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Moin, Leute - heute früh habe ich ein Schnäppchen bei NBB (Notebooks billiger) bestellt und bezahlt. Statt 333.-€ stand dort 33.-€. Der Anbieter hat meine Bestellung storniert. Ich habe mit juristischem Beistand gedroht. Was soll man da machen. Der Fehler liegt ja eindeutig beim Anbieter. Was soll ich tun. ? Schon mal Danke für Tipps und Tricks.
Eckhard
2. Die Darstellung der Waren im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Durch die Bestellung der gewünschten Waren per Internet, Telefon oder E-Mail gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages mit notebooksbilliger.de ab.
3. notebooksbilliger.de versendet unverzüglich nach Eingang eines Angebotes eine Bestätigung über den Inhalt des Angebotes, welche allerdings noch keine Annahme darstellt. notebooksbilliger.de ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von 5 Kalendertagen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden anzunehmen. Mit Zugang der Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande.
Ja, in meinem Benutzeraccount ist die Bestellung aber storniert. Die wollen natürlich die Kiste nicht für 33.-€ rausrücken. Das wäre ein Verlust von 300.-€. Bin mal gespannt was wird. Danke für die Antwort von Eckhard
Es gibt zwar Umstände unter denen ein Onlineanbieter verpflichtet sein kann, auch bei einem offensichtlichen Preisfehler liefern zu müssen, aber so einen juristischen Sachverhalt auch nur halbwegs rechtssicher zu bewerten, ist keine Sache für ein Onlineforum. Der von dir angedrohte "juristische Beistand" ist das was du brauchst.
Persönliche Ansicht: Vermutlich sind deine Chancen eher schlecht.
ja, sehe ich mittlerweile auch so. Mein Anwalt wird so etwas nicht annehmen. Trotzdem Danke für die Antworten. Ich schließe den Chat dann. Bis denn- Eckhard
Warum denken Leute, bei einem völlig offensichtlichen Preisfehler habe man Anspruch auf Lieferung zu diesem Preis?
Immer dann, wenn ein verständiger Bürger bei einem Angebot sofort erkennen kann, dass die Firma niemals zu diesem Preis wird leisten können, kann man davon fest ausgehen, dass sie nicht zur Leistung verpflichtet ist.
Und selbst rechtsgültige Verträge können unter gewissen Bedingungen angefochten werden (und damit nichtig werden).
Erkennbare Preisfehler kann man als Käufer nicht ausnutzen, weder online noch im Ladengeschäft. Es besteht keine Verpflichtung zur Übereignung zu diesem Preis.
Kaufverträge sind nunmal zweiseitig. Man klickt auf "Kauf für 33€", der Händler muss es dann noch bestätigen. In der täglichen Form machen wir das im Aldi, wenn wir die Ware auf`s Band legen. Erst mit dem Durchziehen der Ware durch den Kassierer wird der Kauf "angenommen".
Das ist der Wunschgedanke vieler Händler. In der Praxis sind Verkäufer aber richtig gierige Asis:
Bereits beim Betreten des Ladens halten sie einem die Waffe an den Kopf und sagen: Los, gib mir deine Kreditkartennummer, los, gib mir dein PayPal, los, gib mir deine Kontodaten, damit ich die Überweisung anfordern kann.
Für mich ist schwierig vorstellbar, dass mich jemand dazu zwingt nicht nur meine Gelddaten preiszugeben, sondern auch im nächsten Schritt noch mein Geld auch tatsächlich nimmt - also mir weg und sich hinzufügt - und danach glaubt, er könne noch immer in Ruhe wählen, ob er einen Kaufvertrag annehmen möchte oder nicht.