Prozessor an den Seiten leicht abgeschrappt?Schädlich/weniger Lebensdauer?

A

asus1889

Gast
Hallo,

ich habe einen Prozessor vor ein paar Monaten bei Ebay gekauft! Dieser war spott billig (50 % vom Neupreis). Leider war er hingegen der Artikelbeschreibung (neu, unbenutzt) an den Seiten des grünen Trägermaterials neben dem Heatspreader (Platine) leicht abgeschrappt (man sieht schon das helle Material). So als wenn jemand im falschen Winkel den Kühler aufgesetzt hätte und dabei die Kanten beschädigt hat. Ich glaube zwar das an diesen Stellen keine Leiterbahnen verlaufen. Bin mir da aber nicht so sicher. Der Prozessor verrichtet seinen Dienst tadelos und hat sogar ohne Fehler 12h Prime ausgehalten .

Ich stelle die Frage, weil ich wissen will ob diese "Beschädigung" Einfluss auf die Lebensdauer der CPU hat.

Vielen Dank.

asus1889
 
Solange keine Leiterbahnen bzw. Bauteile beschädigt sind und sich der "Schaden" nur auf den Beginn der Platine beschränkt, kann es keinen Einfluss auf die Lebensdauer haben.

Ein Bild wäre aber sicherlich nicht verkehrt.
 
Ja, aber dazu müsste ich ihn wieder ausbauen. Ich habe ein Beispielfoto angehängt, damit man sieht welchen Rand ich meine. Er ist auch nicht durchgängig durchbrochen sondern nur in der Nähe von zwei Ecken auf einer Länge von ca. 2 mm.

Man kann ihn so leider auch nicht wieder ohne riesigen Verlust (selbst zu meinem Kaufpreis von ca. 50 %) verkaufen und mehr als eine negative Bewertung konnte ich dem Verkäufer (mit über 140 positiven Berwerungen) auch nicht geben. Paypal wollte ein Gutachten sehen, das natürlich den Wert von ca. 35 Euro massiv überschritten hätte.

Auf der Verpackung ist meine ich zu wissen so ein K&M Garantieaufkleber (steht u.a. drauf 11 Karlsruhe). Aber ich glaube nicht, dass K&M mir die passende Rechnung raussucht. Weil ohne die ist auch die Garantie für den Eimer. Hat der Prozessor selbst mit Rechnung überhaupt noch Garantie? Oder zählt das (mechanische Beschädigung) schon zu den Killerkriterien?
 

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Athlon X2 250 hatte auch so eine Art Fase an den Kanten gehabt als ich den neu gekauft hatte.
Hat(te) keinerlei Einfluss auf die Funktion der CPU.



[EDIT]

Hast ja schon nen Bild mit ner Beschreibung gebracht.

Ist völlig normal und hab ich schon bei etlichen CPUs so und ähnlich gesehen ... absolut keinerlei Grund zur Besorgnis.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Edit)
Normal, ein kleiner Produktionsschaden, komplett egal.
Solche Stellen findest du so gut wie an jeder Platinenkante.

Bei 35€ kannst du doch gar keinen riesen Verlust haben, selbst wenn du ihn verschenkt ist der Verlust recht gering... 1x essen gehen..
 
Der Prozessor kostet neu im Moment, im besten Fall, 75 Euro. Also ist das schon ein Schaden wenn man den ganz neu kaufen muss.
 
asus1889,

wenn man garantiert eine neue CPU haben will, kauft man Boxed, sprich versiegelt.
Gerade bei Ebay-Händlern, die tray ''spottbillig'' verkaufen, muß man immer damit rechnen eine schon mal eingebaute zu bekommen.

Die Abnutzung der CPU Oberfläche beeinträchtig die Funktion in keiner Weise.


M.f.G
 
Das ist absolut ok und kein mangel. Abgesehen davon läuft die CU ja, was sie nicht tun würde wenn Sie beschädigt wäre.
 
ludi.1 schrieb:
asus1889,
wenn man garantiert eine neue CPU haben will, kauft man Boxed, sprich versiegelt.

Die CPU war in einer Boxedverpackung mit entsprechendem Kühler. Nur das Siegel war schon durchbrochen und der Boxed-Kühler benutzt (Nur noch verschmierte Reste des Wärmeleitpads vorhanden).

Perling83 schrieb:
sieht doch genauso aus ? oder ?


Meine CPU sieht nicht so unbeschädigt, jungfräulich aus. Und es ist ein Athlon II, kein Phenom II gewesen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ist ja auch egal was für ein Prozessor das ist. Du hast nur nen Kratzer in der Trägerplatine. Und da laufen am Rand keine Verbindungen.
 
Ich verstehe nicht,

warum Du nicht gleich storniert hast, da das Siegel gebrochen war.

Es lag eine einseitige Verletzung des Kaufvertrages vor, da keine, wie in der Beschreibung, ausgewiesene Neuware versand wurde.
 
Privatverkauf hin oder her, das ist unerheblich.

Da in der Artikelbeschreibung steht '' neu, unbenutzt '' steht
und dieses nicht der Fall ist.
Sprich, wenn Du jemanden hast der, bezeugen kann, dass das Siegel der CPU schon aufgebrochen war,
kannst Du den Verkäufer wegen arglistiger/ bewusster Täuschung drankriegen.
Damit ist jeder Kaufvertrag hinfällig, sowohl Privat als auch Gewerblich.
 
Aber dazu muss man zumeist erst mal vor Gericht ziehen, um eine Zivilklage durchzusetzen. Ohne Rechtsschutzversicherung wird das dann ein sehr teueres und nervenaufreibendes Unterfangen. Wegen 35 Euro würde ich mir sowas nie antun.

Edit:

Ich habe die Rechnung von K&M erhalten:

Kaufdatum: 30.10.2010 (K&M), Verkaufsdatum (Ebay): 26.06.2011

Damit sollte bewiesen sein das der Prozessor ca. 8 Monate in Gebrauch war.
 
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