Probleme mit Motorradwerkstatt

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Habe ne Yamaha die nicht richtig läuft. Hab sie also in der Werkstatt abgeben....

Er hat alles nach und nach geprüft aber letztendlich den Fehler nicht gefunden.

Ich hab dem Kerl gesagt alles was über 250€ geht möchte ich bitte ne kurze Info.

Jetzt sagte er mit ich soll 420€ Bar mitbringen, aber das Motorrad läuft immer noch nicht.

Kann man da was machen?

Muss ich sofort bar zahlen oder kann ich auch ne Überweisung verlangen? Darf er mein Motorrad einbehalten?
 
Grundsätzlich kann eine Werkstatt nichts abrechnen was nicht mit Kunden ausgemacht wurde. Punkt für dich...
Allerdings hast du keinen Kostenvoranschlag (schriftlich)
Lasse dir erstmal eine Rechnung zukommen mit den korrekt aufgeführten Arbeiten. Eigentlich darf die Werkstatt nur "im Rahmen der zumutbaren Kosten" den Fehler suchen.
Wären die ausgemachten 250 für Reparatur sowieso Obergrenze.
Erfolglose Reparatur = Kleine Kohle.


Und jein, die dürfen die Zulassung und KFZ als Pfand behalten, aber du signalisiert Zahlungsbereitschaft (die 250), dann begibt sich die Werkstatt auf dünnes Eis. (Eigentum, Nutzungsausfall usw)

Weitere Schritte sind auf Vertragserfüllung (Reparatur) bestehen - weil dafür sollst du ja zahlen.....
Wenn du nicht gleich mit RA anrücken willst ist die Verbraucherzentrale und Handwerkskammer gute Adresse.
Die haben nötigenfalls Adressen für Schlichter.
Ansonsten RA, verklagen.....hat ja Zeit bis Frühjahr^^
 
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Für was denn 460€? Drück dem ka. 50€ für die Arbeitszeit(Überprüfung) in die Hand. Und das ist eigentlich schon zuviel. Die reine Prüfung zählt eigentlich zum guten Service und ohne Zustimmung deinerseits dürfen die gar nichts machen z. B Kauftteile bestellen oder so. Und hier ist ja nichts passiert.

Am besten direkt ein Schreiben/Email aufsetzen , in den zu den genannten Betrag nicht akzeptierst. Aus gutem Willem bietest Ihnen die 50€ für die Arbeitszeit an. Gleichzeitig um Herausgabe des Fahrzeug bzw. dass du das diese Woche abholsts. Sollte das nicht funktionieren sind weitere Schritte möglich etc pp. Solchen Saftläden muss man direkt sagen, wo der Hammer hängt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kann ich da einfach mein Motorrad abholen und erst später zahlen oder muss ich mein Motorrad "frei kaufen" hab jetzt von einem Kollegen erzählt bekommen das er dort auch schlechte Erfahrung gemacht hat. Würde mein Motorrad erst gerne mal abholen und unter die Lupe nehmen bevor ich ihm Geld in den rachen werfe. Oder kann er darauf bestehen das ich erst zahlen muss?
 
Grundsätzlich verlangst du eine Rechnung. Mit Erhalt der Rechnung zahlst du noch nicht, sondern schaust erstmal in Ruhe.
Dort müssen die Arbeiten ja aufgeführt sein. Und zwar Arbeiten (!)
Falsche Diagnose, gescheiterten Repaturversuch braucht kein Kunde zu zahlen. (so klingt es von deiner Seite ja)
Nicht diskutieren, Rechnung erfragen, gehen....prüfen.
Ist das gegen jede Absprache: Verbraucherzentrale, HK....nötigenfalls RA.
KFZ vorher machen bestenfalls Werkstätten mit Stammkunden.
 
Also kann ich hingehen, eine Rechnung verlangen mein Motorrad mitnehmen zuhause prüfen und dann zahlen wenn er das gemacht hat was auf der Rechnung steht?

Würde 2 bekannte mitnehmen zum Termin, damit wenn er was sagt genügend augen und Ohren vorhanden sind.

Oder darf er das Motorrad einbehalten?
 
Er darf das Motorrad nicht behalten. Es ist Dein Eigentum. Ich würde direkt die Polizei anrufen, wenn er es nicht rausrückt wg Diebstahl.
 
Verweise u. a. auf Beitrag 3, aber scheinst ja die ganzen Hilfestellungen hier zu ignorieren..
 
Registrierung schrieb:
Wenn eine Reparatur ja zum Erfolg geführt hat ok. In meinem Fall ist das nicht so.

https://www.handelsblatt.com/mobili...tt-wenn-die-rechnung-zu-hoch-ist/6700346.html

Und merke für die Zukunft: immer einen schriftlichen Auftrag erteilen

turbo1 schrieb:
Verweise u. a. auf Beitrag 3, aber scheinst ja die ganzen Hilfestellungen hier zu ignorieren..

Und aus welcher rechtlichen Grundlage leitest Du die 50€ her?

Der Stundensatz im KFZ-Bereich liegt bei über 120€ für einen Mechaniker. Fehlersuche, insbs. wenn nicht sofort klar erkennbar ist, was die Ursache ist, kann schnell sehr teuer werden.
 
Hatte eine Abmachung via SMS. Er sollte Info machen wenn die 250€ überschritten werden sollten. Ohne mein OK hat er Teile bestellt und kein Preis dafür genannt. Dann später paar Tage, Rechnung 390€ hat arbeiten ausgeführt ohne meine schriftliche Einverständnis. Also........ Werde Samstag hin und dann sehen was ist.... Fakt Motorrad läuft nicht, Fehlersuche umsonst..... 250€ ums doppelte überschritten... Finde ich einfach nicht ok...
Frage ist einfach wer da im Recht ist
 
Die SMS ist doch prima, damit hat man was in der Hand
 
Registrierung schrieb:
Er sollte Info machen wenn die 250€ überschritten werden sollten. Ohne mein OK hat er Teile bestellt und kein Preis dafür genannt.
Witzlos. SMS reicht absolut- und er hätte dich erreichen können.
Wenn du die 250 zahlst hast du ein Recht auf Reparatur (Vertrag)
Für erfolglose Reparatur zahlst du nichts.
Er könnte die Maschine als Pfand gegen Reparatur halten. Allerdings nicht bis zur letzten Konsequenz (wenn du zB Anzahlung leistet....also Zahlungswillen zeigst muss er Karre herausgeben) und schon garnicht für halbgare unvollständige zu teure Reparatur.
Rechnung abholen oder zusenden lassen. Also Rechnung mit Arbeit und Stempel. Keinen Zettel mit Zahl.
Nicht rumdiskutieren. Auch die alten Teile könnten zum Problem werden. Hat der obligatorisch zB Zündkerzen getauscht aber die alten sind gefallen oder entsorgt geht das Geschacher los.
Daher hol dir professionelle Hilfe.
 
Wenn du nicht oder nur teilweise im Vergleich zu seiner Forderung zahlst und er Teile verbaut hat, die den Preis deiner Zahlungsbereitschaft übersteigen, kann er die, sofern deine Teile noch vorhanden sind, zurückbauen.
Auf seinen Eigentumsvorbehalt und seine Kosten.

Rechnung mit aufgeführten Arbeiten und Teilen verlangen, mit einem Zeugen zum Gespräch dahin.
Wenn du sofort mit irgendwelchen Maximalpositionen kommst, kann das sehr schnell sehr hässlich und vor allem langwierig werden.
 
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