Rechnung ausstellen

  • Ersteller Ersteller Kekschen.Paddy
  • Erstellt am Erstellt am
K

Kekschen.Paddy

Gast
Servus,
folgende Situation:

Ich möchte für einen Blog (Freizeittechnisch) bloggen und bekomme pro Wort 2 cent Vergütung.
Der Blog Leiter bittet um eine Rechnung von mir.


kleine Frage, darf ich als Privatmensch eine Rechnung ausstellen?
Oder müsste ich dann ein "Nebengewerbe" anmelden?


Gruß

Kekschen
 
Ja darfst du.
 
Wieso sollte er das dürfen? Er darf eine Quittung u.ä. ausstellen, aber keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
 
Warum sollte er keine Zahlungsaufforderung schreiben dürfen?

Ich würde dem Gegenüber ne Quittung geben und fertig. Sollte für ihn doch kaum einen Unterschied machen - es sei denn, er will da irgendwas steuerlich geltend machen.

Aber wenn du Geld verdienst, musst du auch entsprechend Steuern abführen. Ergo solltest du dich mit deinem Finanzamt in Verbindung setzen - die können dir das sicher besser erklären.
 
Maxolomeus schrieb:
Wieso sollte er das dürfen? Er darf eine Quittung u.ä. ausstellen, aber keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Er darf auch eine Rechnung ausstellen, diese beinhaltet aber etwas andere Informationen als eine "gewerbliche" Rechnung.

In seinem Fall würde eine journalistische Leistung vorliegen und er würde unter Umständen in den freiberuflichen Bereich fallen, in diesem Fall muss er eine Anmeldung als Freiberufler durch führen und kann anschließend die Rechnung nach entsprechenden vorgaben ausstellen.

In deinem Fall wäre der Besuch bei einem Steuerberater angebracht und anschließend solltest du klären, ob du dir ein Freiberufler-Schein holst oder einen Gewerbeschein, in deinem Fall wäre aber ersteres besser, da du kein Produkt erzeugst.
 
Du brauchst nur ne Steuernummer von deinem Finanzamt (falls noch nicht vorhanden). Die muss auf die Rechnungen drauf. Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer brauchst du nicht mit reinrechnen, du solltest nur in einem Satz auf der Rechnung erwähnen, dass du nach der Kleinunternehmerregelung darauf verzichtest. Deine Einkünfte musst du später bei deiner Steuererklärung als selbstständige Einnahmen aufführen, die werden dann noch besteuert.
 
Rechnung von Privat ist kein Problem.

- keine Mehrwertsteuer ausweisen! (also keine 19%)
- wenn du das in regelmäßigen Abständen machst Kleinstunternehmer beim Finanzamt anmelden
- in deiner Steuererklärung diese Rechnungen nicht vergessen
- fortlaufende Nummer angeben
- deine Steuernummer muss auch drauf
 
Zuletzt bearbeitet:
@
gehts noch umständlicher?
Kassa Ausgangsbeläg mit folgenden Text: Für die erbrachte Leistung der Internetarbeit(BLOG). Betrag xxx € FERTIG!
 
Rechnung online ausstellen | Freiberufler

Das kommt allerdings auf den Arbeitgeber und dessen Stb an. Wenn dieser eine richtige Rechnung verlangt, kommt man mit einer Quittung nicht weit!

Ich habe das selbe vor einigen Jahren durch. Aber was spricht dagegen, wenn du dich als Freiberufler beim Finanzamt anmeldest? Kostenpunkt nichts. Du musst nur am Ende des Jahres eine einfache Steuererklärung machen samt Kosten- Überschussrechnung (nur eine Tabelle der Ein- und Ausgaben)

Die Kleinstunternehmer-Regelung nicht vergessen! Dann weißt du keine MwSt. aus und darfst im Jahr um die 17.000 € verdienen. (Werte ändern sich ja ständig)

Dann Schnappst du dir einen Anbieter mit dem du Rechnungen online erstellen kannst. (siehe Vergleich)
Manche Angebote sind zudem kostenlos! Ich selbst nutze freshbooks (ist aber englisch)
 
Zurück
Oben