(Rechtliche) Problemstellung in Wohngemeinschaft

Dimitri Kostrov

Lieutenant
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Juni 2006
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Moin Leute,

ein Kommilitone und ich wohnen gemeinsam in einer WG (insgesamt drei Schlafzimmer, zwei davon durch uns beide bewohnt), in der gerade ein Zimmer freigeworden ist.
Nun möchte unsere Vermieterin dieses Zimmer an die Betreiber, die unter uns im Erdgeschoss ein Restaurant betreiben, gewerblich als Büro vermieten.
Ist es gesetzlich überhaupt zulässig, dass meine Vermieterin ein WG-Zimmer als ein gewerbliches Büro vermietet? Habe gerade eben schon sehr lange zur Thematik WOhngemeischaft + Gewerbe gegoogled und nichts passendes gefunden. Eventuell weiß einer von euch Forummitgliedern Bescheid, wie die gesetzliche Lage dazu ist.

In meinen Mietvertrag kann ich gerade gar nicht reingucken, da ich mich nicht an meinem Erstwohnsitz befinde.

Gruß
Jan
 
Wer steht denn im Mietvertrag zur Wohnung? Ihr beide? Einer von euch? Diese(r) haben(hat) die komplette Wohnung mit allen Räumen die im Mietvertrag stehen gemietet. Da kann die Vermieterin nicht einfach einen Raum anders vermieten.
 
Vielleicht ist aber auch die "Vermieterin" die mit dem Mietvertrag die euch die Räume untervermietet? Dann könnte Sie das tun... ist nur die Frage ob da dann ein Gewerbe einziehen darf :D
 
Wie gesagt, den Mietvertrag kann ich gerade leider nicht einsehen. Werde das aber umgehend nachholen, sobald ich wieder zuhause bin.
Soweit ich weiß, hat jeder von uns einen eigenen Mietvertrag, jo. Sie ist die Vermieterin und untervmietet quasi an uns.
Bleibt dann also nur noch die Frage, ob es rechtlich zulässig ist, dass dort ein Büroraum eröffnet wird.

Schon mal Danke für eure Antworten :)
 
Es könnte durchaus nicht rechtens sein, wenn z.B. deine Stadt oder Gemeinde ein Zweckentfremdungsverbot in ihrer Satzung drin hat.

Ansonsten hilft dir verlässlich nur ein Gang zum Mieterverein oder einen anderen rechtsberatenden Stelle.
 
Habe gerade eben geguckt und meine Uni/Asta bietet tatsächlich einen Rechtsbeistand in Kooperation mit einer hiesigen Rechtsanwaltskanzlei an. Das Angebot werde ich wohl in Anspruch nehmen.
 
Eine merkwürdige Konstellation, die Vermieterin ist dann wohl gar nicht die Eigentümerin?
 
Ich sehe da auch nicht durch. Habe ich das richtig verstanden, dass die Vermieterin die Wohnung selbst mietet, diese nicht nutzt und qasi untervermietet?

Wenn dem so ist, dann wäre der erste Gang zum Eigentümer nicht verkehrt, denn dieser muss dem Ganzen erst einmal zugestimmt haben.
 
Ob sie (oder ihr Mann) Eigentürmer ist, werde ich morgen in Erfahrung bringen.
Habe auch gerade mal in den Mietvertrag geguckt, ist ein 08/15-Standardmietvertrag, in dem nichts von der Nutzungsart der Zimmer seitens der Vermieterin steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Selbst wenn eine solche Klausel im Mietvertrag stehen würde hiesse das nicht, dass sie Gültigkeit haben muss.

Sollte sich herausstellen, dass die Vermieterin tatsächlich die Eigentümerin/Miteigentümerin ist, dann wäre es ratsam, sich an den örtlichen Mieterschutzbund oder an einen FA für Mietrecht zu wenden.

Ich kann mir vorstellen, dass ein FA argumentiert, dass ein normales Wohnverhältniss durch ein gewerbliches Büro in der Mietsache beeinträchtigt und damit unzulässig wird, aber dazu können Dich Mieterschutz oder ein FA besser beraten.
 
Gut, gut. Danke für deine Einschätzung :)
Also ich werde morgen erstmal in Erfahrung bringen, ob die Vermieterin auch Eigentümerin ist. Ich spreche sie dann auch drauf an, dass wir beide das nicht wollen, dass dort ein gewerbliches Zimmer entsteht.
Wenn das dann nicht hilft, dann wende ich mich an den Mieterschutz/Anwalt.
Besten Dank!
 
Nichts zu Danken. Ich wäre Dir allerdings sehr verbunden, wenn Du mir/uns eine Rückmeldung bezüglich der Eigentümerschaft geben könntest, denn das interessiert mich doch sehr. Ich danke Dir.
 
Ich sehe die Sachlage etwas anders.

1. Da ja schon im Erdgeschoss durch das Restaurant eine Gewerbliche Nutzung stattfindet, ist das Gebäude schon mal vom Grunde her kein reines Wohnhaus.

2. Da im Normalfall, z.B. Nutzung der Wohnung als Einzelmieter, dieser ohne weiteres auch ein Büro in seiner Wohnung haben darf, könnte es auch in diesem Fall erlaubt sein. Es muß ja in der Regel nur die Wohnnutzung, gegenüber der Gewerblichen Nutzung als Büro, überwiegen. Das dürfte hier auch gegeben sein. Es wird ja nur ein Zimmer als Büro genutzt.

3. Da die Hauptbesucher vermutlich im Restaurant empfangen werden, dürfte der Personenverkehr in der Wohnung auch nicht höher sein, als bei einer Familie mit vielen Freunden. Somit wäre die Nutzung als Büro möglicherweise auch nicht störender, als bei einer reinen Wohnnutzung. Was meist heißt, das die Nutzung erlaubt sein könnte.

4. Und auch vermute ich mal, das eine Familienfeier/Studentenparty in der Regel erheblich lauter sein dürfte, als der reine Bürobetrieb. Somit ergibt sich von dieser Seite auch nicht unbedingt ein Argument, das Büro in der Wohnung zu verbieten.
 
Indako schrieb:
Ich sehe die Sachlage etwas anders.

3. Da die Hauptbesucher vermutlich im Restaurant empfangen werden, dürfte der Personenverkehr in der Wohnung auch nicht höher sein, als bei einer Familie mit vielen Freunden. Somit wäre die Nutzung als Büro möglicherweise auch nicht störender, als bei einer reinen Wohnnutzung. Was meist heißt, das die Nutzung erlaubt sein könnte.

Ich meine es nicht persönlich und sei mir bitte nicht böse, jedoch lese ich hier nur "vermutlich", "dürfte", "könnte" und "wäre", also quasi nur Konjunktiv. Im Prinzip hast du ja recht, denn es "könnte" ja tatsächlich so sein, wie du es schilderst, aber nur "könnte".

OB es tatsächlich so Deiner vermuteten Situation entspricht, können wir nicht beurteilen, denn wir kennen die genauen Verhältnisse gar nicht.

Ich habe dem TE nicht umsonst geraten, sich an die entsprechenden Ansprechpartner zu wenden.
 
Habe gerade eben geguckt und meine Uni/Asta bietet tatsächlich einen Rechtsbeistand in Kooperation mit einer hiesigen Rechtsanwaltskanzlei an. Das Angebot werde ich wohl in Anspruch nehmen.

das klingt am besten von allen vorschlägen !
 
Aus dem, was der TE bisher vorgetragen hat, lässt sich jedenfalls nicht erkennen, dass eine Vermietung des 3. Zimmers an einen gewerblichen Nutzer nicht erlaubt sein könnte; das wäre nämlich ein sehr außergewöhnlicher Fall und es müsten dabei extreme Regelungen pro TE getroffen oder vorhanden sein, was man kaum erwarten kann.

Ich denke, dass der Vermieter ohnedies am längeren Hebel sitzen wird und im Notfall kurzfristig kündigen könnte, wenn seine Untermieter ihm Schwierigkeitne machen und gar mit Rechtsbeiständen anrücken wollen.

Empfehle, die Sache erst einmal gelassen sehen und abwarten !
 
@ nik_
Du solltest die Zitate auch als solche markieren, aber im Prinzip hast du recht.

@de la Cruz

Ich gebe Dir insofern recht, dass wir die genauen Umstände nicht kennen und das habe ich schon bereits gesagt.

Dass der Vermieter mal eben kurzfristig kündigen darf, wenn der Mieter nicht einverstanden ist, dass der Vermieter ein gewerbliches Büro in seiner Mietsache duldet/genehmigt, zumal davon keine Klausel diesbezüglich im Mietvertrag vorhanden ist (welche keine Gültigkeit besitzen muss), das halte ich für ein Gerücht.

Merke: Vermieter haben nicht nur Rechte. Dem Mieter einfach kurzfristig zu kündigen, weil er sich Rat einholt oder ein Verfahren anstrengt in dem er Recht bekommt, gibt es nicht.
Ich möchte ausserdem den Vermieter sehen, der seinem Mieter kurzfristig kündigt, weil er mit einer Untervermietung in Form eines gewerblichen Büros nicht einverstanden ist, zumal das NICHT im Mietvertrag verankert ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ _systemfehler_

Klar ist, dass wir zu wenige Informationen seitens des TE vorliegen haben, deshalb muss man davon ausgehen, was normalerweise üblich ist.

Hier gilt vorliegend, dass die Untervermietung von Zimmern oder gar die Vermietung von möbierten Zimmern keinem Kündigungsschutz unterliegt und vom Vermieter jederzeit ohne Begründung beendet werden können. Dies dürfte vorliegend mit Sicherheit zutreffen.

Da davon auszugehen ist, dass der Mieter hier mit größter Wahrscheinlichkeit hier auch kein Mitsprache oder gar Vetorecht gegen die Vermietung eines Zimmers als Büro hat, würde der Vermieter seinen Untermieter ganz schnell los, wenn dieser desegen querulieren würde !
 
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