Rechnung an Dritte weitergeben?

Chipsa

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Hallo,
was kann eigentlich passieren, wenn ich meine Rechnung an einen Dritten verschicke, wenn ich was verkaufen sollte und er die Garantie haben möchte?
Muss ich die Kundennummer und Rechnungsnummer unleserlich machen oder die Adresse oder was?
Bitte schnell um Hilfe.
 
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Wenn du nichts zu verbergen hast kannst du ihm auch die Rechnung mitschicken.
Wenn allerdings mehrere Artikel drauf stehen solltest du nur eine Kopie mitschicken.
 
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Heißt es, der andere kann nichts mit der Rechnung anstellen? Bzw über mich Sachen bestellen?
 
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Naja, wie auch? Solange du nicht dein Kundenkonto-Passwort, deine E-Banking Daten :D etc . mit auf die Rechnung schreibst, kann ja nichts passieren.

Die Ware muss ja irgendwo hingeschickt werden und auch bezahlt werden....
 
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Auch nicht wenn er telefonisch bestellt?
Die Kontonummer sieht man ja in der Überweisung, da er schließlich das Geld beim Kauf an jemand schicken muss.
 
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damit kann er nun wirklich nichts anstellen. Zu bemerken ist jedoch, dass Garantie nicht übertragbar ist !. Er kann also im Prinzip mit der Rechnung ohnehin nichts anfangen - es sei denn, der Händler ist überaus kulant.
 
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ich möchte vllt. auch etwas aus meinem pc verkaufen, angenommen ich verkaufe meine graka auf der rechnung stehen aber noch andere teile, wofür ich ja die rechnung behalten will, was muss ich da machen, dem käufer für die graka nur eine kopie schicken? ist die dann auch "gültig"?
 
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@ Kupfel: sicher, dass sie sich nicht überträgt?
 
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@sTeco: in dem Fall eben eine Kopie beilegen. Wie schon zuvor erwähnt ist Gewährleistung / Garantie jedoch nicht übertragbar. Nur der ursprüngliche Käufer hat Anspruch auf Gewährleistung / Garantie. Eventluell wickelt es der Händer dennoch ab aber das wäre wie erwähnt reine Kulanz

@J_M: ja, absolut sicher. Gewährleistung ist eine Leistung zwischen Verkäufer und Käufer und ist nicht übertragbar.
 
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Und Garantie, ist die nicht an den Gegenstand gebunden? Ist ja was gesetzlich verbrieftes und nicht was freiwilliges wie Gewährleistung.
 
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Deswegen gabs doch bei ebay vor ner Weile die Pflicht seine Privatverkäufe extra als solche zu kennzeichnen damit darauf hingewiesen wird, dass der Verkäufer keine Gewährleistung übernimmt.

@ J_M

Anders rum, Garantie ist freiwillig. Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei einem Weiterverkauf ist der neue Besitzer nicht Vertragspartner des Händlers, also kann jener auch keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler geltend machen.
 
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Nein, Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und keine freiwillige Leistung. Bei Elektronik-Artikeln ist die Gewährleistung in den ersten 6 Monaten sehr stark (meist besser als die Garantie), ändert sich aber nach 6 Monaten wegen des Auslaufens der Beweislastumkehr. Wie es mit der Übertragbarkeit steht, kann ich nicht sagen.

Garantie ist eine freiwillie Leistung, und ich würde mal sagen, da kommt es auf die Garantiebestimmungen an. Könnte mich aber nicht erinnern bei einem Hersteller gelesen zu haben, dass sich die Garantie NUR anwenden lässt, wenn der Eigentümer der Ware auch der Käufer war. Hatte mal so einen Fall bei Amazon, das war gar kein Problem.

@ Yorkfield:
Das hat etwas damit zu tun, dass die Garantiebestimmungen im HGB geregelt sind. Diese kommen z. B. zum tragen, wenn Du von nem Händler ein gebrauchtes Auto kaufst. Wenn Du als Privatmann verkaufst, kommen diese Regeln nicht zur Anwendung. Deshalb tust Du gut daran, dass gleich so zu kennzeichnen, damit der Käufer weiß, dass er sich nicht auf die gesetzliche Gewährleistung berufen kann.
 
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Wenn ich mir einen 1 Jahr alten Gebrauchtwagen kaufe, habe ich doch auch noch 1 weiteres Jahr Garantie.
 
Eben beisser01. So verhielt es sich nämlich auch bei Amazon...
 
wegen der übertragbarkeit: da gibs doch son schreiben was man aufsetzt zur abtrittserklärung, was viele mit der Rechnung mitschicken wenn se was verkaufen
 
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of topic: @ buwwel: HGW, da hab ich auch mal gewohnt. War ne lustige Zeit!

zum Thema: d.h. Rechnungen die bei Ebay mitgeliefert werden haben gar keine Bedeutung?
 
J_M schrieb:
Und Garantie, ist die nicht an den Gegenstand gebunden? Ist ja was gesetzlich verbrieftes und nicht was freiwilliges wie Gewährleistung.

Es ist genau umgekehrt.
Die Garantie kann von den Herstellern frei gestaltet werden. Ich habe bislang noch in keiner AGB gesehen, dass die garantie bei Veräußerung erlischt. Hingegen habe ich in einer Garantiebedingung gelesen, dass sich die Garantie aufgrund der Veräußerung nicht verlängert, sozusagen nochmal bei null startet.
 
Hallo,

doch es gibt eine Firma die in ihren AGBs sagt das wenn man etwas verkauft, sie keinerlei garantie übernehmen. Die firma GREY COMPUTER.

Habe einen Pc gekauft, von jemandem der vor einem Jahr dort einen Pc gekauft hat, mit GARANTIE von 60 Monaten. Jetzt geht das laufwerk nicht mehr, ich habe es eingeschickt, und die frima will nix reparieren, weil sie sagen nur der Kaufer hat garantie.

so ein mist
 
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