Probleme Mediamarkt Gewährleistung

McBash

Lieutenant
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Und zwar habe ich im Moment mit meinem Mediamarkt vor Ort ziemlichen Stress.

Ich habe mir Ende Mai ein Galaxy Nexus Smartphone gekauft (349€). Bereits nach 4 Wochen blieb das Gerät immer wieder hängen. Bin dann zum MM gefahren und die haben dann direkt in der Filiale das Andorid OS neu aufgespielt und es ging wieder alles.

Nach weiteren 4 Wochen ging an dem Gerät nichts mehr. Wieder ab zum MM, diesmal wurde es zur Rep eingesendet.

Hab nach rund 10 Tagen das Gerät wieder erhalten. Was mir aufgefallen ist, dass ich immer wieder kein Netz hatte. Vor einer Woche dann, hatte ich dauerhaft kein Empfang mehr. Hab dann die Simkarte entnommen und dabei ist mir ein Kontakt vom Simkartenslot engegengekommen.

Also wieder ab zum MM. Wieder musste das Smartphone eingesendet werden. Gestern bekam ich dann eine SMS, dass mein Nexus zur Abholung da ist. Als ich dann beim MM war, traf mich fast der Schlag. Gerät unreparariert zurück, da Angeblich mechanisch durch Eigenverschulden "Unsachgemäßer Reparaturversuch" verursacht.

Dies stimmt natürlich nicht. Habe an dem Gerät nie etwas gemacht.

Habe dann den Geschäftführer verlang, dieser war eigentlich sehr freundlich und bat mir an, in den nächsten 2 Tagen die Reparaturfirma zu kontaktieren und zu erfragen wie sie darauf kommen, dass dies eine mechanische Beschädigung durch den Kunden sei. Er selbst sehe darin kein eigenverschulden wenn so ein filigraner Pin mal abbricht. Er wolle sich jedoch absichern.

Da er nun so freundlich war, dachte ich mir ich warte nun ab.


Meine Frage ist nun, was tun wenn die Werkstatt ihm wieder sagt, Kunde selbst schuld.


Ich habe doch eine Gewährleistung gegenüber dem MM. Da ich noch in den ersten 6 Monaten bin, müssen die mir beweisen, dass ich diesen defekt verursacht habe. Dies können Sie meines erachtens nach jedoch nicht. Der defekt ist meiner Meinung nach beim zweiten Reparaturversuch beim Hersteller entstanden.


Wäre für Tipps dankbar wie ich mich gegenüber MM verhalten soll.
 
McBash schrieb:
Ich habe doch eine Gewährleistung gegenüber dem MM. Da ich noch in den ersten 6 Monaten bin, müssen die mir beweisen, dass ich diesen defekt verursacht habe. Dies können Sie meines erachtens nach jedoch nicht.

Woher hast du das her?

Der Händler muss nur die Anfänglichkeit widerlegen! Da die Pins bis zur Reklamation einwandfrei waren, kann man nicht automatisch davon ausgehen, dass der fehler von anfang an vorhanden gewesen sei
Wenn wirklich Pins gebrochen sind, dann geht man in der Regel von "unsachgemäßigen" Handhabung aus!
 
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Lass dich nicht abwimmeln. Dein erster Ansprechpartner bleibt MM. Und nur weil ein Pin abgebrochen ist, bedeutet das nicht das er nicht vorher schon defekt war. Wie du schon richtig sagst, besonders in den ersten sechs Monaten bist du gut abgesichert. Auch ist hier der Anwalt im Zweifel gar nicht verkehrt, wenn MM sich quer stellt. Ich würde an deiner Stelle MM eine Frist zur Nachbesserung geben, andernfalls Rechtliche Schritte ankündigen und auch umsetzen.

Beachte hier im Forum sind einige viele selbst Verkäufer und antworten dir dementsprechend aus der Sicht eines Verkäufers, erstmal die Schuld dem Kunden zuschieben ;). Besonders wenn es um Media Markt und Saturn geht.
 
Das Gerät hat keinen Empfang und du hast den Simkartenslot beschädigt, da würde ich als Verkäufer wohl auch die Nacherfüllung verweigern.
 
@ Doc Foster

Kannst du mir die Lottozahlen für Samstag sagen. Scheinbar kannst du Hellsehen, wenn du behauptest ich hätte den Slot beschädigt. Manchmal kann ich nur den Kopf schütteln, was für Menschen im Netz unterwegs sind.

Spare dir jegliches noch kommende Kommentar!
 
Hab dann die Simkarte entnommen und dabei ist mir ein Kontakt vom Simkartenslot engegengekommen.

Ich habe das so interpretiert, dass dir beim Herausnehmen der Simkarte etwas herausgebrochen ist, bzw. das jedenfalls nicht auszuschließen ist.

Falls das nicht der Fall ist, hast du dich einfach missverständlich ausgedrückt.

Mit deiner dumm-dreisten Art kannst du aber von mir hier keinen fachlich fundierten Beitrag mehr erwarten, so geht man mit anderen nicht um, wenn man kostenlos Hilfe erwartet.
 
Doc Foster schrieb:
Ich habe das so interpretiert, dass dir beim Herausnehmen der Simkarte etwas herausgebrochen ist, bzw. das jedenfalls nicht auszuschließen ist....

Selbst wenn es dem Benutzer passiert sein sollte muss MM dieses beweisen. Das wird dem Markt aber unmöglich sein, so oft wie das Handy in fremden Händen war ist es doch einem Techniker passiert! ;)
 
Fu Manchu schrieb:
Selbst wenn es dem Benutzer passiert sein sollte muss MM dieses beweisen. Das wird dem Markt aber unmöglich sein,

Warum?
Warum muss der Media-Markt beweisen, dass der Kunde dies gemacht hat?!
Der Kunde muss immer einen "typischen" Sachmangel nachweisen!

Da die Pins bei Übergabe der Ware einwandfrei waren, kann man nicht dies als einen typischen Sachmangel nehmen, oder brechen neuerdings Pins von alleine ab?!
Ergänzung ()

McBash schrieb:
Der defekt ist meiner Meinung nach beim zweiten Reparaturversuch beim Hersteller entstanden.
Kannst du Hellsehen? Oder warum beschuldigst du den Hersteller?
Du reagiert ziemlich gereizt, wenn jemand sagt, dass du es beschädigt hast, was logischerweise nach deiner Schilderung jeder Denken würde, aber gleichzeitig beschuldigst du die Werkstatt:rolleyes:

Abgesehen davon hast du uns nicht mal die ganze Geschichte erzählt!
 
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Ribery88 schrieb:
Warum?
Warum muss der Media-Markt beweisen, dass der Kunde dies gemacht hat?!
Der Kunde muss immer einen "typischen" Sachmangel nachweisen!...

Bei der Gewährleistung liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, danach 18 Monate beim Käufer.

http://www.wissen.de/das-neue-gewaehrleistungsrecht-rosige-zeiten-fuer-verbraucher

Ribery88 schrieb:
...Da die Pins bei Übergabe der Ware einwandfrei waren, kann man nicht dies als einen typischen Sachmangel nehmen, oder brechen neuerdings Pins von alleine ab?!...

Was der MM beweisen muss. Und ja, die Pins waren von Anfang an angeknackst, davon muss man in den ersten 6 Monaten ausgehen, denn sie sind ja abgebrochen. Gegenbeweis bei MM.
 
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Hallo Fu Manchu,

du musst den § 476 schon bis zum Ende lesen, denn es gibt durchaus Mängel, bei denen die gesetzliche Vermutung nicht greift.

I.Ü. könnte der Reparaturdienstleister hier mit einem Protokoll durchaus belegen, dass beim ersten Einschicken der Simport noch intakt war.

Dann stellt sich nämlich nur noch die Frage, ob und von wem der Simport während der Reparaturen beschädigt wurde, was mit der gesetzlichen Sachmängelhaftung nicht mehr viel zu tun hat, sondern ganz einfaches Schadensrecht ist.
 
Genau so ist es Doc Foster!
Und darauf bezieht sich meine Argumentation!

Zum Thema, dass der Techniker die Sim-Kontakte beschädigt hat!
Deswegen habe ich auch geschrieben, dass der TE uns nicht die ganze Geschichte erzählt hat, denn wir wissen nicht, was die Werkstatt überhaupt bei der ersten Reparatur gemacht hat!
Angenommen es wurde nur ein Software Update durchgeführt oder Bauteile getauscht, die überhaupt nichts mit den Sim-Kontakte zu tun haben, da kann man nicht automatisch darauf schließen, dass es die Werkstatt gemacht hat, und wenn ich mich Richtig erinnere muss dies auch der Kunde nachweisen, dass die Werkstatt die Kontakte beschädigt hat oder?

Ganz so Einfach ist die Geschichte nicht, wie es einige hier vermutet haben!

Aber vielleicht hat der TE ja Glück und der MM Geschäftsführer bekommt es irgendwie hin, wobei dies echt schwierig wird.
 
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Lieber Te, setzte MM eine Frist zur Nachbesserung. Wenn diese nicht eingehalten wird gehe zum Anwalt oder zur Verbraucherzentrale. Hier im Forum wirst du keine Sachkundige Meinung bekommen. Ribery hat einst sogar einem Anwalt unterstellt keine Ahnung zu haben, als dieser seinem Mandaten erklärt hatte das er gegen Saturn gute Chancen hatte bzgl. Gewährleistung, hätte er nicht so reagiert wie er es tat.

Auch gibts erst vor kurzem erhobene Studien, wo der Einzelhandel bewusst die Gewährleistung ignoriert und den Kunden an die Garantie verweist wo man dann weniger Rechte hat.
 
@XYN

Du weißt schon, dass die Sim Kontakte direkt an der Hauptplatine befestigt sind?
Im Gegensatz zu dir spreche ich aus Erfahrung und zum Thema Anwalt, das war meine Meinung, warum sollte ich nicht sagen, dass der Anwalt meines Erachtens keine Ahnung hatte? ( Gibt ja auch schwarze Schafe in diesem Bereich). Abgesehen davon hast du überhaupt keine Ahnung, ein Anwalt geht immer mit den höchstmöglichen Anforderungen ins Rennen ( Gerechtfertigt oder nicht Gerechtfertigt), um noch am Ende mit etwas raus zu kommen, das kann ich gut beurteilen, da ich sehe was für Anforderungen von Anwälten kommen.

PS: Aber du postest ja zu jedem Thread etwas und daher empfehle ich einfach, dass Gegenteil was du sagst zu machen, meistens liegt mir man Richtig, sowie du einem anderen TE empfohlen hast die vermeintlich Demo von Windows 7 ohne einen Key zu installieren, um den Rechner über Ebay zu verkaufen.
 
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Media Markt und Saturn verstoßen gegen geltendes deutsches Recht. Sie halten sich nicht an die Gewährleistungsansprüche des Kunden. Schlimmer noch, man wird belogen bis zum äußersten.

Die einfachste Lösung ist, dort nichts mehr zu kaufen außer vielleicht Papier oder Rohlinge.

Bei Amazon passiert einem soetwas nicht. Ich hatte vor kurzem erst einen ähnlichen Fall.

Du kannst nur den Druck aufrecht erhalten und im Notfall müsstest du klagen.
 
Ich kann mich vorliegend der Meinung derjenigen, die hier einen Gewährleistungsanspruch verneinen, nicht anschließen.

Entweder habe ich eine wertvolle Information überlesen (was ich aber nicht glaube), oder aber es wird der typische Fehler von Jurastudenten der ersten Semester bei der Sachverhaltsbeurteilung gemacht: Es werden auf unzulässige Weise Ersatzursachen hinzugelesen, welche sich aus dem Sachverhalt als solche nicht ergeben.

Wenn ich die Schilderung des TO richtig verstehe bestand seine einzige "Manipulation" des Gerätes darin, eine SIM-Karte zu entnehmen. Dies ist gebrauchsüblich (es sei denn, die Entnahme der SIM-Karte durch den Kunden ist bei besagtem Modell nicht vorgesehen; dies entzieht sich meiner Kenntnis).

Bei ordnungsgemäßem Ein- und Ausbau einer SIM-Karte dürfen selbstverständlich keine Beschädigungen erfolgen können.

Kam dem TO nun bei ordnungsgemäßem Ausbau der SIM-Karte ein Kontakt entgegen, so gilt die Vermutung des § 476 (Beweislastumkehr) selbstredend uneingeschränkt. Denn als wahrscheinlichste Ursachen kämen hier defekte Lötstellen und Mikrofrakturen im Material in Betracht, die bei Übergabe zwar vorhanden, aber nicht ersichtlich waren (versteckter Mangel).

Insoweit und nur dann, wenn meine Interpretation und insbesondere die Sachverhaltsschilderung vorliegend zutreffend, liegt die Beweislast für eine mangelfreie Übergabe vorliegend beim Händler.

Sofern nicht (wie oben geschildert) die Entnahme der SIM-Karte durch den Kunden durch technische Einrichtungen verhindert werden sollte und sofern nicht eine Manipulation an den Kontakten (zB das Säubern, Verbiegen) seitens des TO erfolgte, kann der Hinweis der Reparaturfirma auf unsachgemäße Reparatur keinerlei Rechtsfolgen auslösen. Mithin auch nicht die Gewährleistungspflicht umgehen oder den Sondertatbestand des § 476 in seiner Wirkung beeinflussen.

Infolgedessen komme ich vorliegend - sofern die von mir genannten Bedingungen erfüllt wurden und die Darstellung des TO richtig ist - zu dem Ergebnis, dass vorliegend sehr wohl das Gewährleistungsrecht in Anspruch genommen werden kann.


MfG,
Dominion.
 
Ribery88 schrieb:
@XYN
Abgesehen davon hast du überhaupt keine Ahnung, ein Anwalt geht immer mit den höchstmöglichen Anforderungen ins Rennen ( Gerechtfertigt oder nicht Gerechtfertigt), um noch am Ende mit etwas raus zu kommen, das kann ich gut beurteilen, da ich sehe was für Anforderungen von Anwälten kommen.

bist du Anwalt? Richter? Oder wieso kannst du das beurteilen als Verkäufer ob die Forderung eines Anwalts gerechtfertigt ist oder nicht?

Ribery88 schrieb:
sowie du einem anderen TE empfohlen hast die vermeintlich Demo von Windows 7 ohne einen Key zu installieren, um den Rechner über Ebay zu verkaufen.

kannst du das Belegen das meine Aussage falsch dort war? Bitte komm mir nicht mit der Lizenzbestimmung. Auch diese können ungültige Klauseln haben. Bitte mit einem richterlichen Urteil. Nein? Dachte ich mir.

Sonst siehe Dominion, hat damit alles gesagt was es zu sagen gibt.
 
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