Rechnung vor Lieferung erhalten - Frage dazu

garfunkel74

Commander
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Hallo

aus Interesse mal eine Frage. Wir haben in unserer Firma (GmbH) Material bestellt. Kostenpunkt ca. 14.500€. Lieferdatum laut damaliger AB war in KW 39/40.
Nun bekamen wir heute per Mail die Rechnung mit vereinbarten Zahlungsziel von 30 Tagen. Jedoch ist die Ware noch nicht da. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt dass die Ware in ca. 4-5 Tagen bei uns ist.

Mich interessiert nun wie dies geregelt ist, wenn eine Rechnung 5 Tage vor Versand gesendet wird. Dadurch erreicht ja der Verkäufer ein für sich günstigeres und schnelleres Zahlungsziel. Oder habe ich da einen Denkfehler?

Wenn wir etwas versenden, dann senden wir 1 bis 2 Tage DANACH unsere Rechnung an den Kunden und nicht davor (es sei denn es ist Vorkasse)
 
Hallo Idon - genau das ist der Punkt. Das wollen wir nämlich nicht ;) erster Gedanke ist wir zahlen 30 Tage ab Erhalt der Ware
 
Wir haben da auch eine sehr dynamische Interpretation von Zahlungszielen. Wir ziehen auch manchmal das Skonto 30 Tage oder länger wenn nicht alle Punkte in der Bestellung erledigt sind. Bei uns steht sinngemäß drin „wir leisten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder 30 Tage netto nach erhalt der Ware und der vollständigen Dokumentation.“
In den Bestellpositionen ist dann definiert was die Dokumentation ist.
 
Welche Konditionen wurden denn verhandelt? Welche AGB gelten denn (wirksam)?

Beides sollte der Einkauf beantworten können, alternativ auch die Buchhaltung - oder auch das HGB.
 
Ich spreche das morgen beim Einkauf mal an. Interessiert mich. In der Regel beruft sich meist der welcher eine AB sendet auf seine AGBs
 
Und wir uns im Bestellfall auf unsere Einkaufsbedingungen. :) So stehen seine AGB und unsere sich gegenüber. Hier sind ein paar Infos darüber
 
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Das ist aber nur in Deutschland korrekt. In anderen Jurisdiktionen gilt das Recht des Stärkeren oder das Recht des Letzteren.

Ist aber letztlich auch egal. Ich würde sowas nicht juristisch lösen, sondern entweder pragmatisch durch - aus meine Sicht - angemessene Zahlung oder durch E-Mail-Klärung mit dem Lieferanten.

Wenn bei uns Einkäufer ihre eigene Zeit mit sowas vergeuden würden oder sogar meine Leute damit nerven würden, würde es auf die Finger geben. :)
 
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So sehe ich das auch. Als wenn ich nix besseres zu tun hätte, als wegen 2-3 Tagen zu diskutieren und hier gehts ja nichtmal um ein Skonto. Jaja man kann jetzt ganz brav kaufmännisch mit 5% und mehr Zinsen rechnen auf die fehlenden Tage die einem verloren gehen wie man das so schön lernt. Ich finde das völligen Blödsinn. Erstens ist es in der aktuellen Zinslage ohnehin Quark anzunehmen, ich könnte solche Zinssätze erreichen in so kurzer Zeit und zweitens ist der Aufwand selbst dann wohl höher als was ich dadurch gewinne. Also entweder lege ichs drauf an und reize es aus (warum auch immer derzeit) und schaue, was der Lieferant macht mit der Gefahr, dass man sich dann streitet oder man zahlt einfach "passend". Zumindest bei uns gibts eh feste Zahlläufe so dass nicht der letzte Tag stets ausgenutzt werden kann bei Lieferanten mit netto Zahlungen.

Ich kenne das eh so, dass grade bei Lieferanten, von denen man seltener bezieht, ihre AGBS bei Angebot zusenden, wir unsere wiederum beim bestellen, die wieder ihre bei der AB. In der Theorie gilt dann ja die letzte an sich. Wäre mal lustig zu testen, was passiert wenn man die AB nochmal bestätigt und die Einkaufs-AGBs von sich noch einmal anhängt. ^^

Die Praxis zeigt ohnehin, dass mit einer kurzen Email sowas meist auch nachvollziehbar geklärt ist, da selten jemand stur auf die taggenaue Grenze besteht. Ach und der taggleiche Versand der Rechnung bei elektronischem Versand ist heute eigentlich auch Standard. Und zumindest bei uns funktioniert das auch trotz Skonto reibungslos
 
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Mustis schrieb:
Ich finde das völligen Blödsinn.

da gehe ich völlig mit. Davon ab dass unsere BuHa noch nicht so weit ist um konform E-Mail Rechnungen zu verwursten (🙄🙄). Muss man halt auch aufpassen, dass der Kunde den spieß nicht umdreht und Aufträge anfängt zu pönalisieren.
 
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Einkauf hat den Lieferanten informiert, dass wir ab Wareneingang nach 30 Tagen bezahlen. Er ist einverstanden.
Gruß und danke für euren Input

Und ja - wir versenden auch unsere Rechnungen per mail. Auch die meisten unserer Lieferanten. Dies aber nicht eine Woche BEVOR wir die Ware überhaupt versenden, sondern immer einige Tage nach dem Versand der Ware
 
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Mustis schrieb:
[...]Ich kenne das eh so, dass grade bei Lieferanten, von denen man seltener bezieht, ihre AGBS bei Angebot zusenden, wir unsere wiederum beim bestellen, die wieder ihre bei der AB. In der Theorie gilt dann ja die letzte an sich. Wäre mal lustig zu testen, was passiert wenn man die AB nochmal bestätigt und die Einkaufs-AGBs von sich noch einmal anhängt. ^^
[...]

Nicht in Deutschland. In manchen anderen Staaten schickt man sich das halt monatelang oder jahrelang hin und her und wer aufgibt, der verliert.
 
Und wie ist es hier, wenn beide ihre AGBs austauschen und die sich beispielsweise bei den Zahlungsbedingungen unterscheiden?
 
Nach +5 Tagen hast du i.d.R. noch nicht mal die erste Erinnerung oder Mahnung bekommen.
Daher ist das in diesem Fall eigentlich überhaupt kein Problem.

Für diesen Fall ist es ja bereits gelöst, aber ansonsten:
Falls die Mahnung doch schon da sein sollte gibts noch immer die Option ohne evtl. Mahngebühren zu bezahlen.

Evtl. besteht der Lieferant auf die paar Euro, evtl. auch nicht.

Worst Case verliert ihr euer 30 Tage Zahlungsziel. Ist uns auch schon passiert, 2 Rechnungen zu spät gezahlt, ZACK auf Vorkasse umgestellt worden. Je nach Verhältnis zwischen den Firmen kannste das auch nicht wegreden, entweder Vorkasse bis wieder "Vertrauen in die Zahlungsmoral" da ist oder anderen Lieferanten suchen.
 
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