ssj3rd
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- Registriert
- März 2005
- Beiträge
- 2.946
Servus,
ich habe da eine ungewöhnliche Frage:
Letztes Jahr im November habe in einer privaten Werkstatt meinen (inzwischen verkauften) Wagen reparieren lassen. Kurz danach bin ich umgezogen und die Rechnung fiel in diesem Sinne "hinten über". Hatte sie irgendwann komplett vergessen, Mahnungen etc kamen ja wie gesagt nicht.
Nun kam die Mahnung nach fast 8 Monaten, meine Frage: Kann so etwas verjähren, bin ich noch verpflichtet dies zu bezahlen ?
(Hintergrund meiner Frage ist noch, dass die Werkstatt damals sehr stümperhaft gearbeitet hat, da ich den Wagen verkauft hatte, mir aber damals dann doch egal war).
Können Rechnungen überhaupt verjähren, wenn vergessen wird abzumahnen ?
PS: Bitte kommt mir nicht mit moralischen Aspekten, vielen Dank.
Mfg
ssj3rd
ich habe da eine ungewöhnliche Frage:
Letztes Jahr im November habe in einer privaten Werkstatt meinen (inzwischen verkauften) Wagen reparieren lassen. Kurz danach bin ich umgezogen und die Rechnung fiel in diesem Sinne "hinten über". Hatte sie irgendwann komplett vergessen, Mahnungen etc kamen ja wie gesagt nicht.
Nun kam die Mahnung nach fast 8 Monaten, meine Frage: Kann so etwas verjähren, bin ich noch verpflichtet dies zu bezahlen ?
(Hintergrund meiner Frage ist noch, dass die Werkstatt damals sehr stümperhaft gearbeitet hat, da ich den Wagen verkauft hatte, mir aber damals dann doch egal war).
Können Rechnungen überhaupt verjähren, wenn vergessen wird abzumahnen ?
PS: Bitte kommt mir nicht mit moralischen Aspekten, vielen Dank.
Mfg
ssj3rd