Quellenangabe bei Einleitung der Bachelorarbeit nicht ganz klar

Peter_2498

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Ich habe, bevor ich mit der geschichtlichen Einleitung meiner Bachelorarbeit begonnen habe, eine sehr ausführliche geschichtliche Einleitung zu dem Thema in einem Buch A gelesen. Vorallem die Zitate, welche dort verwendet wurden,(alle Zitate sind aus so einem alten kleinen Buch B, von vor 80 Jahren, ca. 60 Seiten) waren richtig gut. Ich hab mir dieses Buch B, ausgeliehen(gab es zum Glück in unserer Bibliothek) und habe mir selbst die Zitate aus dem Buch rausgesucht, die ich für meine Einleitung benutzen will(auch Zitate, welche in dem Buch A nicht thematisiert werden). Um diese Zitate drum, habe ich dann meine eigene Einleitung geschrieben(bis dahin hatte ich Buch A schon längst zurückgeschickt). Meine Einleitung ist natürlich viel kürzer als in Buch A, weil ich nicht so viele Zitate benutzt habe. Die Frage ist inwiefern ich auf Werk A verweisen muss. Es ist nichts abgeschrieben, aber da meine Einleitung ebenfalls auf einigen dieser Zitate basiert, ist da natürlich eine Ähnlichkeit zu erkennen. Das Werk A steht natürlich im Literaturverzeichnis, weil es mir dementsprechend geholfen hat, aber muss ich es sonstwo noch erwähnen ? Nichts aus Buch A wurde paraphrasiert, da die Zitate selbst absolut klar sind und man um diese herum problemlos eine Einleitung schreiben kann.
 
Dir ist anscheinend nicht bewusst, dass du nicht nur wörtliche Zitate angeben musst, sondern vor allem auch Quellen zu benennen hast, deren Inhalte du sinngemäß wieder gibst.

Ins Literaturverzeichnis kommt auch ausschließlich die Literatur, die in mindestens einer Quelle (Fußnote der im Text) genannt wurde.


An welcher Hochschule bist du denn, dass das a) nicht deutlich in den Leitlinien steht und b) du bis zum Bachelor ohne solche Grundlagen durchgekommen bist?
 
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Idon schrieb:
Dir ist anscheinend nicht bewusst, dass du nicht nur wörtliche Zitate angeben musst, sondern vor allem auch Quellen zu benennen hast, deren Inhalte du sinngemäß wieder gibst.
Doch das ist mir bewusst. Die Einleitung von Buch A basiert genau so nur auf diesen Zitaten. Wenn ich mir Buch B besorge, fast komplett durchlese und dann damit arbeite, dann gebe ich doch nicht aktiv Inhalte aus Buch A wieder, denn Buch A basiert doch selbst auf diesen Zitaten. Fast alles was ich in der Einleitung geschrieben habe, stammt von den Zitaten aus Buch B. Wenn ich Infos aus Buch A wiedergegeben habe, welche nicht aus den Zitaten von mir folgen, dann wurde das auch gekennzeichnet. Ich hab dieses Frage schon mehreren Leuten gestellt, sowohl in Foren als auch meinen Kommilitonen(verschiedener Unis) und man ist sich uneinig.
 
Alles, was in irgendeiner Weise von Anderen zitiert oder übernommen wird, muss gekennzeichnet werden. Dabei ist es egal, ob du es direkt oder indirekt, teilweise oder komplett machst.

Peter_2498 schrieb:
Fast alles was ich in der Einleitung geschrieben habe, stammt von den Zitaten aus Buch B.
Damit ist doch schon alles gesagt, oder?

PS: Absätze wäre schön :)
 
Du könntest einen Satz in einer Fußnote schreiben, dass du auf Buch B durch die Lektüre von Buch A gekommen bist. Das wäre eleganter, als zu verschweigen, dass du ohne Buch A nie auf Buch B gestoßen wärst.
 
Danke erstmal für eure Antworten

error schrieb:
Damit ist doch schon alles gesagt, oder?
Alles was nicht aus den Zitaten folgte und ich trotzdem behauptet habe, ist natürlich nach Werk A zitiert worden.
gimmix schrieb:
Du könntest einen Satz in einer Fußnote schreiben, dass du auf Buch B durch die Lektüre von Buch A gekommen bist. Das wäre eleganter, als zu verschweigen, dass du ohne Buch A nie auf Buch B gestoßen wärst.
Ja genau, das hatte ich mir ebenfalls gedacht.
 
Hä?

Man muss, sofern irgendwie dranzukommen ist, die Primärquelle angeben, also Buch B. Blindzitate (= Buch A verweist auf B, B aber nicht vorhanden) sind unzulässig, ebenso das Verweisen auf Sekundärquellen (= Buch A, welches eigentlich auf Buch B verweist).

Es ist usus, dass man sich ein Buch holt, dort dann interessante Literatur findet, sich diese holt, dort wiederum interessante Literatur findet etc. Das schreibt man doch nicht extra in eine Fußnote?


Relevant ist der Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten deines Studiengangs/Fakultät/Hochschule. Da kocht jeder Laden im Detail seine eigene Suppe, aber die Grundlagen sollten überall gleich sein.


Deshalb nochmal die Frage: Wo studierst du? Und was? In Rechtswissenschaften wird mehr Wert auf korrektes wissenschaftliches Zitieren gelegt als bei BWL oder sowas wie Maschinenbau etc. Für so'n Kram wie Philosophie etc. kann ich's nicht sagen.
 
Quade schrieb:
Was für Zitate sind das denn? Muss du denn nicht eine Bachelorarbeit u.a nur durch Formeln verfassen?
Ich schreibe eine geschichtliche Einleitung zum Thema und da benutze ich diese Zitate. Um genau zu sein, sind das Briefe eines bekannten Mathematikers, in welchen er seine Ideen kundgibt. Eine seiner Ideen und Untersuchungen sind auf einer gewissen Weise Wurzeln meines Themas.
 
Ach, ein Mathematiker. :)

Schau, dass du entweder die Briefe direkt zitieren kannst oder eben eine Quelle, welche die Originalbriefe abgedruckt hat.
Idealerweise also eine Primärquelle und kein Buch, welches sich auf ein Buch bezieht, welches sich auf die Briefe bezieht.
 
Idon schrieb:
Schau, dass du entweder die Briefe direkt zitieren kannst oder eben eine Quelle, welche die Originalbriefe abgedruckt hat.
Genau so eine Primärquelle habe ich bei mir in physischer Form, aus dem Jahr 1937. Dort sind die Briefe alle abgedruckt. Aus erster Hand. Daraus zitiere ich dann.
 
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gimmix schrieb:
Ja, man kann es sich aber auch einfacher machen, indem man in der Fußnote schreibt: "[Zitat], zitiert nach: [Buch B]."
War an keiner meiner Unis erlaubt, wenn es Buch B über eine Fernleihe gab.
 
Zitierweisen werden nicht von Unis geregelt, sondern von Fakultäten. Und klar: Da gibt es Fachdisziplinen, die es mit Vorschriften genauer nehmen als andere.
 
Buch A nicht erwähnen. Buch A hat dich nur zu Buch B geführt. Aus Buch A hast du inhaltlich nichts verwendet. Im Literaturverzeichnis hat es auch nichts verloren.
 
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Idon schrieb:
War an keiner meiner Unis erlaubt, wenn es Buch B über eine Fernleihe gab.

Komplett verbieten darf und wird es keine Uni. Der wichtige Punkt ist immer, ist die Primärquelle mit vertretbarem Aufwand zu Beschaffen. Ich bin da mit dir einer Meinung, für Bachelorarbeiten und auch Masterarbeiten wird das für >99% der Quellen möglich sein, das wissen auch die Profs bei den entsprechenden Themen.

Ich selber hatte den Fall, dass der zentrale Inhalt meiner BA komplett auf Sekundärquelle beruht. War aber auch eine Lehrstuhlarbeit, die wussten das. Ich hab zwar auch versucht an den Entwickler des Algorithmus ranzukommen, aber nie Antworten erhalten.
 
Als ob sich jemand (korrigierender Prof) die Mühe macht Quellen bei BA und MA Arbeiten konsequent zu prüfen.
 
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