Rechtslage Unklar Widerrufsrecht

hudini9911

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Hallo,

ich habe vor kurzem ein Iphone gekauft, dieses war bereits aktiviert und nicht mehr originalverpackt. Ich habe ein Neugerät gekauft, kein Gebrauchtgerät. Der Kundenservice hat mich auf das Retourenportal verwiesen, wo ich auch einen Umtausch veranlassen kann. Meine Frage ist, welche Auswirkungen hätte dieser Umtausch auf mein Widerrufsrecht. Startet das Widerrufsrecht erneut wenn ich das Tauschgerät erhalte oder ist die Bemessungsgrundlage das erste Gerät ?

Wie verhält es sich da?
 
Hallo :)

Wenn es sich nicht gar um eine ganz falsche Sache handelt, sondern schlicht um einen Sachmangel, löst die Belieferung mit der Sache die Widerrufsfrist genauso aus wie Belieferung mit einer mangelfreien Sache. Die Frist verlängert sich demnach also nicht.

Das heißt, ich würde mich nicht ohne Not auf eine andere Argumentation stützen. Lieber nachweislich eine längere Widerrufsfrist vereinbaren oder, wenn man sich ob des Behaltenwollens nicht sicher ist, sicherheitshalber widerrufen und neu bestellen. Sollte das Kind schon in den Brunnen gefallen sein, ließe sich aber, wenn man unbedingt will, argumentieren, dass eine sinnvolle Prüfung nicht möglich war.
 
Was die Widerrufsfrist angeht, genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Wenn dir also zwei Wochen nach der ersten Lieferung kein iPhone in vereinbarter Beschaffenheit zugestellt wurde, kannst du bis zu diesem Tag immer noch widerrufen. Auch wenn die Retourenabwicklung dann noch laufen sollte.
 
Das widerrufen und neu bestellen ist nicht möglich. War ein Angebot.
Ergänzung ()

chithanh schrieb:
Was die Widerrufsfrist angeht, genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Wenn dir also zwei Wochen nach der ersten Lieferung kein iPhone in vereinbarter Beschaffenheit zugestellt wurde, kannst du bis zu diesem Tag immer noch widerrufen. Auch wenn die Retourenabwicklung dann noch laufen sollte.

Daran hab ich auch schon gedacht. Aber wenn ich über das Retourenportal der Telekom gehe, dann löse ich ja einen Widerruf aus. Ist ja bei Klamotten dasselbe. Man kann ankreuzen Tausch oder Erstattung. Wenn ich Tausch ankreuze und mir ein Ersatz geschickt wird, ist die Frage, ist der Widerruf noch schwebend oder muss ich die Bestellung separat nochmal widerrufen (also die ursprüngliche Bestellung auf der der Tausch beruht).

Mein Problem ist, ich weiß nicht ob die Ersatzlieferung mangelfrei sein wird oder sie wieder versuchen mir eine Retoure unterzujubeln und ob das Gerät in genau dieser Ausführung überhaupt verfügbar ist. Das heißt ich zeitnah mit einem Tauschgerät rechnen kann. Ich habe weder Lust zu warten, noch zahle ich für ein Gebrauchtgerät den Neupreis. Deswegen würde ich mich gerne absichern
 
Zuletzt bearbeitet:
Sonderangebote sind vom Fernabsatzgesetz (also das zurücksenden innerhalb von 14Tagen ohne Angabe von Gründen) nicht ausgeschlossen, ist also trotzdem problemlos möglich.
 
Du bist an keine Form gebunden, was den Widerruf angeht. Wenn du erstmal Tausch gewählt hast, kannst du dennoch später widerrufen (über das Retourenportal oder auf andere Weise). Wichtig ist nur die Einhaltung der Frist.
 
Wenn ich widerrufe und ein Ersatzgerät anfordere und parallel nochmal widerrufe, dann würde ja der erste Widerruf erlöschen und sie würden mir ja kein Tauschgerät schicken. Sondern den Betrag erstatten oder nicht.
 
Darf ich die Frage stellen, warum man ein absolutes Neugerät haben muss, wenn man sich von Haus aus intensiv mit dem Gedanken beschäftigt, vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
 
Geht es hier nicht eher um eine Reklamation, statt einem Widerruf? ;)
 
Eigentlich um Beides. Wissen will er, ob sein Widerrufsrecht sich nach dem Erhalt des originalen Geräts oder des Austauschgerätes richtet. Er will also ein noch nicht aktiviertes Neugerät, dass er dann aktivieren und ausprobieren kann und dann eventuell zurückschickt, weil er es doch nicht haben möchte. Vielleicht hat er ja gerade so ein Gerät bekommen.
 
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