Seit zwei Tagen habe ich beim Online-Surfen beobachtet, wie stetig, ungefähr im Stundentakt, ein eBay-Icon nach dem anderen in der Symbolleiste meines Browser auftaucht, bis diese Icons fast die gesamte Symbolleiste einnehmen. Ich habe dann die Liste der Browsererweiterungen eingesehen und festgestellt, dass irgend so eine „eBay – Shopping Assistent“ Browsererweiterung installiert ist. Mag sein, dass ich beim Surfen auf irgendetwas geklickt habe, und der Hersteller dieser Erweiterung dadurch eine Zustimmung zu dessen Installation abgeleitet hat, auf die er sich gegebenenfalls berufen hätte. Aber ich wurde definitiv nicht klar, deutlich, unmissverständlich und vor allem nicht mit einer einfach durchzuführenden Verneinung gefragt, ob ich diesen Sch**** wirklich haben möchte.
Ich finde das dermaßen penetrant, wenn sich so halb-gefragt irgendwelche Erweiterungen installieren. Mich würde nun – vorrangig aus Neugierde – interessieren, wie diesbezüglich die rechtlichen Bedingungen in Deutschland/EU dazu aussehen. Ob es Regellungen gibt, auf welche Weise ein Online-Nutzer gefragt werden muss, ob er eine Erweiterung installiert bekommen möchte.
Danke!
cameo
Ich finde das dermaßen penetrant, wenn sich so halb-gefragt irgendwelche Erweiterungen installieren. Mich würde nun – vorrangig aus Neugierde – interessieren, wie diesbezüglich die rechtlichen Bedingungen in Deutschland/EU dazu aussehen. Ob es Regellungen gibt, auf welche Weise ein Online-Nutzer gefragt werden muss, ob er eine Erweiterung installiert bekommen möchte.
Danke!
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