Rechnung/„Kopie“mit gleichzeitiger Mahnung

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Dilogusischu

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Guten Tag,
hier eine zugegebenermaßen knifflige Frage :
am 15.03.2019 wurden in dem früher von uns bewohnten Haus nach Abschluss der Malerarbeiten Fußleisten verlegt unter Verwendung der vorher vorhandenen Leisten. Die Firma war eine Empfehlung des Malermeisters, der mir klargemacht hatte, daß das Wiederanbringen der von mir abgeschraubten Leisten durch ihn oder seine Gesellen deutlich länger dauern und dadurch kostspieliger würde als durch einen Fachbetrieb mit entsprechendem Werkzeug und Know-how; das hat mir eingeleuchtet.
(Zur nun unausweichlich kommenden Frage „warum hast Du Sie denn nichts selbst wieder angeschraubt?“: ich bin nicht der begnadetste Handwerker, und um es ordentlich zu machen hätte es z.B. einer Gehrungssäge bedurft, um aus den (noch von früher vorhandenen überzähligen) Fußleisten passende Stücke für im Laufe der Jahre beschädigte Leisten zu schneiden.
Die Arbeiten erstrecken sich über einen Tag; am Ende ging ich mit den beiden Handwerkern zur Abnahme durchs Haus - und erinnere mich, daß dies relativ schnell geschah: am Freitag wollen verständlicherweise alle nach Hause. Ich kann mich nicht erinnern, ein Abnahmeprotokoll oder Ähnliches unterschrieben zu haben.

Erst im Nachhinein (abends oder am folgenden Tag) fiel mir auf, daß Einiges nachlässig gemacht worden war: z. B. Leisten nicht festgeschraubt, unter einem Heizkörper war noch eine Lücke.
Ich habe den Chef der Firma daraufhin angerufen und das moniert; er sagte zu, sich dies anzuschauen. Dies erfolgte nicht, und ich erhielt auch keine Rechnung—was der Chef und seine Frau als Inhaberin nun bestreiten.

Danach (und das ist sicher ein Fehler meinerseits gewesen) habe ich die Sache schlicht vergessen: Urlaub, Hochzeit des Sohnes, neue Arbeitsstelle meiner Frau...
...bis ich vor einer Woche einen erbosten Anruf auf meinem Handy bekam mit der
Frage des Chefs, warum ich die Rechnung noch nicht bezahlt habe?? Antwort meinerseits (nachdem mir klar wurde, worum es ging): 1. habe ich keine Rechnung bekommen!, 2. haben Sie zugesagt, sich die meiner Meinung nach nicht sachgerecht ausgeführte Arbeit anzusehen, dies aber nie getan. Darauf sein Angebot „dann solle ich halt 400€ bezahlen,und damit sei die Sache erledigt“.
Ich habe darauf eine SMS an seine Mobilnummer geschrieben mit der Bitte um eine Kopie der mir seinerzeit angeblich zugesandten Rechnung — schließlich wusste ich den Originaltext/-betrag gar nicht. Wenig später erfolgte eine Anruf der Firmeninhaberin, der mit ‚unhöflich‘ noch schmeichelhaft beschrieben ist. Ich würde von ihnen hören.

Heute stand nun der Chef vor der Tür mit einem Umschlag, der die ‚Rechnung/Kopie‘ enthielt sowie eine ‚1.Mahnung‘ , Gebühr € 10.
Ob und, wenn ja, wieviel der Rechnungsbetrag von 476,00 € inc. 19% MwSt. unter dem ursprünglichen Rechnungsbetrag (wenn es denn eine Rechnung gab!) liegt, vermag ich nicht zu sagen. Ich habe sie bezahlt, um meine/unsere Ruhe zu haben, finde die im selben Umschlag vorhandene ‚1. Mahnung‘ allerdings dreist — wie auch die im Weggehen des Überbringers mir zugerufene Äußerung „ich habe Ihnen die Rechnung diesmal selbst gebracht, damit Sie nicht wieder sagen können, Sie hätten sie nicht bekommen“.

Nein: die 10 € werden uns nicht in die Armut treiben. Nichtsdestoweniger finde ich das Verhalten von Chef und Inhaberin sehr befremdlich — und würde mich freuen, wenn jemand dazu eine Meinung/einen Rat äußern könnte.
Vielen Dank an Alle, die sich durch diesen langen Text gepflügt haben!
 

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Du bist 11 Monate im Zahlungsverzug und wunderst Dich, dass die Handwerksfirma sauer ist? Dafür dann auch noch extra einem Computerforum angemeldet?
 
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solange er keine Rechnung erhalten hat, ist er doch nicht im Verzug.
 
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@florian.
Laut Handwerksfirma ist ihm die Rechnung aber schon mal zugegangen, dann wäre er doch im Verzug.
 
Mit kurzem Googlen kann man herausfinden, ob eine kostenpflichtige 1. Mahnung zulässig ist und welche Maximalbeträge die Obergerichte bei Mahnstufen für zulässig halten.
 
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Ich habe sie (die Rechnung) aber nie erhalten! Nein - das kann ich nicht beweisen (der Handwerksbetrieb kann allerdings auch nicht nachweisen, daß sie angekommen ist), und daß ich den gesamten Vorgang irgendwann vergessen habe ("Danach (und das ist sicher ein Fehler meinerseits gewesen....") ist nicht gut; vielleicht ist so etwas dem Einen oder Anderen auch schon passiert...?
Rechtertigt das, dem vergesslichen Kunden (der beim ersten Telephonat den Sachverhalt aus seiner Sicht erklärt und postwendend um eine Kopie der Originalrechnung mit Angabe seiner Mailadresse gebeten hat!) gleich eine kostenpflichtige Mahnung in denselben Umschlag mit der Kopie hineinzulegen?
Ich bin Idon für seinen Hinweis dankbar und habe gegoogelt; https://captaingeld.de/muss-ich-mahngebuehren-zahlen-obwohl-mir-keine-rechnung-zugegangen-ist/
Der Chef der Firma verabschiedete sich übrigens mit der Bemerkung "Es kann sein (!), daß meine Frau eine Mahnung in den Umschalg mit eingelegt hat, weil sie sich so geärgert hat." -- Nein -- daß diese Äußerung gefallen ist, kann ich nicht beweisen...
 
Ich finde es befremdlich, daß du nicht auf die Idee kommst, das eine 11 Monate alte Rechnungen einmal beglichen werden müßte.
Nichtsdestoweniger finde ich das Verhalten von Chef und Inhaberin sehr befremdlich — und würde mich freuen, wenn jemand dazu eine Meinung/einen Rat äußern könnte.
Dein Verhalten ist somit nicht weniger befremdlich.
 
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