AW: Rechnung an Dritte weitergeben? Bitte schnell
Nein, Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und keine freiwillige Leistung. Bei Elektronik-Artikeln ist die Gewährleistung in den ersten 6 Monaten sehr stark (meist besser als die Garantie), ändert sich aber nach 6 Monaten wegen des Auslaufens der Beweislastumkehr. Wie es mit der Übertragbarkeit steht, kann ich nicht sagen.
Garantie ist eine freiwillie Leistung, und ich würde mal sagen, da kommt es auf die Garantiebestimmungen an. Könnte mich aber nicht erinnern bei einem Hersteller gelesen zu haben, dass sich die Garantie NUR anwenden lässt, wenn der Eigentümer der Ware auch der Käufer war. Hatte mal so einen Fall bei Amazon, das war gar kein Problem.
@ Yorkfield:
Das hat etwas damit zu tun, dass die Garantiebestimmungen im HGB geregelt sind. Diese kommen z. B. zum tragen, wenn Du von nem Händler ein gebrauchtes Auto kaufst. Wenn Du als Privatmann verkaufst, kommen diese Regeln nicht zur Anwendung. Deshalb tust Du gut daran, dass gleich so zu kennzeichnen, damit der Käufer weiß, dass er sich nicht auf die gesetzliche Gewährleistung berufen kann.