Rechtliche frage wegen Führerschein

Skamaica

Lt. Commander
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Guden Leute


Habe mal ne echt wichtige frage an euch und zwar habe ich mich für den Auto Führerschein angemeldet alles schön und gut ich also zur Zulassung die 42euro bezahlt. 3 Wochen später kam ein schreiben das ich keinen Führerschein machen darf da ich schon 3 mal damals mit Roller von der Polizei erwischt wurde (Das ganze ist schon über 2 Jahre her) (Mofa Führerschein) anklage lautete Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ich müsste erst die MPU machen wenn diese positiv ausfallen würde dürfte ich Führerschein machen, habe das ganze aber abgelehnt und heute kam das schreiben was mich wirklich richtig abfuckt und zwar steht dort drin das ich 112 Euro bezahlen soll da ich die MPU abgelehnt habe. Ich sehe es wirklich nicht ein das zu bezahlen habe ich da rechtlich irgendeine Changse dagegen an zu gehen? Zumal die Richterin damals im Gerichtssaal sagte dass ich mir keine Sorgen um Auto Lappen machen müsste solange ich jetzt nicht mehr auffalle darf ich Führerschein machen. Und ich bin NICHT mehr aufgefallen
 
Wie ist denn damals das Urteil genau ausgefallen?
 
1te mal 15 Stunden gemeinnütziger Arbeit
2te mal 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit
und 3te mal 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit
 
Ich denke er meint eher das Urteil selbst als die Strafe. zB. koennte da drin stehen, dass du ohne MPU keinen Fuehrerschein machen darfst.
 
Genau ohne MPU kein Führerschein und ich sehe das ganze als zusatz strafe an obwohl ich meine strafe damals schon abgesessen habe
 
Also steht im Urteil das du die gemeinnuetzige Arbeit leisten musstest und ohne MPU keinen Autofuehrerschein machen darfst?

Dann ist eben diese MPU noch der Teil der Strafe den du absitzen musst. Keine Zusatzstrafe sondern fester Bestandteil des damaligen Urteils.

Ist ja auch verstaendlich das die diese Untersuchung moechten. Wer selbst nach dem 2ten (3ten mal sogar?) mal nicht gerafft hat das fahren ohne Fahrerlaubnis nicht erlaubt ist und Konsequenzen hat muss schon damit rechnen das dei Behoerden genauer hinschauen wollen wen sie mit noch mehr Motorleistung als vorher auf die Strasse lassen;)

Ich denke dann kannst du nichts machen, nur deine Strafe jetzt vollstaendig hinter dich bringen und nen Strich unter die Affaere machen...

//Edit: Was ich aber nicht ganz verstehe ist, dass du fuer die ablehnung der MPU 112Euro zahlen sollst. Sind das irgendwelche Antragskosten?
 
Zuletzt bearbeitet:
du hast mich nicht ganz verstanden damals wurde nie irgentwas von einer MPU erwähnt die Richterin sagte nur das ich ohne probs führerschein machen darf. in meinem urteil stehen nur die Gemeinnützige arbeit drin.

Die antragskosten habe ich schon vor ort bezahlt 42€ damit die meinen führerschein antrag bearbeiten und was die nun mit den 112€ Wollen wüste ich auch gerne ich kann ja mal nen Bild vom Schreiben machen sofern man darauf dann genug erkennen kann
 
ups sorry, ja dann hab ich das falsch verstanden.

Haste bei dem Verein mal angerufen oder vorgesprochen und gefragt wie es dazu kommt, mit der MPU den Kosten?
 
Ne muss ich noch machen habe den wich ja erst heute bekommen
 
dass du eine MPU machen musst ist doch bei dieser Anhäufung von immer gleichen Vergehen schon normal!
Ich an deiner Stelle würde mich lieber daruaf vorbereiten als sich lang quer zu stellen.
 
Wenn du oder Deine Famiele eine Rechtsschutzversicherung habt würd ich damit mal zum Anwalt gehen fals du die 112€ wirklich bezahlen mußt und sich das nocht als versehen herrausstellt.

Wenn als Strafmaß damals nur die Sozialenstunden festgelegt wurden kann es jetzt auch nicht aufeinmal heißen das du noch eine MPU machen mußt. Auch das würde ich versuchen zu klären.
 
Also den Anwalt würde ich nich gleich einsetzen, damit zögert sich alles ungemein lange hinaus ehe was zu deinen gunsten passiert. Behörden eben.

Aber wenn du drei mal vor dem Richter (in) standest wegen fahren ohne Führerschein ist die MPU ein recht logische Konsequenz, auch wenn sie sagen das du den Führerschein ohne Probleme machen kannst. Aber eben nur wenn du die MPU erfolgreich abschließt.
 
Sehe ich ebenso wie Bert_64.

Um eines klarzustellen: Die Anordnung einer MPU ist keine Angelegenheit des Gerichts, sondern der Behörde, die die Fahrerlaubnis erteilt. Sie ist daher kein Teil der Strafe, sondern eine Auswirkung der mehrfachen Verurteilung.

In der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis festgelegt:
§ 11 Abs. 1 FeV
Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. ... Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben, so daß dadurch die Eignung ausgeschlossen wird...

§ 11 Abs. 3 FeV
Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln angeordnet werden, ...
bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahrereignung stehen ...


Ich denke, daß die Vorausetzungen zur Anordnung einer MPU wahrlich erfüllt wurden.
Als positiv ist m.E. die Tatsache anzusehen, daß die Behörde auf Grund der Vorstrafen nicht von sich aus auf die Nichteignung geschlossen hat, sondern die Beurteilung einem Gutachter überlassen will. Denn diese Feststellung hätte sie auch treffen können:
Steht die Nichteignung des Betroffenen zur Überzeugung der Fahrerlaubnisbehörde fest, unterbleibt die Anordnung zur Beibringung des Gutachtens ( § 11 Abs. 7 FeV).

Die Folge deiner Weigerung ergibt sich auch schon direkt aus den Vorschriften:
Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf sie bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen schließen (§ 11 Abs. 8 FeV).

Zu den 112 EURO kann ich keinen Beitrag leisten, weil du das Schreiben nicht näher erläuterst: Ist es ein Gebührenbescheid, eine Rechnung, ein Ablehnungbescheid oder sonst etwas?
Meine Glaskugel ist gerade in der Wäsche.
 
MPU-FAQ -ab 18 Punkten ist die MPU automatisch fällig, wenn vorher nix wegen Alk oder Drogen etc vorfiel.
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Wird man wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt -und sei es eine Verwarnung mit Arbeitsstunden anstelle einer Fahrsperre-, dann bringt das paushal PRO Anzeige/Verurteilung 6 Punkte in Flensburg. Steht hier= KBA-KLICK (Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führen eines Kraftfahrzeuges). Man kann auch problemlos ohne FE Punkte sammeln...

Die Punkte verfallen nach 5 Jahren KLICK. Solltest Du also innerhalb der letzten 5 Jahre 3x wegen fahren ohne verurteilt worden sein, AFAIK egal, ob Jugendstrafe oder nicht-, dann hast Du volle 18 punkte und es gilt die normale MPU-Regelung. Die MPU wird dann wegen Zweifel an geistiger Reife angesetzt. Nicht viel anderes als solche Argumente bekommst Du dann -gerade im Fall als Wiederholungstäter- zu hören und kannst nichts dagegen machen.

In den Fällen der Wiederholungstat und unter 18 Punkten ist es latte, was vor Gericht zugesichert wird, letztendlich entscheidet nämlich die Verwaltungsbehörde, falls eben keine genaue Vorlage wie die 18-Punkte-Grenze vorliegt. Man ist der Willkür der Führerscheinstelle ausgesetzt, die schauen kurz in den PC und sehen jeden Schnipsel, der irgendwann begangen wurde.
 
Tipp: Falls du dir die Kosten für die MPU sparen willst, dann mach deinen Lappen im Ausland. Z.B. in Polen ... dieser gilt dann auch für Deutschland und hat sogar noch einen Vorteil: Der dt. Staat kann dich dann nicht mehr zu einer MPU nötigen !
 
Wenn er mindestens ein halbes Jahr in Polen wohnt, DANN kann er dort den Fuehrerschein machen, ansonsten nicht.
 
Falscher Tip! Der Lappen nützt dir gar nichts, er wird normalerweise gleich bei der ertsen Kontrolle eingezogen... Du bist kein Pole und in Deutschland ist es dir untersagt, eine Fahrerlaubnis zu besitzen.
 
das ist doch alles mist :/ was mach ich denn nun habe wirklich nicht die kohle um 112€ zu bezahlen und sehe das auch wirklich nicht ein. und Geld für die MPU habe ich auch nicht gebe doch keine 400€ für was ungewisses aus zumal ich jetzt 19 bin und das mit den Roller Zeugs war damals von 15-17 Jahre sind jetzt 2 Jahre dazwischen in denen ich gelernt habe so was nicht wieder zu tun und habe halt angst das wenn ich die MPU wirklich machen müsste das ich dem psychater das nicht ordentlich vermitteln kann und er mich durchfallen läst und die 400€ um sonnst wahren
 
Athlon 64 Freak schrieb:
sind jetzt 2 Jahre dazwischen in denen ich gelernt habe so was nicht wieder zu tun

Oho ... zwei ganze Jahre ... :rolleyes:
Mal im ernst ... woher soll die Führerscheinstelle wissen, das du dich wirklich gebessert hast? Bei Wiederholungstätern(!) ist das nicht unbedingt an deren Versprechen ersichtlich. Deswegen gibts ja den Idiotentest. Du hast entweder die Möglichkeit, zum Anwalt zu gehen und juristisch dagegen vorzugehen (was ohne Rechtsschutz aber sicher nicht billiger ist und vermutlich auch nicht von Erfolg gekrönt sein wird) oder aber das Geld zu beschaffen und den Test zu machen. Die dritte Möglichkeit heisst kein Führerschein.
 
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