Rechtslage bei langer RMA-Abwicklung mit unvollständiger Ersatzlieferung

Der_Kollege

Cadet 3rd Year
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Ich habe bei einem Online-Versandhändler für Hardware Board + Prozessor (und weitere Teile) gekauft gehabt. Es gab Probleme mit der Stabilität des Systems, weshalb ich zuerst das Board und dann den Prozessor als RMA zurückgeschickt hatte.
Es hat sich herausgestellt, dass die CPU defekt war. Diese wurde auch sehr schnell getauscht. Soweit, so gut.
Das Board wurde dann leider trotzdem an den Hersteller geschickt, was zur Folge hatte, dass es über 5 Wochen gedauert hat, bis es wieder zurück zu mir geschickt wurde. Laut beigelegtem Reparatur-Blatt wurde es vom Hersteller aus Kulanz getauscht.

Obwohl ich das Board im Originalkarton inkl. allem Zubehör (Kabel, Blende, Handbuch, etc.) als RMA vergeschickt hatte, habe ich das Austausch-Board ohne alles, verpackt nur in Luftpolsterfolie zurück bekommen!
Ich habe das sofort der Reklamationsabteilung des Versandhändlers mitgeteilt und dort die Antwort bekommen, dass "der Vorlieferant für die kurzfristige Klärung informiert ist und das fehlende Zubehör eilig erwartet wird".
Seitdem sind schon wieder vier Werktage vergangen...

Weiss jemand, welche rechtlichen Möglichkeiten ich jetzt habe? Da ich das Board ja wieder verkaufen will (nach knapp 2 Monaten habe ich mittlerweile logischerweise ein anderes), brauche ich es in der Originalverpackung und mit komplettem Zubehör. Es steht mir ja auch zu.

Würde es ausreichen der Reklamationsabteilung per Mail eine Frist von einer zusätzlichen Woche für die Beschaffung der fehlenden Dinge zu setzen, mit dem Hinweis, nach dem Verstreichen der Frist vom Kaufvertrag zurückzutreten?

Kennt sich da vielleicht jemand aus?

Vielen Dank schonmal und viele Grüße vom
Kollegen
 
In Zukunft einfach auf Nacherfuellung durch Austausch anstelle von Reperatur setzen, weil hier eigentlich keine Wartezeit zum Tragen kommt. Ist ja dein Recht. https://dejure.org/gesetze/BGB/439.html (1)

Aber ja, Fristsetzung und Hinweis auf unzumutbare Beeintraechtigung (Du kannst den PC ja 5 Wochen nicht nutzen). Dies sollte man direkt bei der Einsendung mit machen.
 
@DaishoCB

Das ist nicht richtig.
Selbstverständlich hat der Verbraucher das Wahlrecht, ob er Ersatzlieferung oder Reparatur möchte. Dies hat aber keinen Einfluss auf die Wartezeit!

Auch wenn Ersatzlieferung vom Verbraucher eingefordert wird, hat der Händler zunächst einmal einige Prüfungsrechte. Die dafür notwendige Zeit ist dem Händler einzuräumen!

Der Händler hat das Recht, bevor er eine Entscheidung trifft, wie er mit dem Anspruch des Kunden verfahren möchte, zu prüfen bzw prüfen zu lassen

a) ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt
b) wenn (+), ob dieser vom Käufer selbst verschuldet worden ist und
c) welchen Ersatz er seinerseits vom Hersteller bekommt, um diesen an den Kunden weiterzureichen.

Diese Prüfung sowie die dafür erforderliche Zeit ist dem Händler einzuräumen.
Wie lange dafür veranschlagt werden darf, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles und kann nicht pauschal beantwortet werden. Mit 3 - 6 Wochen liegt man aber nicht falsch.

Es gibt einen Grund dafür, weshalb Firmen unglaublich teure Serviceverträge abschließen, um sich die dauerhafte Nutzbarkeit ihrer EDV zu sichern. Es gibt keinen Anspruch darauf, bei einem Mangel umgehend und ohne Zeitverlust ein Ersatzprodukt zu bekommen. Wer (auch als Privatmann) eine Wartezeit nicht akzeptieren kann oder will, der muss selbst einen entsprechenden Vertrag schließen und dafür auch zusätzlich bezahlen!


@Der_Kollege

Selbstverständlich steht Dir ein Originalkarton sowie sämtliches Zubehör zu.
Von daher ist eine Fristsetzung mehr als sinnvoll.
Unmittelbar zurücktreten könntest Du ohne Nachfristsetzung jedoch nicht. Zudem würde ich als erste Frist 14 Tage vorschlagen. Die Nachfrist dann 7 Tage.
 
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@Dominion
Du hast Recht, insoweit als das der Hersteller hier Pruefen darf, die Zeit muss man ihm so oder so gewaehren (auch hier sagt aber die Rechtssprechung das man 'angemessene' Fristen setzen darf).
Mein Punkt war, beim RMA mit (wie es gewisse Haendler tun) Weiterreichen an den Hersteller in China oder sonst wo dauert es einfach zusaetzlich laenger. Und diese Zeit kann man sich sparen.
Nur ist hier das Problem das sich einige Haendler da quer stellen und dann hilft halt die Fristsetzung weil man dann ggf. Zuruecktreten kann.
 
@DaishoCB

Der Händler muss nicht selbst prüfen. Er darf sich an entsprechende Servicestellen des Herstellers wenden.
Wenn eine solche Servicestelle zB nur in China ist, dann muss auch ein Einsenden nach China akzeptiert werden. Genau daher auch meine o.g. Aussage, dass eine pauschale Aussage dahingehend, wie lange eine RMA dauern darf, nicht getroffen werden kann.

Aber es gibt natürlich von der Rspr. entwickelte Höchstgrenzen, eine RMA darf somit nicht so lange dauern, wie es dem Händler beliebt. Daher meine o.g. Aussage über zu duldende Höchstgrenzen zwischen 3 und 6 Wochen.

Wenn es also ein Servicecenter in der Nähe gibt, wird vermutlich kein Gericht entscheiden, dass eine RMA hier 6 Wochen dauern darf. Bleibt hingegen in der Realität dem Händler keine andere Option als ein internationaler Versand, so hat ein Gericht dies ebenso zu berücksichtigen. Hier können durchaus 6 Wochen dabei herauskommen.


EDIT:
Im PC-Bereich bieten zB viele kleine, lokale Compterläden (teils kostenlos) den Service an, im Falle eines Defektes für die Wartezeit Ersatzkomponenten zu bekommen, um das System einsatzfähig zu halten.
Im Gegenzug kostet das Mainboard, das es online für 199€ gibt, dort 280 €.
Jeder muss für sich entscheiden, ob es einem das wert ist. Wer aber billig kauft, muss warten.
 
Das Problem is denk ich mal der Teildefekt.
War die CPU komplett kaputt wärs wohl schneller gegangen aber ne aufwendige Prüfung "kann" nich jeder Laden machen.
 
Die Prüfzeit darf dem Verbraucher nicht zum Nachteil gereichen. Wenn der Händler umständlich extern prüfen will, dann kann er sich ja bei entsprechendem Befund im Nachgang schadlos am Verbraucher halten.

Niemals würde ich persönlich eine Frist von 3 Wochen oder gar 6 Wochen akzeptieren.
 
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Danke an alle für die Antworten.

Es kam nun Bewegung in die Sache. Ich soll das einsame Board zur Sichtprüfung nochmal zu ihnen schicken und dann soll es eine Rückerstattung geben. Wenn es so kommt: Ende gut, alles gut!
 
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