T
Tandeki
Gast
Hallo zusammen,
eine Frage, die mich beim Googlen im Kreis herum geführt hat: sind eingescannte Rechnungen genauso wirksam wie Originalrechnungen?
Im Internet findet man viel über die Frage, wie das vor Gericht ist oder wie Firmen Rechnungen und Dokumente einwandfrei archivieren können. Aber wie ist das aktuell bei Privatpersonen? Muss ich die Original-Media-Markt-Rechnung behalten, um meine Rechte aus dem Vertrag z.B. bei einem Mangel effektiv wahrnehmen zu können? Nehmen Händler auch Rechnungskopien an oder muss es immer das Original sein? Und wo steht geschrieben, was wann gilt?
Da sogar Urkunden vor Gericht im digitalen Format akzeptiert werden, gehe ich davon aus, dass auch digitale Rechnungen gültig sind. Nur habe ich dazu einfach keine verlässliche Quelle gefunden.
Wisst ihr mehr?
eine Frage, die mich beim Googlen im Kreis herum geführt hat: sind eingescannte Rechnungen genauso wirksam wie Originalrechnungen?
Im Internet findet man viel über die Frage, wie das vor Gericht ist oder wie Firmen Rechnungen und Dokumente einwandfrei archivieren können. Aber wie ist das aktuell bei Privatpersonen? Muss ich die Original-Media-Markt-Rechnung behalten, um meine Rechte aus dem Vertrag z.B. bei einem Mangel effektiv wahrnehmen zu können? Nehmen Händler auch Rechnungskopien an oder muss es immer das Original sein? Und wo steht geschrieben, was wann gilt?
Da sogar Urkunden vor Gericht im digitalen Format akzeptiert werden, gehe ich davon aus, dass auch digitale Rechnungen gültig sind. Nur habe ich dazu einfach keine verlässliche Quelle gefunden.
Wisst ihr mehr?