Rechnung für einmaligen Nebenjob ausstellen

Nizakh

Commodore
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Juni 2010
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5.024
Sehr geehrte Forumuser,

ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
Ich möchte einen einmaligen Nebenjob ausführen, die Firma möchte das ich für diese Nebentätigkeit eine Rechnung ausstelle. Es geht um eine kleine Vier-Stellige Summe. Es handelt sich bei der Tätigkeit um eine einmalige Dienstleistung.

Kann ich dem Unternehmen einfach eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aussstellen und den Betrag dann einfach in meiner Steuererklärung angeben. Oder sind andere Schritte erforderlich?

mit freundlichen Grüßen
Krysca
 
Kannan so machen, da du offensichtlich kleinstunternehmer bist wenn überhaupt.
 
Rechnung ausstellen. Du kannst keine Umsatzsteuer extra ausweisen - d.h. aber nicht, dass die Rechnung ohne Umsatzsteuer ist. Der Rechnungsbetrag ist inkl. Umsatzsteuer. Der Auftraggeber kann diese nur nicht vom Finanzamt wiederholen, da du selbst die Umsatzsteuer einbehälst.
 
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