein Problem, ich bezeuge, dass niemand etwas von einem Unfallschaden wusste. (ich war der 4 Halter)
Nun ist aber das "Problem" das im Anwaltsschreiben folgendes steht:
Der in dem von Ihnen vorgelegten Vertragsvordruck enthaltene Ausschluss "der Gewährleistung" ist unwirksam, da die zwingend erforderliche gesetzliche Ausnahme von Personenschäden nicht enthalten ist.
Ist das tatsächlich so?
Wäre dankbar für eine Aussage von personen die sich damit AUSKENNEN, bitte keine Prognosen.