Biebermann
Cadet 1st Year
- Registriert
- Feb. 2016
- Beiträge
- 8
Guten Abend,
ich befinde mich zurzeit in einem tiefen seelischen Loch und kann nicht schlafen.
Ich möchte hier gerne nach Rat Frage, da ich ein stiller Mitleser bin habe ich mich hier eben gerade hingesetzt um in der Hoffnung hier vielleicht ein oder den anderen Rat zu bekommen.
Obwohl wir einen Rechtsberatungsschein beim Amt beantragt haben sind jetzt Anwaltskosten angefallen.
Wir haben zurzeit ein Problem mit unserem Anwalt, unser Sohn ist Autist und um den Paragrafen 35a zu bewahren, haben wir die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch genommen, der für uns einen Widerspruch formulieren sollte. Da unserem Sohn der geistig und seelisch behindert ist und ein anerkannter Autist ist, die Hilfe im Form vom Paragrafen §35a vom Jugendamt entzogen wurde. Da dass Jugendamt der Meinung ist, mit der Begründung, dass er sich im Leben und nach all den Jahren stabilisieren könnte und jetzt keine weitere Hilfe benötige.
Wollten wir im Wiederrufverfahren Rechtlichen Rat nehmen, ein Anwalt der sich die Sache näher ansieht und uns mit der Gelegenheit hilft mit dem Hintergedanken dass es nicht zur Klage kommt, dass wir nicht Klagen müssen. Denn ich denke alle Eltern wissen wie schwer es ist (oder, sein kann) wenn man ein Autistisch seelisch behindertes Kind hat.
Wir waren diesbezüglich beim Amtsgericht, da wir uns einen Anwalt nicht leisten können.
Uns würde ein Beratungsschein nach § 8 BerhG ausgestellt, da unsere Vermögensverhältnisse am Existenzminimum liegen, das Konto befindet sich jeden Monat im Minus, aber wir kommen noch über die Runden, den wir haben uns ja, wir sind eine Familie, wir brauchen nicht viel, aber das was wir haben damit kommen wir (kamen) immer zu Recht.
Nach unserem wissen, erhält man dadurch anwaltlichen Rat und Hilfe, um in der Lage zu sein sich einen Anwalt, kostenlose Beratung und Vertretung in Anspruch zu nehmen.
Und verrechnen die Anwälte die kosten nicht über den Beratungsschein? So das alle übrigen Kosten der Beratungshilfe die Landeskasse trägt?
Der Anwalt hat dann den Widerruf für uns verfasst, der Widerruf war nicht erfolgreich er wurde zurückgewiesen, es sind keine Kosten entstanden.
Wir haben einen Anwalt genommen da wir Schwierigkeiten hatten mit der Formulierung und den Widerruf selbst zu begründen und dachten das Anwälte es besser könnten und um auf Nummer sicher zu gehen.
Im Endeffekt hätten wir uns den Anwalt sparen können, und ich selber hätte einen Widerruf verfassen können.
Nachdem der Widerruf abgelehnt worden ist, fragte der Anwalt uns ob wir Klagen wollen, aber dass wollten wir sowieso nicht, Aber das hatten wir den Anwalt mehrmals gesagt. ist dann doch mit zu viel Stress und ärger verbunden, dachten wir. Also abgelehnt.
Der Anwalt wurde für uns tätig, indem er dass Widerrufs schreiben verfasst hatte. Andere Dienstleistungen und Vereinbarungen über eine Vergütung wurden zu keinem Zeitpunkt vereinbart und schriftlich keine Verträge unterschieben. Wir haben ihm die Vollmacht erteilt da er sonst für uns nicht tätig werden könnte.
Wir haben keine weiteren Dienstleistungen vom Anwalt angenommen,
Jetzt lässt unser Anwalt uns wissen dass wir zusätzlich zudem Beratungsschein den wir Ihm gegeben haben, von uns 575€ einfordert oder sonst mit Mahnungen droht. Eine Rechnung hat er uns zukommen lassen. Auf Anfrage ob dass nicht mit dem Beratungsschein verrechnet wird, lachte er und sagte dass der Beratungsschein nur für die erst Beratung da ist, gültig ist, da er aber für uns tätig wurde indem er uns Vertreten hat, den Widerruf verfasste, müssen wir den Rest selbst zahlen da der Beratungsschein vom Amt, der uns berechtigt hat Rechtshilfe zu nehmen, diese kosten nicht abdeckt, so sagte der Anwalt.
Hat aber kein Wort vorher darüber verloren als wir den Beratungsschein bei Ihm abgegeben hatten, als wir uns für diesen Anwalt entschieden hatten, wir haben auch nichts unterschieben.
Da wir dafür sprichwörtlich kein Geld übrig haben. Ohne den Beratungsschein vom Amtsgericht hätten wir uns sowieso keinen Anwalt nehmen können.
Ich verstehe die Welt nicht mehr, aber genau aus diesem Grund sind wir doch zum Amtsgericht gegangen und haben unsere Einkommens- und Vermögensverhältnissen offengelegt und dem Amt gesagt dass wir uns einen Anwalt nicht leisten könnten, womit den, wenn das Kapital fehlt und wir am Existenzminimum Leben. Was auch die Einkommensverhältnisse wieder spiegelt. Der Kontostand ist im Minus, jeden Monat und keine großen Vermögen außer das Smartphone oder das Auto, die Wohnung, den PC, bezahle ich selber. Daraufhin wurde uns ein Beratungsschein für einen Anwalt unserer Wahl von der Stadt, dem Amtsgericht ausgestellt, da wir in die Kategorie Hilfebedürftige, da niedriges Einkommen (arbeite bei DHL), uns befinden, reinpassen, und es uns schlichtweg unmöglich ist einen Rechtsanwalt aus Eigner Tasche selbst zu bezahlen. Auf dem Beratungsschein die die Stadt ausgestellt hat, stand drauf, ganz unten, dass wir uns einen Anwalt unserer Wahl aussuchen dürfen und dass die Beratungshilfe für die Beratung und außergerichtliche Vertretung in einer rechtlichen Angelegenheit gilt.
Und ich hatte und war bis zur Letzt der Meinung das keine kosten anfallen dürfen, da die Landeskasse dafür aufkommt, da man ja nicht in der Lage ist den Anwalt selbst zu bezahlen, und ja deswegen den RechtsBeratungsschein beim Amtsgericht beantragt.
Also Lage ich hierbei falsch?
Es ist das erste mal dass wir so einen Beratungsschein beantragt haben.
Wir dachten, dass der Beratungsschein den man beim Amtsgericht beantragen kann, wenn die Vermögensverhältnisse es nicht zulassen Rechtsbeihilfe zu nehmen, dass der Beratungsschein genau für diese Menschen wie uns, den das Geld fehlt dafür da ist einen Anwalt nehmen zu können, und dass für Menschen mit Beratungsschein keine kosten entstehen außer dass maximal eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15,00 € inkl. Umsatzsteuer anfallen kann, was auch selbst auf dem Beratungsschein drauf steht.
Da wir aus dem besagten Grund Hilfe in Form vom Beratungsschein bekamen, nutzten wir sie auch, mit dem Gedanken dass alles über den Beratungsschein abläuft, auf uns keine Anwaltskosten zu kommen, alle die kosten dort abgedeckt sind inklusive sind, für die erbrachten weiter oben erwähnten Dienstleistungen, explizit das verfassen des Widerspruchs mit Hilfe des Rechtsanwalts. Da wir nicht in der Lage waren ohne Beratungsschein einen Anwalt zu bezahlen oder Hilfe in Anspruch zu nehmen, der Erfolg blieb aus.
Ist es uns schlicht unmöglich den verlangten Beitrag 575€ zu begleichen.
Was sollen wir machen. Ich bin mit meinem Latein am ende.
Ist es Rechtens was der Anwalt macht? Wie kann das denn bloß sein? Wir werden dann zahlen müssen.
Aber diesen kleinen Betrag können wir nicht so schnell begleichen, den es war nirgends die Rede davon das kosten anfallen würden bei Beanspruchung des Beratungsschein.
Ich weiß ich wiederhole mich, mir Fehlen einfach eben die Worte. Ich verstehe es nicht. Es ist ein großer Verlust, da kleines Einkommen und ein Riesen Problem für uns dass zu verdauen. Ich wünschte Ich hätte vorher gewusst das mit einem Beratungsschein noch Anwaltskosten auf mich zukommen. Aber es war eben nirgends davon die Rede. Den Ich selbst ginge davon aus, hatte den Grundgedanken immer gehabt, dass eben keine besagten Anwaltskosten anfallen, wenn das Amtsgericht einem einen Beratungsschein genehmigt. Der triftige Grund lag bei uns vor, da wir den Anwalt aus eigenen finanziellen Mitteln nicht leisten können. Und doch kommt es wieder anders als Gedacht, mit den Anwaltskosten die der Anwalt von uns eintreibt.
Sind jetzt knapp 2 Stunden vergangen nachdem verfassen dieses Textes, aber ich fühle mich nicht wirklich besser, es läuft im Moment alles schief, ich Frage mich was dass für ein Jahr ist.
Es bleibt wohl nichts anderes übrig als zu zahlen. Was wir nicht können.
Ich freue mich über jegliche Hilfe und bedanke mich sehr für Tipps.
Lieben Dank.
ich befinde mich zurzeit in einem tiefen seelischen Loch und kann nicht schlafen.
Ich möchte hier gerne nach Rat Frage, da ich ein stiller Mitleser bin habe ich mich hier eben gerade hingesetzt um in der Hoffnung hier vielleicht ein oder den anderen Rat zu bekommen.
Obwohl wir einen Rechtsberatungsschein beim Amt beantragt haben sind jetzt Anwaltskosten angefallen.
Wir haben zurzeit ein Problem mit unserem Anwalt, unser Sohn ist Autist und um den Paragrafen 35a zu bewahren, haben wir die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch genommen, der für uns einen Widerspruch formulieren sollte. Da unserem Sohn der geistig und seelisch behindert ist und ein anerkannter Autist ist, die Hilfe im Form vom Paragrafen §35a vom Jugendamt entzogen wurde. Da dass Jugendamt der Meinung ist, mit der Begründung, dass er sich im Leben und nach all den Jahren stabilisieren könnte und jetzt keine weitere Hilfe benötige.
Wollten wir im Wiederrufverfahren Rechtlichen Rat nehmen, ein Anwalt der sich die Sache näher ansieht und uns mit der Gelegenheit hilft mit dem Hintergedanken dass es nicht zur Klage kommt, dass wir nicht Klagen müssen. Denn ich denke alle Eltern wissen wie schwer es ist (oder, sein kann) wenn man ein Autistisch seelisch behindertes Kind hat.
Wir waren diesbezüglich beim Amtsgericht, da wir uns einen Anwalt nicht leisten können.
Uns würde ein Beratungsschein nach § 8 BerhG ausgestellt, da unsere Vermögensverhältnisse am Existenzminimum liegen, das Konto befindet sich jeden Monat im Minus, aber wir kommen noch über die Runden, den wir haben uns ja, wir sind eine Familie, wir brauchen nicht viel, aber das was wir haben damit kommen wir (kamen) immer zu Recht.
Nach unserem wissen, erhält man dadurch anwaltlichen Rat und Hilfe, um in der Lage zu sein sich einen Anwalt, kostenlose Beratung und Vertretung in Anspruch zu nehmen.
Und verrechnen die Anwälte die kosten nicht über den Beratungsschein? So das alle übrigen Kosten der Beratungshilfe die Landeskasse trägt?
Der Anwalt hat dann den Widerruf für uns verfasst, der Widerruf war nicht erfolgreich er wurde zurückgewiesen, es sind keine Kosten entstanden.
Wir haben einen Anwalt genommen da wir Schwierigkeiten hatten mit der Formulierung und den Widerruf selbst zu begründen und dachten das Anwälte es besser könnten und um auf Nummer sicher zu gehen.
Im Endeffekt hätten wir uns den Anwalt sparen können, und ich selber hätte einen Widerruf verfassen können.
Nachdem der Widerruf abgelehnt worden ist, fragte der Anwalt uns ob wir Klagen wollen, aber dass wollten wir sowieso nicht, Aber das hatten wir den Anwalt mehrmals gesagt. ist dann doch mit zu viel Stress und ärger verbunden, dachten wir. Also abgelehnt.
Der Anwalt wurde für uns tätig, indem er dass Widerrufs schreiben verfasst hatte. Andere Dienstleistungen und Vereinbarungen über eine Vergütung wurden zu keinem Zeitpunkt vereinbart und schriftlich keine Verträge unterschieben. Wir haben ihm die Vollmacht erteilt da er sonst für uns nicht tätig werden könnte.
Wir haben keine weiteren Dienstleistungen vom Anwalt angenommen,
Jetzt lässt unser Anwalt uns wissen dass wir zusätzlich zudem Beratungsschein den wir Ihm gegeben haben, von uns 575€ einfordert oder sonst mit Mahnungen droht. Eine Rechnung hat er uns zukommen lassen. Auf Anfrage ob dass nicht mit dem Beratungsschein verrechnet wird, lachte er und sagte dass der Beratungsschein nur für die erst Beratung da ist, gültig ist, da er aber für uns tätig wurde indem er uns Vertreten hat, den Widerruf verfasste, müssen wir den Rest selbst zahlen da der Beratungsschein vom Amt, der uns berechtigt hat Rechtshilfe zu nehmen, diese kosten nicht abdeckt, so sagte der Anwalt.
Hat aber kein Wort vorher darüber verloren als wir den Beratungsschein bei Ihm abgegeben hatten, als wir uns für diesen Anwalt entschieden hatten, wir haben auch nichts unterschieben.
Da wir dafür sprichwörtlich kein Geld übrig haben. Ohne den Beratungsschein vom Amtsgericht hätten wir uns sowieso keinen Anwalt nehmen können.
Ich verstehe die Welt nicht mehr, aber genau aus diesem Grund sind wir doch zum Amtsgericht gegangen und haben unsere Einkommens- und Vermögensverhältnissen offengelegt und dem Amt gesagt dass wir uns einen Anwalt nicht leisten könnten, womit den, wenn das Kapital fehlt und wir am Existenzminimum Leben. Was auch die Einkommensverhältnisse wieder spiegelt. Der Kontostand ist im Minus, jeden Monat und keine großen Vermögen außer das Smartphone oder das Auto, die Wohnung, den PC, bezahle ich selber. Daraufhin wurde uns ein Beratungsschein für einen Anwalt unserer Wahl von der Stadt, dem Amtsgericht ausgestellt, da wir in die Kategorie Hilfebedürftige, da niedriges Einkommen (arbeite bei DHL), uns befinden, reinpassen, und es uns schlichtweg unmöglich ist einen Rechtsanwalt aus Eigner Tasche selbst zu bezahlen. Auf dem Beratungsschein die die Stadt ausgestellt hat, stand drauf, ganz unten, dass wir uns einen Anwalt unserer Wahl aussuchen dürfen und dass die Beratungshilfe für die Beratung und außergerichtliche Vertretung in einer rechtlichen Angelegenheit gilt.
Und ich hatte und war bis zur Letzt der Meinung das keine kosten anfallen dürfen, da die Landeskasse dafür aufkommt, da man ja nicht in der Lage ist den Anwalt selbst zu bezahlen, und ja deswegen den RechtsBeratungsschein beim Amtsgericht beantragt.
Also Lage ich hierbei falsch?
Es ist das erste mal dass wir so einen Beratungsschein beantragt haben.
Wir dachten, dass der Beratungsschein den man beim Amtsgericht beantragen kann, wenn die Vermögensverhältnisse es nicht zulassen Rechtsbeihilfe zu nehmen, dass der Beratungsschein genau für diese Menschen wie uns, den das Geld fehlt dafür da ist einen Anwalt nehmen zu können, und dass für Menschen mit Beratungsschein keine kosten entstehen außer dass maximal eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15,00 € inkl. Umsatzsteuer anfallen kann, was auch selbst auf dem Beratungsschein drauf steht.
Da wir aus dem besagten Grund Hilfe in Form vom Beratungsschein bekamen, nutzten wir sie auch, mit dem Gedanken dass alles über den Beratungsschein abläuft, auf uns keine Anwaltskosten zu kommen, alle die kosten dort abgedeckt sind inklusive sind, für die erbrachten weiter oben erwähnten Dienstleistungen, explizit das verfassen des Widerspruchs mit Hilfe des Rechtsanwalts. Da wir nicht in der Lage waren ohne Beratungsschein einen Anwalt zu bezahlen oder Hilfe in Anspruch zu nehmen, der Erfolg blieb aus.
Ist es uns schlicht unmöglich den verlangten Beitrag 575€ zu begleichen.
Was sollen wir machen. Ich bin mit meinem Latein am ende.
Ist es Rechtens was der Anwalt macht? Wie kann das denn bloß sein? Wir werden dann zahlen müssen.
Aber diesen kleinen Betrag können wir nicht so schnell begleichen, den es war nirgends die Rede davon das kosten anfallen würden bei Beanspruchung des Beratungsschein.
Ich weiß ich wiederhole mich, mir Fehlen einfach eben die Worte. Ich verstehe es nicht. Es ist ein großer Verlust, da kleines Einkommen und ein Riesen Problem für uns dass zu verdauen. Ich wünschte Ich hätte vorher gewusst das mit einem Beratungsschein noch Anwaltskosten auf mich zukommen. Aber es war eben nirgends davon die Rede. Den Ich selbst ginge davon aus, hatte den Grundgedanken immer gehabt, dass eben keine besagten Anwaltskosten anfallen, wenn das Amtsgericht einem einen Beratungsschein genehmigt. Der triftige Grund lag bei uns vor, da wir den Anwalt aus eigenen finanziellen Mitteln nicht leisten können. Und doch kommt es wieder anders als Gedacht, mit den Anwaltskosten die der Anwalt von uns eintreibt.
Sind jetzt knapp 2 Stunden vergangen nachdem verfassen dieses Textes, aber ich fühle mich nicht wirklich besser, es läuft im Moment alles schief, ich Frage mich was dass für ein Jahr ist.
Es bleibt wohl nichts anderes übrig als zu zahlen. Was wir nicht können.
Ich freue mich über jegliche Hilfe und bedanke mich sehr für Tipps.
Lieben Dank.