Rechtslage Telefonstreich?

Golox

Cadet 4th Year
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Jan. 2007
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114
Hi Leute,

war gestern bei nem Freund auf 'na Party. So um halb 12 hatte dann einer die grandiose Idee Telefonstreiche zu machen. Wir riefen also bei dem Fußballtrainer von einem an und haben den Trainer am Telefon mit seinem Spitznamen begrüßt ^^
Der Trainer fand dies allerdings gar nicht so lustig xD Am nächsten Morgen rief er bei dem Freund zuhause an und meinte, dass er die Leute die bei ihm angerufen haben Anzeigen will Oo
Nun zu meiner Frage: Kennt sich jemand mit der Rechtslage bei Telefonstreichen aus?
Ich weiß, klingt alles nen bissl kindisch. Für Hilfe wär ich trotzdem dankbar.

Mit freundlichen Grüßen Golox

Edit: Ich denke, ich habe meine Antwort gefunden http://de.wikipedia.org/wiki/Telefonstreich
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß, klingt alles nen bissl kindisch.

Allerdings, aber ich denke macht man einen Scherz kann das ja noch ganz lustig sein.
Wiederholt man das aber alle 10Min, dann kann das schon Konsequenzen nach sich ziehen!
 
Ich finde das nicht kindisch. Eher jugendlich ;)
Meiner Meinung nach ist das nicht wirklich schlimm, wenn man die andere Person nicht beleidigt, droht, Angst macht, schlimme Geschichten erzählt oder anderes verletzendes macht.

Auch ich mache manchmal Telefonstreiche, aber mit dem Handy. Da findet man die Nummer nicht so schnell raus :D Haben eh eine Flatrate am Telefon und daher sind die Kosten egal.

Ich erzähle, dann immer nur, dass ich ein alter Schulkamarade der Kinder bin und den Sohn/ Tochter sprechen will. Wenn das Kind/ Jugendlicher am Telefon dran ist, dann rede ich einfachd drauf los und frag ihn irgendwelche Sachen. Manche meinen mich wirklich zu kennen :freaky: Na ja Malte's gibt es ja auch viele :D^^

Zu der rechtlichen Sache:
Wie du selber schon bei Wikipedia gelesen hast, werden wohl kaum große Konsequenzen folgen.

Gruß Carlos
 
So lustig, wie meine werten Vorposter, finden sowohl die Straf- als auch die Zivilgerichte die Beeinträchtigungen durch "witzige" Telefonanrufe nicht. Mindestens die Zivilgerichte werden ohne Weiteres den Unterlassungsanspruch gegen den Störer per Einstweiliger Verfügung mit Strafandrohung bei Zuwiderhandlung kostenpflichtig festsetzen.
Die Strafjustiz ist mit der Verfolgung in der Tat zurückhaltender. Was die "lustigen", häufig sich in bierseliger Laune befindlichen Anrufer fast immer übersehen: Die strafrechtliche Relevanz der Tat bemißt sich nicht nach ihren eigenen Humorvorstellungen, sondern nach den tatsächlichen Umständen im Bereich des Verletzten.
 
Welche Beeinträchtigungen meinst Du in dem hier genannten Fall?
Und zu Deinem letzten Satz muss man sagen, dass IMMER beide Seiten gehört werden und nie nur wegen einer Meinung entschieden wird. Letzendlich entscheidet der Richter, der hört sich nur die Anwälte, oder die Parteien an, die den Rechtstreit haben.

Grüsse
 
Laesst sich sowiso nicht nachvollziehen, wer am Telefon war. Koennte ja jeder auf der Party
gewesen sein. Natuerlich war's keiner.:D So viele Zeugenaussagen sollten eigentlich reichen.;)


Das kann der Trainer vergessen - damit kommt er nicht durch - selbst wenn er eine Nummer gespeichert hat.

Mein Handy/Telefon lag rum und ich weiss nicht wer's war.:evillol:



greetZ
 
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