Rechtsgrundlage?Vertragsgebühren lange nicht abgebucht;aufeinmal nachzahlen?

Wischbob

Captain
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Hallo,
folgende Ausgangslage.
Bestehender Vertrag von Person A. (Bin ich nicht, meine bessere Hälfte;)
Also Person A hat nen Vertrag.Das FitnessStudio buchte 13 Monate nicht ab.
Es wurde seitens A aber nciths geändert(Kontonummer etc).Also lag der Fehler beim Studio.Person A hat aufgrund Selbstständigkeit und dementsprechender Zeitnot auch
(fast,müssen wir nochmal genau nachschauen)
garnicht trainiert.Der Vertrag hatte sich damals eh "ausversehen" verlängert, Zu spät gekündigt.
Kann das Studio nun die Gebühren einfordern?
Sollte man versuchen, eine Aufstellung über Besuche (die ja nicht erfolgten) zu besorgen?


Oder liegt die Rechtslage eh klar??Kann dazu wer ne klare Aussage machen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Rein von der Logik:

Vertrag wurde verlängert ( ob unabsichtlich, das ist so oder so eigene Schusseligkeit ), also sind auch die im Vertrag beschrieben Kosten zu übernehmen.

Ich weiss allerdings nicht, ob es so herum nicht auch Verjährungsfristen gibt.

Ein Bekannter hat mal zuviel Gehalt bekommen. Nach einem Jahr wurde dies festgestellt, und das zuviel Gezahlte Gehalt zurückgefordert. Gesetzlich sah es zu dem Zeitpunkt so aus, dass 1. nur die letzten 6 Monate gefordert werden konnten, und 2. der Zahlende dann das Recht auf eine Ratenzahlung hat die der, des Monatlichen Betrages entspricht.

Ich denke gleiches könnte bei dem Vertrag gelten. Ich gehe mal davon aus, dass ihr den vollen Betrag zahlen müsst ( Ob das Studio in Anspruch genommen wurde oder nicht liegt nicht in der Verantwortung des Studiobetreibers, und es ist nicht nachzuweisen ob deine bessere Hälfte vll doch dort war ), aber nur in Monatlichen Raten die der des Monatlichen Beitrages entsprechen.

Eine Klare Aussage dazu kann dir aber so oder so nur ein Anwalt machen.

An der Stelle:

Da ihr den Vertrag so oder so kündigen müsst würd ich dies schnellstmöglich tun um nicht wieder eine Frist zu verpassen. Da der Fehler der Abbuchung nicht bei euch liegt würde ich diesbezüglich erstmal schweigen. Merken die es nicht, ist es nicht eure Schuld. Wenn sie keine Forderung stellen habt ihr Glück, wenn sie Forderungen stellen würde ich mich informieren.
 
Die reguläre Verjährungsfrist in Deutschland beträgt 3 Jahre.
Nach den von Dir im Eingangspost geschilderten Umständen ist von einer rechtmäßigen Abbuchung auszugehen, auch wenn diese "eigentlich zu spät" erfolgte. Für genauere Aussagen bräuchte man den exakten Vertragstext mit dem Fitnessstudio. Es ist aber unwahrscheinlich weil unüblich, dem Kunden mehr Rechte einzuräumen (keine Kosten bei Nichtnutzung o.ä.).
 
das sieht schlecht für dich (deine bessere hälfte aus)

1. Vertragsverlängerung -wenn du nicht rechtzeitig kündigst ist das eigenes Verschulden
2. Nichtnutzung - ebenfalls eigenes Verschlulden - Du hättest das Angebot ja nutzen können
das Fitnessstudio hat seine Vertragspflicht (Bereitstellung der Geträte etc.) ja erfüllt
3. Abbuchung - natürlich ist es nicht schön das die 13 mal nichtabgebucht haben, aber das hätte dir
viel früher auffallen müssen und du hättest nachfragen müssen warum die nicht buchen
Die Forderung des Studios erlischt erst - wie ThomasK_7 schon schrieb - mit den
gesetzlichen Verjährungsfristen.

Kannst ja versuchen mit dem Studio zu sprechen, ob ne Ratenzahlung möglich ist.
 
Ohadle schrieb:
Kannst ja versuchen mit dem Studio zu sprechen, ob ne Ratenzahlung möglich ist.

Wieso sollte dies nicht gehen? Im Vertag wird ja immerhin irgendwas von "monatlichen Abbuchungen" stehen, oder?
Dann kann das Studio nicht einfach her gehen und nach 13 Monaten alles auf einmal fordern. Außerdem hatten sie ja auch die nötigen Unterlagen für das Lastschriftverfahren.

Also zahlen muß man. Aber sicherlich nicht auf einmal.
 
@wischbob
zahlen muss sie. Du musst ja auch eine Kinokarte bezahlen, egal ob du dir den film ansiehst oder nicht.

warum spricht sie nicht einfach mal mit dem studio und fragt, warum jetzt erst alles auf einmal gezahlt werden soll? hier im forum wirst du jedenfalls kaum einen der betreiber finden und im besten fall allgemeine ratschläge erhalten, die ggf. hinfällig sind je nach aussage des studios. wer weiss was da noch gelaufen ist oder was genau vereinbart wurde...
 
Yep! Vielleicht steht ja doch im Vertrag was von "jährlicher Gebühr".
 
Danke erstmal.
Wollte mich vorab ja nur mal informieren.
Also, das Studio hatte sich ja gemeldet.Da die Beiträge aber vom Geschäftskonto abgebucht wurden, ists irgendwie nicht aufgefallen.
Hab auch nochmal gefragt, verlängert wurde damals weil Madame in nen "Studententarif" gewechselt ist.Studiert ja jetzt am Wochenende noch.
Das komische ist aber, das das Studio die sogenannte Betreuungsgebühr abgebucht hat.Jedes halbe Jahr 40Euronen.Das funktionierte also.
UND gestern haben sie 2x Monatsbetrag abgebucht.Aufeinmal.
Werd da die Tage mal hinfahren.
 
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