Ich muss mich hier mal Spraadhans anschließen, entscheidend bei der gegenseitigen Vertragsannahme ist das Zustandekommen des Vertrages, eben dies erfolgte telefonisch, womit das Rückgaberecht nicht verwirkt wurde. Entscheidend ist dabei, dass er zum Zeitpunkt der Bestellung die Ware nicht persönlich prüfen konnte, sondern dies erst nach Lieferung/Abholung geschehen kann. Siehe dazu auch §§312 ff. BGB.
Als Beispiel einmal Amazon: Laut BGB erfolgt der Vertragsschluss durch zwei in Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen, eben der Antrag und die Annahme. Allerdings gibt den Antrag hier der Käufer ab, fraglich ist jedoch, wann Amazon den Antrag annimmt.
Denn, und hier liegt das große Problem des Widerrufsrechts, die Widerrufsbelehrung muss vor oder bei Vertragsschluss erfolgen (vgl. §355 Abs. 2 BGB), sonst gilt Monatsfrist. Ein Link (hier klicken für Widerrufsbelehrung und AGB, o.ä) reicht nicht, auch ein Häkchen bei “habe ich gelesen und akzeptiert” erfüllt die Vorgaben nicht. So kommt es, dass es bei Verträgen im Internet oder über andere Telekommunikationswege ohne direkten Kunden/Verkäuferkontakt nur sehr, sehr selten zu einer 14-Tage Frist, sondern meist zu einer Monatsfrist (§355 Abs. 2 BGB ) manchmal sogar zu einem unbefristeten Widerrufsrecht (§355 Abs. 3 BGB) kommt.
Auch ein Test des erworbenen Artikels mindert mitnichten den Wert, dies kann nur nach längerer Zeit in Form von Gewährleistungsansprüchen oder Garantiefällen eintreten. Es muss dem Käufer in der Zeit die Möglichkeit gegeben werden die Ware ausführlich bzw. wie im Laden bei sich zu Hause zu testen. Der Erwerb des Produktes ohne es auszupacken oder zumindest die OVP zu öffnen erfüllt diesen Anspruch nämlich nicht, daher kann auch keine Wertminderung bei normal getesteten Produkten eintreten, kleinere Kratzer oder eine geöffnete OVP gehören dabei zum zu akzeptierenden Risiko des Verkäufers, welcher ja genau dieses Recht seinem Käufer - gestützt durch das BGB - einräumt. Eine Wertminderung dürfte daher im vorliegenden Fall nicht rechtens sein.
Grüße,
franeklevy