Rechtslage bei fehlgeschlagener Reperatur kurz vor Garantieende

reapy0815

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Hallo

Ich hatte mir am 04.02.2011 einen 40" Samsung LED Fernseher (UE40C7700) zugelegt. Mitte November 2012 fing der Fernseher an, sporadisch auszuschalten um kurz darauf wieder selbstständig einzuschalten. Anfang Januar hab ich das Gerät dann beim Händler vor Ort abgegeben, da ja noch Garantie bestand. Zurückbekommen hab ich den Fernseher dann am 08.02. letzte Woche, also nach Ablauf der Garantie. Angeblich wurde das Mainboard getauscht.

Naja, der Fehler tauchte aber einen Tag später wieder auf. Welches Recht kann ich da jetzt geltend machen, denn die (fehlgeschlagene) Reperatur lag ja noch in der Garantiezeit! Oder hab ich hier wirklich Pecht gehabt und muss für die Reperatur zahlen?

Gruss
Daniel
 
Zunächst einmal ist es wichtig, zwischen Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden (google und wikipedia helfen hierbei gerne).

Fraglich ist hier also, ob der Verkäufer nur aus Kulanz gehandelt hat oder ggf. nur in Abwicklung der Garantie, dazu sind weitere Infos erforderlich.

PS: Hast du einen Beleg für die in deiner Signatur aufgestellte "Behauptung"?
 
Der Unterschied ist mir bekannt, da ich das mal irgendwann im Rahmen meiner Ausbildung (Industriekaufmann) in der Schule erarbeitet habe.
Ich habe außerdem einen Beleg über eine Garantiereparatur.

Wie gesagt, geht es jetzt darum, ob ich Rechte aufgrund der (offensichtlich) fehlgeschlagenen Garantiereparatur habe, da die Garantie ja mit Rückgabe des Gerätes bereits überschritten wurde (siehe oben)
 
Wenn du den Unterschied wirklich begriffen hast und nur wegen der Garantie nachfragst, dann müsste man zunächst deren Bedingungen studieren.

Mglw. ist der Garantiegeber auch kulant, da seine Reparatur offensichtlich fehlgeschlagen ist.
 
Meines Wissens (und aus Erfahrung) würd es so laufen: Wenn ein Gerät kurz vor Garantieende auf GARANTIE vom Hersteller repariert/getauscht wird, und danach wieder ein Fehler beim reparierten Gerät auftaucht, hast du auch auf diese Leistung Gewährleistung (also 6 Monate die fürn Kunden intressant sind).
Hatten letztens auch so einen Fall, da wurde ein Gerät auf Garantie repariert, zwei Monate nach danach (Garantie war da aus) wurde es nochmal zum Hersteller geschickt und repariert.
 
Rechtlich ist das nicht haltbar, auch wenn es nach deiner "Erfahrung" so gehandhabt wird.
 
In der Regel wird die Reparatur auf Kulanz durchgeführt, allerdings solltest du das Gerät schnellstmöglich wieder reklamieren!
 
In der Regel wird die Reparatur auf Kulanz durchgeführt, allerdings solltest du das Gerät schnellstmöglich wieder reklamieren!

Ich sitze sozusagen mit an der Quelle wenn es um Garantie und TV Geräte geht, i.d.R. handhaben wir es so wie Ribery beschreibt.

Zum Thema Garantie/ Gewährleistung braucht dir ja keiner eine Belehrung geben, bist ja wie du selbst sagst Kaufmann.

In dem Fall wurde der Fehler im Rahmen der Herstellergarantie ja nicht wirklich behoben, also schnellstens reklamieren und darauf hoffen das Samsung nachbessert, was anderes lohnt sich nicht, und für Ribery und mich ist das Tagesgeschäft.

Tippe auf Fehler in der Stromversorgung, sprich Netzteil.
 
Eine Garantie ist dann nicht mehr freiwillig, wenn sie gewährt wurde. Wurde die vereibarte Regelung bzgl. Garantie nicht Ordnungsgemäß erfüllt hat selbst verständlich der Kunde ein Anspruch dies zu Rügen (Gewährleistung auf die Dienstleistung der Garantie).

Was das dann mit der Kulanz zu tun hat ist ein Geheimnis einiger User in diesem Forum. Und bei allem respekt nur weil ihr das täglich so dem Kunden sagt oder so tut, wird das nicht gleich zu Wahrheit.
 
Zum Thema Garantie/ Gewährleistung braucht dir ja keiner eine Belehrung geben, bist ja wie du selbst sagst Kaufmann.

Super, ich lasse mich zukünftig auch von der Schreibkraft des Arztes behandeln, irgendwas medizinisches wird die schon wissen.
Vermutlich weiß du selber nicht, was du mit dem Begriff Kaufmann meinst, denn das ist keine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung, sagt also isoliert überhaupt nichts aus.
 
Was das dann mit der Kulanz zu tun hat ist ein Geheimnis einiger User in diesem Forum. Und bei allem respekt nur weil ihr das täglich so dem Kunden sagt oder so tut, wird das nicht gleich zu Wahrheit.

Er solls reklamieren und wird sehen was passiert, hellsehen können wir nicht und wie sich der Händler und der Hersteller aufstellen vermag auch niemand zu sagen, nur eins ist sicher, die Reklamation sollte zeitig stattfinden, ansonsten habe ich nichts mehr was ich da noch empfehlen kann.
 
Es wurde auch nicht nach einer Hellseherauskunft gefragt, sondern schlicht nach seinen Rechten und damit nach der Rechtslage.
 
Xyn schrieb:
Was das dann mit der Kulanz zu tun hat ist ein Geheimnis einiger User in diesem Forum. Und bei allem respekt nur weil ihr das täglich so dem Kunden sagt oder so tut, wird das nicht gleich zu Wahrheit.

Die Garantie ist abgelaufen, da sich jeder Hersteller dann absichern möchte, wird die Reklamation als Kulanz durchgeführt.
Denn die Garantie wird sich durch eine Reparatur nicht verlängern!

Es gibt einige Hersteller deren Garantiezeit wird bei einer Reparatur angerechnet. Sprich war das Gerät 3 Wochen in Reparatur, so wird die diese Zeit angerechnet, doch ist dies immer unterschiedlich.

"(Gewährleistung auf die Dienstleistung der Garantie)" Das gibt es nicht, erst Recht nicht, wenn etwas auf Garantie durchgeführt wurde!
Ergänzung ()

Doc Foster schrieb:
Es wurde auch nicht nach einer Hellseherauskunft gefragt, sondern schlicht nach seinen Rechten und damit nach der Rechtslage.

Die Rechtslage wird aber auf die Kulanz auslaufen, denn damit sichert der Hersteller sich für zukünftige Defekte ab und selbst die Rechtslage ist nicht für den TE, sondern eher gegen den TE.
 
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Drikkes schrieb:
Meines Wissens (und aus Erfahrung) würd es so laufen: Wenn ein Gerät kurz vor Garantieende auf GARANTIE vom Hersteller repariert/getauscht wird, und danach wieder ein Fehler beim reparierten Gerät auftaucht, hast du auch auf diese Leistung Gewährleistung (also 6 Monate die fürn Kunden intressant sind).
Hatten letztens auch so einen Fall, da wurde ein Gerät auf Garantie repariert, zwei Monate nach danach (Garantie war da aus) wurde es nochmal zum Hersteller geschickt und repariert.
nein hast du nicht, damit würdest du dir im worst case ja eine gewährleistung erschleichen, die unendlich lang ist.
Gewährleistungstechnisch musst der te jetzt nachweisen, dass der defekt nicht repariert wurde und immernoch besteht --> teuer und demnach unmöglich.
Sag deinem Händler, dass der Fehler immernoch besteht, eventuell lenkt er ein.
 
Ribery88 schrieb:
Die Garantie ist abgelaufen, da sich jeder Hersteller dann absichern möchte, wird die Reklamation als Kulanz durchgeführt.
Ergänzung ()

Die Rechtslage wird aber auf die Kulanz auslaufen, denn damit sichert der Hersteller sich für zukünftige Defekte ab und selbst die Rechtslage ist nicht für den TE, sondern eher gegen den TE.

Das auf Kulanz ist nur für den Kunden gedacht um ihm gegenüber besser argumentieren zu können. Eine Garantieleistung wenn so vereinbart, gibts bestimmt nicht auf Kulanz.

Ribery88 schrieb:
Denn die Garantie wird sich durch eine Reparatur nicht verlängern!

Ich behaupte gar nicht das die Garantie sich verlängert. Ich sage nur die Garantie selbst ist gescheitert in dem vereinbarten Rahmen der Garantiebedingungen (Zeit und Defekt). Und genau dieses darf der Kunde nun rügen. Hat also gar nichts mit einer verlängerten Garantie zu tun.

Ribery88 schrieb:
"(Gewährleistung auf die Dienstleistung der Garantie)" Das gibt es nicht, erst Recht nicht, wenn etwas auf Garantie durchgeführt wurde!

Wieso solls das nicht geben? Weil ihr das in euerem Unternehmen so entschieden habt?
 
Wieso schaffen wir es hier eigentlich nie auf eine eindeutige Aussage bezüglich Themen wie freiw. Garantie oder Gewährleistung zu kommen? Ich würde gerne mal etwas Wissen hier aus dem Unterforum mitnehmen, um es für mich selbst anzuwenden.

Ein paar Fragen, die noch recht unklar in diesem Fall sind:
  • Wenn es sich laut Garantiebedingungen um einen Garantiefall handeln würde, kann der Garantieanbietende entscheiden, ob er auf Kulanz oder Garantie nachbessert?
  • Wenn er auf Garantie nachbessert, entsteht dann ein weiteres Recht darauf, dass das Gerät den selben Effekt direkt nach der Reperatur (gibt es hier einen definierten Zeitraum?) nicht mehr aufweist? Bei wem liegt hier im Zweifelsfall die Beweislast wenn der gleiche Defekt wieder auftritt?
 
Wieso schaffen wir es hier eigentlich nie auf eine eindeutige Aussage bezüglich Themen wie freiw. Garantie oder Gewährleistung zu kommen?

Welche eindeutige Aussage fehlt dir denn?
Mglw. hast du wegen der Vielzahl von absolut ahnungslosen und grundfalschen Beiträge hier auch einfach nur den Überblick verloren...

Wenn es sich laut Garantiebedingungen um einen Garantiefall handeln würde, kann der Garantieanbietende entscheiden, ob er auf Kulanz oder Garantie nachbessert?

Die Frage ist im Prinzip unlogisch, denn sie impliziert ein Wahlrecht des Garantiegebers. Liegt ein Garantiefall vor, hat der Garantienehmer Anspruch auf die in der Garantie zugesicherten Leistungen, das hat nichts mit Kulanz zu tun.

Wenn er auf Garantie nachbessert, entsteht dann ein weiteres Recht darauf, dass das Gerät den selben Effekt direkt nach der Reperatur (gibt es hier einen definierten Zeitraum?) nicht mehr aufweist? Bei wem liegt hier im Zweifelsfall die Beweislast wenn der gleiche Defekt wieder auftritt?

Die Beantwortung dieser Fragen hängt maßgeblich von der Gestaltung der Garantiebedingungen ab.
 
Xyn schrieb:
Ich behaupte gar nicht das die Garantie sich verlängert. Ich sage nur die Garantie selbst ist gescheitert in dem vereinbarten Rahmen der Garantiebedingungen (Zeit und Defekt). Und genau dieses darf der Kunde nun rügen. Hat also gar nichts mit einer verlängerten Garantie zu tun.

Okay, ich versuche dir auf die Sprünge zur helfen, die erste Reklamation war zum Zeitpunkt als die Herstellergarantie noch vorhanden war!
Hier wurde das Mainboard getauscht! Ein Probelauf und Test durchgeführt! Somit war zum Zeitpunkt der Endprüfung: KEIN FEHLER mehr am Gerät!

Das Gerät lief also einen Tag einwandfrei beim Endkunden! Danach trat der Fehler wieder auf! Doch jetzt ist das Gerät außerhalb der Garantiezeit! Lt. Kaufdatum! Fakt!

Gehen wir davon aus, dass das Netzteil Defekt ist, somit kann der Hersteller argumentieren, dass zum ZEITPUNKT der ENDPRÜFUNG des Gerätes keine Ausfälle gezeigt wurden und somit die Garantieleistung erbracht wurde.

Hier liegt der Nachweis beim Kunden, dass das Netzteil auch Ausfälle hatte, die man auch bei der Endprüfung erkennen muss!

Da aber der Hersteller den Kunden halten will, wird er die Reparatur kostenfrei durchführen und dies als KULANZ auch kennzeichnen!
Der TE kann uns gerne ja mitteilen, was beim zweiten Reparaturbericht als Leistung erbracht wurde: Garantie oder Kulanz!

Was hat die Gewährleistung, mit dem Hersteller zu tun und dessen Garantieleistung?!
 
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Doc Foster schrieb:
Die Frage ist im Prinzip unlogisch, denn sie impliziert ein Wahlrecht des Garantiegebers.
Genau der Eindruck ist mir aus den Beiträgen hier entstanden. Danke, dass du mir gezeigt hast, dass das nicht der Fall ist.
Doc Foster schrieb:
Die Beantwortung dieser Fragen hängt maßgeblich von der Gestaltung der Garantiebedingungen ab.
Okay. Das heißt, es fehlt hier in dem Thema eine Angabe der Garantiebedingungen, damit man ein eindeutiges Urteil bilden kann.

Dann wären meine Fragen soweit geklärt.
 
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Smagjus schrieb:
Genau der Eindruck ist mir aus den Beiträgen hier entstanden. Danke, dass du mir gezeigt hast, dass das nicht der Fall ist.

Wie ist der Eindruck entstanden? Ich lese hier nichts vom Wahlrecht....
 
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