Rechtliche Lage bei Installation von Browser-Erweiterungen

cameo

Lt. Junior Grade
Registriert
Sep. 2006
Beiträge
368
Seit zwei Tagen habe ich beim Online-Surfen beobachtet, wie stetig, ungefähr im Stundentakt, ein eBay-Icon nach dem anderen in der Symbolleiste meines Browser auftaucht, bis diese Icons fast die gesamte Symbolleiste einnehmen. Ich habe dann die Liste der Browsererweiterungen eingesehen und festgestellt, dass irgend so eine „eBay – Shopping Assistent“ Browsererweiterung installiert ist. Mag sein, dass ich beim Surfen auf irgendetwas geklickt habe, und der Hersteller dieser Erweiterung dadurch eine Zustimmung zu dessen Installation abgeleitet hat, auf die er sich gegebenenfalls berufen hätte. Aber ich wurde definitiv nicht klar, deutlich, unmissverständlich und vor allem nicht mit einer einfach durchzuführenden Verneinung gefragt, ob ich diesen Sch**** wirklich haben möchte.

Ich finde das dermaßen penetrant, wenn sich so halb-gefragt irgendwelche Erweiterungen installieren. Mich würde nun – vorrangig aus Neugierde – interessieren, wie diesbezüglich die rechtlichen Bedingungen in Deutschland/EU dazu aussehen. Ob es Regellungen gibt, auf welche Weise ein Online-Nutzer gefragt werden muss, ob er eine Erweiterung installiert bekommen möchte.

Danke!

cameo
 
du sagst, du hättest evtl irgendetwas angeklickt. also: dein problem. das ist aber wirklich so. auch vor gericht...du hast geklickt und es ist nichts verbotenes. du wirst lediglich auf ebay hingewiesen.
mfg.
 
Womöglich wurde das auch mit irgendeiner anderen Erweiterung/Software mitinstalliert. Ich mein Adobe will auch bei jedem Update irgendwas mitinstallieren (Mc Afee, oder zurzeit Chrome usw.)... Ein Häckchen übersehen und schon hast dus drauf ;)
 
Grundsätzlich fragen die Browser immer explizit nach, ob man das addon installieren möchte.
Wenn es beim surfen passiert ist, dann wurdest du deutlich darauf hingewiesen.

Ansonsten kann sowas auch mal bei anderer Software mit installiert werden. Ist unschön, aber man darf heutzutage nicht mehr einfach blind auf weiter drücken.

Kurz & knapp via Smartphone
 
*heutzutage*... Das durfte man noch nie ;) Früher wars teilweise nichtmal angegeben, was alles mitinstalliert wurde.
 
das heißt, es gibt definitiv keine rechtlichen Bestimmungen WIE ein User gefragt werden muss, ob er seine Zustimmung gibt und vor Gericht läuft es dann auf das hinaus, was "BlubbsDE" angedeutet hat:

Richter: "Tut mir leid, im Straßenverkehr werden sie auch nur mittels eines einzigen "Stop"-Schildes auf das Anhalten ihres Fahrzeuges hingewiesen und nicht mittels zehn Schildern, plus einem akustischen Warnsignal".

Wenn dem so ist, dann sehe ich da eindeutig Verbesserungsmöglichkeiten, denn entgegen dem Argument von "BlubbsDE" bin ich sehr wohl der Meinung, dass da – im Gegensatz zum Straßenverkehr - weitere Gesetze sehr wohl helfen würden.
Ergänzung ()

WhiteShark schrieb:
Grundsätzlich fragen die Browser immer explizit nach, ob man das addon installieren möchte.
Wenn es beim surfen passiert ist, dann wurdest du deutlich darauf hingewiesen.
Also DAS wüsste ich.
 
Naja, da du und wir nicht wissen wie du genau an diese Software gelangt bist, können wir hier auch nur sehr allgemein antworten. Es gibt schon Gesetze, aber im Endeffekt reicht ein Haken und eine nicht durchgelesene Nutzungserklärung.
Die Browser an sich fragen nach, falls du von Webseiten eine Erweiterung installieren willst, außer du hast das abgedreht.

Ansich gibt es noch die Möglichkeit, dass es sich um Schadsoftware handelt oder von entsprechenden Seiten kommt die damit Geld verdienen, da wirst du natürlich nicht gefragt und die interessieren Gesetze herzlich wenig. Da reicht es wenn du auf deren Seite bist und irgendwas falsche anklickst ohne deinen Browser entsprechend geschützt zu haben ;)
 
cameo schrieb:
Also DAS wüsste ich.

Wenn ich deinen Eingangspost lese, scheint genau das nicht der Fall zu sein, da du ja nicht sicher bist, ob du etwas angeklickt hast.

Einfach durch besuchen einer Website fängt man sich eher selten was ein, dazu müsste man schon einen veralteten Browser haben. Die Wahrscheinlichkeit, das eine ungepatchte Lücke ausgenutzt wird, ist eher gering.

Wenn du kürzlich irgendwelche Programme installiert hast, wäre das Punkt 1 den ich nachprüfen würde.
 
Die Frage wäre wohl auch welcher Browser überhaupt, Chrome fragt afaik mit einem Popup ob irgendeine Seite ein Addon installieren darf. Nur bei Addons die bei normalen Installationen mit installiert werden, greift dieser Mechanismus nicht. Daher müsste man auch schauen, was so alles in letzter Zeit installiert wurde, Adobe wurde bereits genannt, Java, die "Chip Installer" etc wollen auch immer irgendeinen Müll mit installieren.
 
Du nutzt eine Software, welche Add-ons unterstützt.
jetzt regst du dich über die Implementierung der Add-Ons auf.
dir gefällt also quasi das User-Interface an der stelle nicht.
Dann nutz halt ne Software mit für dich passendem User-Interface.

Wieso sollte ein Gesetz das User-Interface reglementieren?
 
Ich ignoriere jetzt mal die bisher geschriebenen rechtlich fragwürdigen Ansichten und versuche mich an einer konstruktiven Aussage:

Welches Ziel möchtest du erreichen?

Geht es dir um ein Unterlassen (dir gegenüber) oder um Schadensersatz oder möchtest du Strafanzeige stellen?


In jedem Fall wäre es aber extrem nützlich zu wissen, wie du dir das eingefangen hast. Oft installiert sich sowas bei der Installation kostenloser "Helferlein" mit, also irgendwelche Windows-Optimierer, Firewalls, Virenscanner oder anderer kleinerer Programme (Textbearbeiter, Installations-Oberflächen etc.).
 
cameo schrieb:
Wenn dem so ist, dann sehe ich da eindeutig Verbesserungsmöglichkeiten, denn entgegen dem Argument von "BlubbsDE" bin ich sehr wohl der Meinung, dass da – im Gegensatz zum Straßenverkehr - weitere Gesetze sehr wohl helfen würden.

Welches Ziel möchtest du erreichen?

Wen ich das richtig interpretiere möchte der TE weiterhin ohne Sinn und Verstand auf alles klicken was es im Internet gibt und, falls er sich irgendwas einfängt, die Schuld Dritten geben und diese verklagen.
 
und was nutzen gesetze wenn sich die eigenen leute schon nicht dran halten, und erst recht interessiert das keinen banana joe in turkmenistan der damit sein geld verdient.
 
@ ChotHoclate

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat er das AddOn eben gerade nicht aus dem Internet.
 
Lies halt mal §§312 fortfolgende BGB. Da stehen paar Informationspflichten. Es gibt bestimmt noch spezialgesetzliche Regelungen. Vielleicht Datenschutzgesetz. Das Problem dürfte eher sein, dass der Anbieter irgendwo in Afrika sitzt und du rechtlich nicht ran kommst.
 
Zurück
Oben