Auch wenn dieses Urteil letztlich nichts mehr bewirkt, da sich die Filesharer schon längst wieder andere Wege gesucht haben, ist es doch mal wieder bemerkenswert.
Die deutschen Richter haben sich in letzter Zeit angewöhnt, nicht mehr nach den Buchstaben des Gesetzes zu urteilen, sondern so, wie ihrer Ansicht nach (oder nach der von sie beeinflussenden Lobbyisten) eine effektive Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen aussehen müsste.
Ein aktive Prüfpflicht gibt es nun mal laut Gesetz nicht. Provider müssen immer nur im Einzelfall auf Aufforderung von Rechteinhabern tätig werden. Dieses Urteil ist somit ein klarer Rechtsbruch.
Das selbe Spielchen gab es vor einiger Zeit zum Thema Auskunftspflicht von Providern, speziell der Auslegung des Begriffes "gewerbliches Ausmaß". Diese einschränkende Formulierung im Gesetzestext ist schon lächerlich genug, denn das Ausmaß ist kein Bestandteil der allgemein üblichen Definition von Gewerbe. Deshalb bedeutet "gewerbliches Ausmaß" alles und nichts. Es ist wie "kreisförmiges Ausmaß" oder "grünes Ausmaß" usw.
Aber die Richter haben sich gar nicht erst damit aufgehalten, zu versuchen da irgendeinen Sinn hinein zu interpretieren, sondern haben sich entschlossen, diese per Gesetz vorgesehene Einschränkung der Auskunftspflicht einfach komplett zu ignorieren. Sie waren einfach der Meinung, dass für eine effektive Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen eine pauschale, uneingeschränkte Auskunftspflicht gelten soll.
Es ist aber verdammt noch mal nicht die Aufgabe von Richtern so was zu entscheiden!
Richter machen keine Gesetze. Sie dürfen Gesetze auch nicht verändern oder ganz oder teilweise ignorieren, sondern haben sie wortwörtlich zu befolgen/durchzusetzen.
Die gesetzgebende Instanz ist immer noch einzig und allein das demokratisch legitimierte Parlament. Das Parlament hat abzuwägen, was bei der Bekämpfung bestimmter Delikte sinnvoll, notwendig und verhältnismäßig ist. Wenn ein Richter der Meinung ist, dass das Parlament eine falsche Entscheidung getroffen hat, hat er genau eine Möglichkeit daran etwas zu ändern, nämlich wie jeder andere Bürger auch bei der nächsten Wahl sein Kreuzchen an eine andere Stelle zu setzen.