Wischbob
Captain
- Registriert
- Mai 2004
- Beiträge
- 3.612
Hallo,
folgende Ausgangslage.
Bestehender Vertrag von Person A. (Bin ich nicht, meine bessere Hälfte
Also Person A hat nen Vertrag.Das FitnessStudio buchte 13 Monate nicht ab.
Es wurde seitens A aber nciths geändert(Kontonummer etc).Also lag der Fehler beim Studio.Person A hat aufgrund Selbstständigkeit und dementsprechender Zeitnot auch
(fast,müssen wir nochmal genau nachschauen)
garnicht trainiert.Der Vertrag hatte sich damals eh "ausversehen" verlängert, Zu spät gekündigt.
Kann das Studio nun die Gebühren einfordern?
Sollte man versuchen, eine Aufstellung über Besuche (die ja nicht erfolgten) zu besorgen?
Oder liegt die Rechtslage eh klar??Kann dazu wer ne klare Aussage machen?
folgende Ausgangslage.
Bestehender Vertrag von Person A. (Bin ich nicht, meine bessere Hälfte

Also Person A hat nen Vertrag.Das FitnessStudio buchte 13 Monate nicht ab.
Es wurde seitens A aber nciths geändert(Kontonummer etc).Also lag der Fehler beim Studio.Person A hat aufgrund Selbstständigkeit und dementsprechender Zeitnot auch
(fast,müssen wir nochmal genau nachschauen)
garnicht trainiert.Der Vertrag hatte sich damals eh "ausversehen" verlängert, Zu spät gekündigt.
Kann das Studio nun die Gebühren einfordern?
Sollte man versuchen, eine Aufstellung über Besuche (die ja nicht erfolgten) zu besorgen?
Oder liegt die Rechtslage eh klar??Kann dazu wer ne klare Aussage machen?
Zuletzt bearbeitet: