Rechtsfrage - Unterlassung

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Trooper2k

Gast
Hallo,

vielleicht kennt ihr euch ja mit Rechtsproblemen aus. Unzwar geht es darum, dass ich nebenbei mit anderen Jugendlichen eine Seite betreibe, bei der Bilder von Partys online gestellt werden. (jeder auf der Seite kann diese einsehen) Darunter befindet sich auch ein Club. Aufgrund vorangegangenen Streitigkeiten verlangt nun der Betreiber dieses Clubs die Löschung der Bilder in einer E-Mail, die wie folgt aussah:


Werte Damen und Herren der Seite Schlingel

Bitte nehmen Sie sämtliche Bilder bis 03.08.07 die Sie bei uns ungenehmigt
gemacht haben vom Netz.
Es gibt auch für die Zukunft für Sie keine Genehmigung.
Seien Sie auch Vorsichtig was über uns im Chat oder GB geschrieben wird.
Löschen Sie Einträge die Negativ über uns reden.
Sie sind Verantwortlich.
Wir beobachten das zukünftig. Wenn nicht Reden die Anwälte.

[ .... endet Name des Clubs ]


Nun meine Frage: Ist soetwas per E-Mail rechtskräftig?

Vielen Dank für eure Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Trooper
 
Ich würde das eher als Mitteilung und wenn Du so willst Warnung ansehen.

Wenn ihr Euch nicht an die Forderung des Clubbetreibers haltet schaltet der seine Anwälte ein und selbst deren Schreiben haben nichts mit Rechtskräftigkeit zu tun, dafür ist dann ein Gericht zuständig, aber soweit würde ich es lieber nicht kommen lassen, ist meist teuer und endet mit einer Enttäuschung.

MfG
OMaOle
 
Sorry, aber es kann sein, dass es rechtens ist, euch das mit den Bildern zu verbieten, keine Ahnung, aber:

Löschen Sie Einträge die Negativ über uns reden.
:freak: Sorry, no Way, solange es eine Meinungsäußerung ist, könnt ihr da eigentlich keine Probleme bekommen!
Ich würde es wie folgt machen: Bilder rausnehmern und dann halt irgendwo auf der Homepage Posten, das dies Auf Wunsche des Clubs geschehen musste. Die freien Meinungsäußerungen kann euch aber niemand verbieten.Aber denk drann, es müssen Meinungäußerungen sein, keine Allgemeinen Pöbleleien, wie "Dre Club stinkt und ist scheiße ..."
 
Wenn es sich bei dem "Club" zum Beispiel um eine Disco handelt, dann dürfte dort das Hausrecht greifen. Das ist dann vergleichbar mit der Situation bei einem Musikkonzert, wo Dir der Veranstalter im Vorgeld verbieten kann, Aufnahmen zu machen. Der Club schreibt, dass Du keine Genehmigung eingeholt hast. Daher dürfte die Forderung nach Lösung der Fotos rechtens sein. Das Persönlichkeitsrecht der fotografierten Personen greift nicht, wenn Du einfach nur in die Menge fotografierst und wenn die Szene als solche im Mittelpunkt steht. Bei Einzelportraits sieht das wieder anders aus. Aber wer aktiv in Deine Kamera lächelt, dürfte damit wohl sein Einverständnis gegeben haben.

Was dagegen in einem Forum bzw. Chat geschrieben wird, ist eine ganz andere Sache (Meinungsfreiheit). Diffamierungen und persönliche Beleidigungen sind zwar grundsätzlich angreifbar, aber wenn Du den Chat selbst betreibst, kann niemand von Dir verlangen, dass Du "kritische" Beiträge zensierst.
 
Im Chat geschriebenes kann man nicht zurückziehen. Mitglieder die beleidigen, diffamieren oder Lügen
verbreiten, sollte man dieses untersagen und ggf. auschließen. Entsprechende Einträge im Gästebuch
sollten auch gelöscht werden.
Ob dieses bei dir zutrifft kann hier keiner sagen. Wir kennen die Umstände, Bilder, Streitpunkte nicht.
 
eben das kann verlangt werden ...
wers genauer wisen will, soll nur mal in google nach forenhaftung suchen ...
"freie Meinungsäusserung" ... der war gut ;)

hier besteht wohl noch Lernbedarf: Recht bekommt hier nicht unbedingt wer Recht hat ... arm das das mittlerweilen bei uns zutrifft ...
 
Zuletzt bearbeitet:
@lufkin
Es handelt sich dabei aber nicht um einen Generalangriff auf die Meinungsfreiheit. Im Spiegel-Artikel wird schon noch deutlich, das es hier immerhin um Beleidigungen, Verleumdungen, Diffanmierungen, üble Nachrede und dergleichen geht.

Ich kann schon verstehen, dass sich jemand gegen eine unbewiesene Unterstellung wehrt. Die Kritiker müssen das einfach cleverer angehen. Du schreibst dann eben nicht, dass es dort Schein-Anrufe gibt (= Unterstelluing), sondern formulierst es ganz dezent als Deine persönliche Meinung:

"Ich kann mir vorstellen, dass diese Gespräche in den Augen mancher Zuschauer wie Scheinanrufe wirken könnten." oder "Wie kann der Zuschauer eigentlich wissen, dass es sich nicht um Scheinanrufe handelt? Das wäre doch zumindest theoretisch denkbar." oder "Wenn es sich um Scheinanrufe handeln würde, dann würde mich das nicht überraschen."
 
Es ist leider rechtkräftig. Deswegen hole ich für Meine Hompage und mein Forum immer die explizite genehmigung ein. Nur dann ist man sicher keinen ärger zu bekommen.
 
Ich würde die Bilder raus nehmen und groß und breit berichten, warum dies geschehen ist und wie dreist der Laden die Meinungsfreiheit geringschätzt.

Dann würde ich nachsehen, ob es Seiten gibt, wo man Kritiken zu solchen Locations verfassen kann. Da würde ich dann richtig schön kritisch über alles berichten, was mich je in dem Laden gestört hat.

Wobei ich natürlich gerade davon ausgehe, dass auf der "Schlingel" Seite gerechtfertigte Kritik bzw. begründete Meinungsäusserung veröffentlicht wurde. Wenn da natürlich "Laden XYZ ist schwul" oder so geschrieben wurde, dann kann man die Betreiber ansatzweise verstehen. (Obwohl man z.B. in den USA auch sowas schreiben darf und dadurch vermutlich unsere Gesetze umgehen könnte...)
 
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