Rechtliches zum Thema Bankkonto (Privat / Geschäft) / Kündigung durch Bank

DHC

Lt. Commander
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Aug. 2013
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1.678
Ich denke es haben sicher schon einige Kleinstunternehmer Kontakt mir ihrer Hausbank gehabt.
Ich rede hier nicht von großen Firmen, wie GmbHs, KGs, AGs, etc.
Ich rede von kleineren Einzelkämpfern, die im Endeffekt einen vergleichbaren Umsatz haben, wie "normal" angestellte Personen.

Von Gesetzes wegen gibt es keine Verpflichtung ein Geschäftskonto abschließen zu müssen.
Ausnahme sind oben genannte Firmen.

Ein Privatkonto bekommt man zum Teil für 0,00 Euro. Günstige liegen bei z. B. 5 Euro pro Monat.
Ein Geschäftskonto kostet ein vielfaches. Da ist oftmals nichts inkludiert. Für jede noch so kleine Tätigkeit wird man zur Kasse gebeten.
Ein bekannter (Kleinstunternehmer / Selbständig) hat zwei Konten bei einer Bank (Name ist egal).
Für sein Privatkonto bezahlt er knapp 5 Euro pro Monat.
Für das Geschäftskonto bezahlt er mindestens das 5-fache.

Es gibt Banken, die ihre Kunden anschreiben, dass ein Privatkonto in ein Geschäftskunde umgewandelt werden muss, sonst wird gekündigt.

In den öffentlich zugänglichen AGBs, etc. ist nirgendwo etwas erwähnt oder beschrieben.
Wie schon erwähnt, gibt es auch keine Verpflichtung durch den Gesetzgeber.

Ist eine Kündigung rechtens, wenn man nicht umstellt?
Kann man dagegen vorgehen?
Wie sind die Aussichten?

Für mein Empfinden müsste alles in den AGBs enthalten sein.
Wenn nicht gelten die gesetzlichen Regelungen.
Generell steht das Gesetz über den AGBs.

Wie seht ihr das?
 
Nach deutschem Recht sind Geldinstitute grundsätzlich nicht verpflichtet, Kunden ein Konto zu bieten, mit Ausnahme des so genannten "Girokonto für alle" gemäß § 31 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG).

Aus Sicht eines Geldinstitutes ist ein Geschäftskonto für Selbständige und Unternehmer gedacht, um geschäftliche Transaktionen von privaten zu trennen. IMO kann ein Geldinstitut verlangen, dass ein Privatkonto auf ein Geschäftskonto umgestellt wird, wenn nachweislich geschäftliche Aktivitäten über das Privatkonto abgewickelt werden.

Wenn das Geldinstitut Deinem Bekannten ein Schreiben hat zukommen lassen und darin die Umstellung auf ein Geschäftskonto verlangt und dies nicht in den AGB des Geldinstitutes geregelt ist, könnte sich dies als problematisch für das Geldinstitut erweisen.

Es könnte für Deinen Bekannten sinnvoll sein, rechtlichen Rat bei einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt einzuholen, um seine Optionen besser einschätzen zu können.
 
@Froki
Mir ist schon klar, das man geschäftliches und privates trennen sollte.
Das ist nicht das Problem.
Viele Selbständige / Kleinstunternehmen haben zwei Konten.

Es geht eher um die Abzocke, der man entgehen will.

Was den Bekannten angeht.
Der hat ja zwei getrennte Konten bei der selben Bank.

Danke für die grobe rechtliche Einschätzung.

Was die AGB etc. angeht.
Da steht nichts dazu.
Auch auf Nachfrage und bitte um Zusendung der entsprechenden Bedingungen, Fehlanzeige.
Aber wenn die Bank Hausrecht hat, kann man wohl nichts machen.
Das ist traurig.
Wozu dann überhaupt AGBs, etc. veröffentlichen, wenn die Banken eh machen können, was sie wollen?
 
Ich finde es auch Mist, wenn die Bank das nicht wirklich begründet/begründen kann.

Da hilft einfach nur wechseln. Vorher den sogenannten Quartalsabschluss über ein Jahr hinweg prüfen und schauen, was für Postenpreise angefallen sind und schauen ob man den Zahlungsverkehr optimieren kann. Und dann andere Bank mit besseren Konditionen suchen!

Wer nicht will „als Bank“, der hat schon!
 
@Col. Jessep
Der Witz an der Sache ist.
Man bezahlt mehr und bekommt weniger Leistung (inklusive).
Für jeden Mist wird man extra zur Kasse gebeten.

Aber das betrifft ja nicht nur Banken.
Selbiges gilt zum Beispiel auch für Versicherungen, etc.
Ein Kfz, dass privat versichert z. B. 300 Euro pro Jahr kostet, kostet geschäftlich versichert das 3-fache.

Überall, wo Geschäft drin steht wird ordentlich zugelangt.
 
Hat niemand behauptet das man 100% Erstattung bekommt. Aber als Unternehmer kann ich sogar den Bleistift als Betriebsausgabe geltend machen.
 
Utensil1538 schrieb:
Bleistift als Betriebsausgabe geltend machen.
Wenn du den als Arbeitnehmer brauchst kannst du das selbstverständlich auch als Büromaterial absetzen. Klar wenn du nur den Bleistift hast, dann wirste nicht über den Pauschbetrag kommen und hat keinen Effekt^^ Aber der ist ja automatisch schon für jeden AN beachtet.

@Utensil1538 "Was bringt das dann?"
Dem Staat keinen Cent zu viel in den Rachen zu schmeißen/schenken.

MfG, R++
 
@DHC Du hast recht, dennoch steht es einem ja frei zu wechseln wenn man mit dem Angebot nicht einverstanden ist.

Manche Kreditinstitute bieten auch Kombinierte Kontoangebote. Business zahlst du, privat ist kostenfrei.

Man kann Posten reduzieren, andere Zahlungsdienstleister nutzen.

Revolut bietet private und Business sehr günstig an. Mit direkter Zahlungsoption.

Der Wettbewerb bietet einem Optionen.

Dein meckern ist langweilig.
 
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Solche Kosten kalkuliert man mit ein. Für eine Fahrt zu einem Kunden (Beispiel) kann du auch niemanden für die Kosten verantwortlich machen. Daher zahlt das am Ende immer der Kunde.

Wenn es daran schon scheitert, wird das nix.
 
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Ich sehe das so, dass auch Banken sich an getroffene Vereinbarungen halten müssten.

Es sind aber gerade auch oft Banken, die das nicht wollen: Rosinenpicken eben. Der dumme Kunde, egal ob Verbraucher oder Unternehmen, wird konsequent benachteiligt; die eigene Bank hingegen soll, u.U. auch mit illegalen Mitteln, immer bevorzugt werden.

Lustig finde ich immer, wenn Banken merken, dass sie damit mal nicht durchkommen und jemand dagegen hält. Das sind die meiner Erfahrung nach gar nicht gewohnt.
 
@DHC

Banken machen diese Unterscheidung in Privat- und Gewerbekunde aber auch nicht freiwillig. Sie sind hierzu gezwungen -> es sind die KYC Regeln. (Know Your Customer)

Wenn da die Banken nicht richtig die Trennung vornehmen und entsprechend dokumentieren, drohen ihnen sehr hohe Geldstrafen.

Die Deutsche Bank hat beispielsweise ein paar Dokumentationspflichten nicht eingehalten und muss jetzt 35 Mio Euro Strafe zahlen. Sie wird es überleben aber dennoch.

Und die Konten für Gewerbekunden kosten einfach mehr Geld, da dort mehr Transaktionen verarbeitet werden ...
 
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Auch Automatisierung kostet Geld.

Ansonsten gibt es aber auch kostenlose Konten für Kleingewerbe, bei N26, ING ... also nicht beschweren, sondern einfach dort dann das Konto einrichten.
 
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Zahl halt die 25 €. Wer sich das nicht leisten kann, soll nicht selbstständig sein. Bei Konten für Privatpersonen ist gewerbliche Nutzung laut Vertragsbedingungen verboten. Du wirst das einfach überlesen haben.
 
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Ansonsten soll sich die Person nach kostenlosen Geschäftskonten umschauen. Z.B. bei der N26 gibt es sowas
 
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@Froki

Dein Artikel empfiehlt doch aber auch ganz klar, selbst für Kleinunternehmer sich ein separates Geschäftskonto zu eröffnen. Damit man Privat und Geschäftlich trennen kann. Man spart sich so auch diverse Nachfragen vom Finanzamt - oder gar falsche Steuerbescheide.
 
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