Rechnung nicht bezahlt, Mahnung nach 8 Monaten erhalten

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

ssj3rd

Banned
Registriert
März 2005
Beiträge
2.946
Servus,

ich habe da eine ungewöhnliche Frage:

Letztes Jahr im November habe in einer privaten Werkstatt meinen (inzwischen verkauften) Wagen reparieren lassen. Kurz danach bin ich umgezogen und die Rechnung fiel in diesem Sinne "hinten über". Hatte sie irgendwann komplett vergessen, Mahnungen etc kamen ja wie gesagt nicht.

Nun kam die Mahnung nach fast 8 Monaten, meine Frage: Kann so etwas verjähren, bin ich noch verpflichtet dies zu bezahlen ?

(Hintergrund meiner Frage ist noch, dass die Werkstatt damals sehr stümperhaft gearbeitet hat, da ich den Wagen verkauft hatte, mir aber damals dann doch egal war).

Können Rechnungen überhaupt verjähren, wenn vergessen wird abzumahnen ?

PS: Bitte kommt mir nicht mit moralischen Aspekten, vielen Dank.

Mfg
ssj3rd
 
Verjähren können Rechnungen... aber nach 8 Monaten ist da noch nichts verjährt. Hatte so einen ähnlichen Fall selbst. Hatte Handwerkerrechnungen am Haus nach 18 Monaten bekommen. Die 1. Rechnung, keine Mahnung oder sonstiges. Musste ich bezahlen.

Wenn du der Meinung bist, dass die Werkstatt "stümpferhaft" gearbeitet hat, hättest du natürlich innerhalb der ersten 6 Monate reklamieren können, hattest ja Gewährleistung. Jetzt nach 8 Monaten zu kommen und so die Rechnung loszuwerden könnte böse nach hinten losgehen.

Soweit ich richtig liege beginnt die Verjährung am letzten Tag des Jahres, in dem die Handwerkerleistung erbracht wurde und verfällt nach 3 Jahren.
 
Ist aber schon eine komische Frage.
Du bekommst eine Leistung (ob jetzt stümperhaft sei mal dahingestellt), ziehst um und denkst dann (weil du es vergessen hast) du brauchst die Rechnung nicht mehr zu bezahlen?
Eigentlich solltest du froh sein, dass noch kein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt wurde, und fix die Schulden bezahlen.
 
ssj3rd schrieb:
Können Rechnungen überhaupt verjähren, wenn vergessen wird abzumahnen ?

Können sie, ja. Aber Du wurdest ja angemahnt. Und das auch bei weitem noch rechtzeitig.

Die Ausrede der Stümpferhaftigkeit ist ja geradezu unverschämt. Wenn Du der Meinung gewesen bist das es so war, dann hättest Du es direkt reklamieren müssen.
 
nein, Du musst bezahlen, Deine Möglichkeiten zur Reklamation hast Du nicht genutzt.
Selber schuld.....wenn es denn tatsächlich "stümperhaft" war. Davon ab, selbst wenn, kein Grund die Rechnung einfach nicht zu bezahlen.

Ach ja, noch was, da Du ja die Rechnung nicht bezahlt hast, hat der Rechnungssteller auch Anrecht auf Mahngebühren.
Sollte er die noch nicht eingefordert haben, dann schnell zur Bank und zahlen!
 
Ok ich mache hier mal Cut, danke für die Antworten.

Ja Ich bin ein böser Mensch und hier bezahlen alle immer Ihre Rechnungen und sind vorbildhafte Bürger...
Wie mich diese Scheinheiligkeit ankotzt und privat dann doch ganz anders drauf sein, aber es bloß nicht zugeben.

Was erzählen sich solche Gutmenschen eigentlich bei einem Bier in der Bar ? Damals als ich ein Salat gegessen habe, da fing es an ... :king:


Wie gesagt, hier kann dicht, bevor noch mehr Moralapostel raus kriechen.

Mfg
ssj3rd
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider immer so in einem Forum, dass oft nicht nur die Frage beantwortet wird, sondern eine komplette Lebensberatung mit angeschlossen wird. :D
 
Wie mich diese Scheinheiligkeit ankotzt und privat dann doch ganz anders drauf sein, aber es bloß nicht zugeben.
Na da kommt ja dann die richtige Haltung doch noch heraus! Du unterstellst uns anderen auch so nachlässig und nur auf eigene Wohl bedacht veranlagt zu sein wie Du!
Und nein, ich habe noch nie eine Mahnung bekommen und das aus einem einfachen Grund, ich lege Wert darauf erhaltene Leistung auch zu bezahlen und nicht jemanden bei Gelegenheit zu besch........!

Völlig egal was Du darüber denkst, aber ich bin froh über jeden hier im Forum, der einen möglichen Betrug NICHT unterstützt und so antwortet, wie es viele hier getan haben mit einem (offensichtlich durchaus notwendigen) moralischen Wink.
Wir sind hier schließlich nicht bei Räuber und Betrügerbase!
 
Zuletzt bearbeitet: (Vorschlaghammer verzuckert....)
Wieso regst du dich denn so auf? Habe den Beitrag versucht zu finden, der dich scheinbar so in Rage versetzt hat, konnte aber keinen finden... Wow, da fällt mir echt nichts mehr zu ein. Du hast gefragt, du hast Antworten bekommen.
 
Du hast die Leistung erhalten, die Rechnung ist noch nicht verjährt also bezahlen und schon ist das Leben wieder schick.

Wenn du als gutmenschen die Leute meinst die glauben das man für eine erbrachte Leistung zahlen muss ja dann ist es so aber dann frag niemand im Forum.

Man sollte sich aber auch mal in die andere Partei versetzten, denn du willst ja auch für deine Arbeit bezahlt werden. :)
 
ssj3rd schrieb:
Was erzählen sich solche Gutmenschen eigentlich bei einem Bier in der Bar ?
Mit der Bezeichnung würde ich vorsichtig sein:
Laut dem vorab veröffentlichten Sprachbeispiel der geplanten Fibel des DJV soll die Bezeichnung „Gutmensch“ bereits für die Anhänger von Kardinal Graf von Galen verwendet worden sein, die gegen die Ermordung Behinderter durch die Nationalsozialisten auftraten. „Gutmensch“ sei eine Ableitung vom jiddischen „a gutt Mensch“. Der DJV verweist auf Adolf Hitler, der in seinen Reden und seinem Buch „Mein Kampf“ die Vorsilbe gut wiederholt in abwertendem Zusammenhang verwendet hatte
Es ist also Nazijargon.
Könnte sein das dir das nicht bewusst war, aber wer weiß.
 
Lars_SHG schrieb:
Und nein, ich habe noch nie eine Mahnung bekommen und das aus einem einfachen Grund, ich lege Wert darauf erhaltene Leistung auch zu bezahlen und nicht jemanden bei Gelegenheit zu besch........!

Zwischen vergessen etwas zu bezahlen und vorsätzlich nicht bezahlen gibt es dann aber schon noch einen Unterschied.
 
Diese Frage impliziert allerdings den Entschluss nicht zu bezahlen denn sonst hätte er einfach gezahlt. Er versucht ja mit seinen Argumenten (8 Monate meine Rechnung, schlechte Leistung der Werkstatt) dies zu Rechtfertigung und Bestätigung durch das Forum zu erhalten. Leider ist das erhoffte Resultat anders ausgefallen als erhofft daher auch die stark negative Reaktion des TE
 
Es war zuerst einmal eine ganz neutrale Frage, die der TE gestellt hat.

Die Frage nach der Verjährungsfrist.

Problem an den Foren ist in den letzten Jahren geworden, dass die Leute nicht einfach neutral die Frage beantworten können, sondern jedesmal gleich eine Moralpredigt mit dazu abliefern und den TE belehren müssen, was er doch für ein schlechter Mensch ist. :D
 
ChristianHainz schrieb:
und den TE belehren müssen, was er doch für ein schlechter Mensch ist.
Fakt ist der TO hat einen Mangel nicht gemeldet und beschwert sich danach über die ach so schlechte Werkstatt, Fehler passieren und der TO hat der Werkstatt ja gar nicht die Möglichkeit gegeben nachzubessern trotz Gewährleistung. Und er hätte ja auch von sich aus nachfragen können wo die Rechnung bleibt vielleicht hat er darauf spekuliert das die Werkstatt die Verjährungsfrist überschreitet, und dann will er uns seinerseits Moralpredigten halten, den Nazijargon mal außen vor.
 
Genauso gibt es Leute, die nicht neutral eine Frage stellen. Da wird sie dann mit einer Geschichte ausgeschmückt, die überhaupt keine Relevanz hat und wenn die Geschichte komisch klingt, gibt's halt entsprechende Reaktionen ;)
 
Kronos60 schrieb:
Fakt ist der TO hat einen Mangel nicht gemeldet und beschwert sich danach über die ach so schlechte Werkstatt, Fehler passieren und der TO hat der Werkstatt ja gar nicht die Möglichkeit gegeben nachzubessern trotz Gewährleistung. Und er hätte ja auch von sich aus nachfragen können wo die Rechnung bleibt vielleicht hat er darauf spekuliert das die Werkstatt die Verjährungsfrist überschreitet, und dann will er uns seinerseits Moralpredigten halten, den Nazijargon mal außen vor.

Fakt ist, dass es dich nichts angeht, wie sich der TE verhält.

Er hat eine Frage gestellt.

Die kann man auch ganz normal beantworten. Ganz ohne Moralpredigt.
 
In solchen Threads ist es doch immer das Gleiche.
  • der TE macht einen Fehler, erweckt mit seinen Ausführungen eher den Eindruck, er fasse ihn als Kavaliersdelikt auf und erwartet Antworten, die ihm die Absolution erteilen
  • die passenden Antworten lassen nicht auf sich warten
  • da der TE genau das nicht lesen wollte wird er pampig und unterstellt Allen pauschal, sie würden es doch genau so machen
Und nein, ich habe noch keine Rechnung verschwitzt, denn so, wie ich für meine Arbeit bezahlt werde, möchte ich auch, daß Andere für ihre bezahlt werden. (eventuelle Schlußfolgerungen kann Jeder selbst ziehen ;) )
Da der Umzug als Argument auch nicht zieht, sind auch eventuelle Mahngebühren zu bezahlen. Schließlich ist es nicht Aufgabe des Gläubigers, sondern Aufgabe des Schuldners, einen Wohnortwechsel mitzuteilen.
ChristianHainz schrieb:
Er hat eine Frage gestellt.

Die kann man auch ganz normal beantworten. Ganz ohne Moralpredigt.
Man kann auch die Frage ganz einfach stellen (oder die Antwort ergoogeln), ohne eine große Geschichte drumherum zu schreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben