Rechtsfrage zum Download von Videos

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

pc-meister1128

Cadet 2nd Year
Registriert
Feb. 2024
Beiträge
28
Moin,
ich wollte mir Mal wieder die alten Pokemon folgen ansehen und habe herausgefunden das man die komplette Pokémon Serie gerade bei toggo.de kostenlos anschauen kann. Da sowas ja meistens nicht ewig angeboten wird, würde ich mir die Folgen gerne auf meine Festplatte kopieren. Das wäre ja z.B. mit dem Windows Screenrecorder perfekt möglich und legal (ist ja nichts anderes als VHS aufnehmen damals) funktioniert auch, ist nur enorm zeitaufwendig. Daher würde ich die Folgen gerne z.B. mit dem Video Download helper runterladen. Da die Videos DRM geschützt sind, ist mir allerdings nicht ganz klar ob das illegal ist oder noch als Privatkopie durchgeht.
 
pc-meister1128 schrieb:
Da die Videos DRM geschützt sind, ist mir allerdings nicht ganz klar ob das illegal ist oder noch als Privatkopie durchgeht.
Bin zwar kein Anwalt/Jurist, aber das schreit nach der Piratenflagge.

Ach, Fragen zu Raubkopien sind hier im Forum nicht so sehr erwünscht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Restart001 und Azghul0815
Tipp: Manchmal geht das auch ganz einfach mit wget

Von der rechtlichen Seite habe ich keine Ahnung.
 
Umgehst du einen Kopierschutz, ist es rechtlich zumindest einmal fragwürdig.

Grundsätzlich wird dir aber keiner an den Karren pinkeln, solange du die Kopien für dich privat machst und sie eben nicht an Dritte weitergibst.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: CyborgBeta
Die Google-Suche nach "Umgehung Kopierschutz" ergab:

Welche Sanktionen drohen, wenn Personen den Kopierschutz umgehen, um eine [DVD] zu vervielfältigen? Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) wertet einen solchen Eingriff in die technischen Schutzmaßnahmen als Straftat. Für Privatpersonen kann diese eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bedeutet.

PS: Wo kein Kläger, dort ist auch kein Richter ...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: kachiri und Schwobaseggl
Aber eine Bildschirmaufnahme wäre doch 100 Prozent legal oder? Fernsehen oder DVD auf VHS aufnehmen war doch für den Privatgebrauch auch legal? Wird ja dann kein Kopierschutz gebrochen.
 
cee_en schrieb:
Die Google-Suche nach "Umgehung Kopierschutz" ergab:

Welche Sanktionen drohen, wenn Personen den Kopierschutz umgehen, um eine [DVD] zu vervielfältigen?
Vervielfältigen und in Umlauf bringen, möchte er ja gerade nicht.
Ergänzung ()

pc-meister1128 schrieb:
Aber eine Bildschirmaufnahme wäre doch 100 Prozent legal oder?
Das macht keinen Unterschied, jedenfalls keinen nicht-technischen. Eine Kopie hast du ja.
 
@CyborgBeta

Natürlich möchte er vervielfältigen, sonst hätte er keine Kopie. Von 'in Umlauf bringen' steht da nichts.
 
cee_en schrieb:
Natürlich möchte er vervielfältigen.
MWn unterscheidet der Gesetzgeber aber, ob er "nur" eine Kopie hat oder diese auch an Dritte weitergibt.
 
pc-meister1128 schrieb:
Aber eine Bildschirmaufnahme wäre doch 100 Prozent legal oder? Fernsehen oder DVD auf VHS aufnehmen war doch für den Privatgebrauch auch legal? Wird ja dann kein Kopierschutz gebrochen.
Du umgehst den Kopierschutz...
Wie gesagt: Für den Privatgebrauch würde ich das eher noch nicht ganz so unkritisch, aber schon sehr grau sehen. Vervielfältigung (und wenn es nur die Weitergabe an den Freund ist) ist aber nicht.

Neben dem Urheberrecht sind btw. auch die Geschäftsbedingungen der Anbieter relevant. Netflix verbietet beispielsweise die Bildschirmaufzeichnung in ihren AGB ganz eindeutig.

cee_en schrieb:
Natürlich möchte er vervielfältigen, sonst hätte er keine Kopie.
Das ist jetzt Spekulation. Davon schreibt er nichts.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: CyborgBeta
Schwobaseggl schrieb:
Bin zwar kein Anwalt/Jurist, aber das schreit nach der Piratenflagge.

Ach, Fragen zu Raubkopien sind hier im Forum nicht so sehr erwünscht.

Das denke ich auch, vielleicht wäre es besser, wenn ein Mod dieses Thema schließen würde.
 
@kachiri

Bereits seine erstellte Kopie wäre eine Vervielfältigung der Quelle / des Originals.
 
Wo wird den mit einer Bildschirmaufnahme der Kopierschutz gebrochen.

Beim Download wird natürlich der Kopierschutz gebrochen. Als wohl illegal. Aber Bildschirm aufnahme ist doch Privatkopie.

Natürlich nur für Eigenbedarf! Kein Verkauf oder sowas

Es gibt doch ein Recht auf Privatkopie in Deutschland! Dann ist das doch keine Raubkopie!
 
4. Inhalte auf TOGGO

Alle Inhalte auf TOGGO – sowohl Bewegtbild-Inhalte als auch alle sonstigen Inhalte wie Bilder, Marken und die Gestaltung des Portals selber – sind rechtlich geschützt. Jede nicht bestimmungsgemäße Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung und Speicherung ist untersagt, es sei denn sie wurde zuvor durch den Betreiber ausdrücklich erlaubt. Wir weisen darauf hin, dass das unerlaubte Anfertigen von Kopien und die unerlaubte Verbreitung von solchen Kopien ebenso verboten und ggf. strafbar sind wie die Überwindung von technischen Maßnahmen, die Inhalte vor unerlaubten Nutzungen oder Vervielfältigungen schützen.
https://www.toggo.de/nutzungsbedingungen

Einfach mal weg vom Urheberrecht ins Vertragsrecht.

@pc-meister1128 Du umgehst den Kopierschutz durch die Bildschirmaufnahme... Wenn das gewollt wäre, dass du die Serie mitschneidest, gäbe es einen Download Button.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Schwobaseggl und CyborgBeta
pc-meister1128 schrieb:
Wo wird den mit einer Bildschirmaufnahme der Kopierschutz gebrochen.

Beim Download wird natürlich der Kopierschutz gebrochen. Als wohl illegal. Aber Bildschirm aufnahme ist doch Privatkopie.
Worin unterscheidet sich denn das Ergebnis? Also, diese Fragen kannst du dir doch selber beantworten.

@kachiri Danke fürs Recherchieren!
 
Damit ist doch alles geklärt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: CyborgBeta und Schwobaseggl
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben